In der neuen Fassung der PO2009 wird zwischen Nebenfach und Studium Generale unterschieden. Auch wenn der Kompetenzbereich nur noch "Nebenfach" heißt, gibt es trotzdem "Nebenfachmodule" und das Modul "Studium Generale".In unseren alten Regelstudienplan wurde zwischen AG Fach und Nebenfach unterschieden...Jetzt gibt es nur eine Version mit Nebenfach...
Ein Nebenfach wählst du, indem du es bei der Prüfungsanmeldung im Nebenfachmodul anmeldest, und nicht im Modul Studium Generale. Wobei ich mir nicht sicher bin, inwiefern Studium Generale beim Prüfungsamt angemeldet werden kann, weil es ja eine (fast) beliebige Veranstaltung aus (fast) jedem beliebigen Fach sein kann (siehe ModKat-Beschreibung)Allgemeine Frage wie wähle ich ein Nebenfach? Und wie wird sichtbar das sich das bei mir um ein AG Fach gehandelt hat?
Steht in der Prüfungsordnung 2009, geändert am 11.6.2012 in §5 (2): "Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach Anlage 1 erforderlich ist, gemäß §16 nicht mehr möglich ist."Wenn ich jetzt zum Beispiel Rechnungswesen II entgültig nicht bestehe,könnte ich ja trotzdem das Nebenfach Betriebswirtschaft mit anderen Prüfungen im Modul mit 12 LP bestehen würde ich dann trotzdem extrimatikuliert?
This post has been edited 1 times, last edit by "Schokoholic" (Sep 11th 2013, 10:13am)
Du wirst also nur exmatrikuliert, wenn du ein Fach dreimal nicht bestehst, das du unbedingt für das Studium brauchst, also eigentlich nur bei Pflichtfächern. Bei Nebenfächern (und auch bei AGI-Fächern) hast du schon richtig erkannt, dass du einfach andere Prüfungen machen kannst, um das Modul zu bestehen.
Daraus würde ich mal schließen, dass man mit Teilnahme an einer Prüfung die Entscheidung gefallen ist und man halt Numerik oder Stochastik entgültüg bestehen muss.Also nicht nachdem Motto schreib ich mal beides und sehen wir wss gut gehtQuoted
Gem. PO ist die Gesamtprüfung endgültig nicht bestanden sobald eine Prüfungsleistung dreimal nicht bestanden wurde.
This post has been edited 1 times, last edit by "Nagezahn" (Nov 19th 2012, 6:07pm)
Quoted
Um hier Missverständnissen vorzubeugen :
Sobald EINE Prüfungsleistung dreimal nicht bestanden wurde gilt die gesamte Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden und es darf keine weitere Prüfung mehr abgelegt werden.
Auch wenn in einem Modul noch weitere Prüfungsversuche möglich wären.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Gries
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§5 (2) - Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach Anlage 1 erforderlich ist, gemäß §16 nicht mehr möglich ist.
§16 (1) - Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
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>>Gem. PO ist die Gesamtprüfung endgültig nicht bestanden sobald eine Prüfungsleistung dreimal nicht bestanden wurde.<<
Daraus würde ich mal schließen, dass man mit Teilnahme an einer Prüfung die Entscheidung gefallen ist und man halt Numerik oder Stochastik entgültüg bestehen muss
This post has been edited 1 times, last edit by "nano" (Nov 21st 2012, 3:12pm)