Wobei ich jetzt nicht weiss, wie der Gema-Streit mit Youtube ausgegangen ist, abgesehen davon, dass YouTube unmengen von Videos sperrt und löscht.
Zitat
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre mail vom 27.12.09. Derzeit besteht noch keine neue Vereinbarung zwischen der
GEMA und Youtube. Die „alte“ Vereinbarung sah auch nur vor, dass eine Verlinkung zur Youtube Seite lizenziert ist.
Sofern Website Betreiber nur den YouTube Player auf der eigenen Seite installiert haben, war und ist dieses gesondert zu lizenzieren.
Zur tariflichen Einstufung kommt es unter anderem darauf an, welchen „Stellenwert“ der Einsatz der Musik hierbei hat.
Nach den von Ihnen gemachten Angaben ist davon aus zu gehen, dass Musik ein integraler Bestandteil der Darstellung ist.
Daher wäre eine pauschale Vergütung (bis 120.000 Zugriffe pro Jahr) in Höhe von EUR 150.- (+ 7 %Mwst) pro Jahr zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat
Sofern Sie den YouTube-Player auf Ihrer Webseite nutzen, müssen Sie auf den Seiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite [Anm.: von YouTube] vorhalten, und dürfen den YouTube-Player in keiner Weise modifizieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sos1981« (29.12.2009, 13:50)
No Risk, no Fun, was?![]()
Wenn ein Anspruch auf Vergütung besteht und die GEMA es darauf anlegt, wird sie das Geld schon eintreiben zu wissen.