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  • "Bacchus#777" is male
  • "Bacchus#777" started this thread

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1

Saturday, April 21st 2012, 3:17pm

AG-Fach Prüfung

Hi Leute!

Hab bisher nichts dazu gefunden, daher die Frage:

Wenn man ein AG-Fach (in meinem Fall Recht für Informatiker bei Bode) nicht besteht, ist es dann Pflicht, es zu wiederholen? Oder kann man es auch einfach sein lassen bzw. irgendwann beliebig einen neuen (oder eben keinen ;) ) Versuch starten?

Finde dazu in der Prüfungsordnung auch keinen entsprechenden Punkt.

Danke schonmal im Voraus ;)

Grüße

nano

Alter Hase

  • "nano" is male

Posts: 146

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2

Saturday, April 21st 2012, 9:18pm

In der PO steht:

Beim Bereich Nebenfach in der Anlage 1:
"Dazu muss genau eines der folgenden Bachelor-Nebenfachmodule gewählt werden, das zu bestehen ist, und es ist mindestens eines der AG-Module zu bestehen."

Und oben:
"Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach Anlage 1 erforderlich ist, gemäß § 16 nicht mehr möglich ist."

Du musst also keine AG-Fächer fest wählen. Es kann aber sein, dass du noch zwei weitere Male automatisch angemeldet wirst und dadurch durchfällst, was schlecht ist, wenn du das AG-Fach wider Erwarten doch noch irgendwann brauchst oder machen willst.

3

Saturday, April 21st 2012, 11:04pm

Du musst dich nur bei Pflichtprüfungen neu anmelden (und solltest dann auch hingehen), sonst ist der Versuch automatisch nicht bestanden. Bei einer nicht-Pflichtprüfung ergäbe eine automatische Anmeldung gar keinen Sinn.

Quoted from "PO 2009 §16 (1) Satz 3 und 4"


Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewertet.


Wir bringen mal in Erfahrung, ob man bei Pflichtprüfungen automatisch angemeldet wird oder ob man das selber machen muss. ;)
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