Du meldest es dort garnicht an, sondern holst dir nach der Veranstaltung einen schein und den reichst du wenn du im Master bist ein.
In diesem Fall muss es wohl doch angemeldet werden, weil sich die Veranstaltung im Modulkatalog des Bachelors befindet. Also als zusätzliche Prüfung anmelden.
Nicht anmelden kann man vorgezogene Leistungen aus dem Master. Diese laufen tatsächlich über das Schein-Verfahren. Früher (PO 2004) betraf das nur die Seminare, jetzt (PO 2009) alle Veranstaltungen aus dem Master.
Wichtig ist auf jeden Fall, sich die Leistungen vor dem ersten Prüfungszeitraum im Master-Studium anerkennen zu lassen.