Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 09.10.2002
Wohnort: Also ich muss ins Hauptgebäude nur 2x lang hinfallen...
Beruf: WAS?!?! WIE?!?! ICH BIN STUDENT?!?!
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 07.10.2003
Wohnort: Hannover South Central
Beruf: Erst 2 Semester Ang. Inormatik, jetzt Wirtschafts Wissenschaften
Zitat
Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:
(n-2)*27
Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.
Zitat
Original von ap
Zitat
Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:
(n-2)*27
Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.
Für mich ist (4-2)*27 immer noch 2*27 = 54, und nicht 81.
Oder habe ich dich falsch verstanden?
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 05.07.2003
Wohnort: Hannover
Beruf: Oracle Database Administrator
Zitat
Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:
(n-2)*27
Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.
Zitat
Dass man ab dem 5ten Semester den Studienfortschritt für Bafög nachweisen muss, ist doch überall so?
Zitat
Original von kommi
Bei uns ist meines Wissens nach Herr Lipeck für BaFöG-Angelegenheiten (speziell die Leistungsnachweise) zuständig.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »migu« (06.09.2004, 11:26)
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 09.10.2002
Wohnort: Also ich muss ins Hauptgebäude nur 2x lang hinfallen...
Beruf: WAS?!?! WIE?!?! ICH BIN STUDENT?!?!
Zitat
Aber zum Thema Geheimnis dieser Regeleung. Dass man ab dem 5ten Semester den Studienfortschritt für Bafög nachweisen muss, ist doch überall so? Die genaue Regel muss man dann eben ggf. erfragen. Aber so ein Geheimnis war diese Formel nicht meiner Meinung nach.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Puck« (06.09.2004, 11:54)
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 15.10.2003
Wohnort: Hannover / Misburg
Beruf: Damit ich mich mal 10 Semester von der Schule erholen kann ;-)!