Hallo,
ich habe die aktualisierte Prüfungsordnung mal durchgelesen.
Folgende Frage habe ich zu der Tabelle der Kompetenzbereicht im Master (Anlage 2)
Bezieht sich die Angabe Wahlpflich 2-3 dieser Kernkompetenzbereiche auf alle Kompetenzbereiche, oder nur bis zu der Linie und thi ist extra?
Also, anders formuliert: muss man mindestens 2 kernkompetenzbereiche auswählen und dann noch thi?