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Kiki der Gecko

Regenbogeneidechse

  • "Kiki der Gecko" started this thread

Posts: 513

Date of registration: Oct 1st 2008

1

Thursday, January 31st 2013, 3:08pm

Teilzeitstudium ab dem SS13 in Informatik und TI möglich!

Frohe Botschaft von Herrn Wolter:

Quoted


Sehr geehrte Frau Busse, sehr geehrter Fachrat Informatik,

das Präsidium der LUH hat gestern die Einrichtung der Teizeitstudiengänge
Informatik, und TI für das Bachelor und das Master - Studium
beschlossen. Diese Informatik wird derzeit per E-mail an die Leitung
des Immatrikulationsamtes gesandt. Ich habe dort eben noch einmal
signalisiert wie eilig der Vorgang ist und auf den Beschluss hingewiesen.

Wenn jemand sich zum Teilzeitstudium zurückmelden möchte,
heute oder morgen.
Dann könnte er/sie sich auch auf den entsprechenden
Beschluss des LUH -Präsidiums von gestern beziehen.

M.E. sollte damit die Rückmeldung zum Teilzeitstudium in
den Fächern Inf. und TI zum kommenden Sommersemester
möglich sein.

Ich hatte auch den Eindruck, dass das IMI -Amt in der Angelegenheit
sehr kooperativ, nachdem der Beschluss nun vorliegt.


Vielen Dank.

Beste Grüße.

Prof. F.- E. Wolter

Studiendekan für Informatik


Nochmal kurz die Spielregeln fürs Teilzeitstudium:
  • Man beantragt es für jedes Semester neu
  • Man darf höchstens 15LP (mit Toleranzgrenze von einem LP) in einem Teilzeitsemester erarbeiten
  • Die (Langzeit)Studiengebühren, die man normalerweise zahlen würde (also mindestens 500€) werden halbiert, der Sockelbeitrag für Fahrkarte, Studentenwerk etc. bleibt aber voll drin
  • wenn man im kommenden Semester seine Abschlussarbeit schreiben möchte, darf man nicht in Teilzeit studieren.
  • man hat keinen Anspruch auf BAFöG, wenn man in Teilzeit studiert


Wenn ihr für das kommende Semester (SS13) ein Teilzeitsemester machen wollt, müsst ihr dieses Formular ausfüllen und noch heute oder morgen im Service-Center abgeben. Sollte man Informatik bzw. TI noch nicht ankreuzen können, lasst das Kreuz einfach weg und sagt den Leuten vom I-Amt im Service Center dass das Präsidium am 30.01.13 das entsprechend beschlossen hat (also dass man Inf/TI in Teilzeit studieren kann), ggf müsst ihr das ein bisschen hartnäckiger kommunizieren und evtl. auf den Studiendekan (Wolter) verweisen. Die Spielregeln für das Teilzeitstudium finden sich auch auf der offiziellen Seite vom I-Amt.

Ich finde, dieser Thread sollte gepinnt werden :)
"Alles ist eins - außer der Null." - Wau Holland

Jost

Trainee

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2

Thursday, January 31st 2013, 6:36pm

Soweit es mir bekannt ist, hat man auch kein Recht mehr auf studentische Krankenversicherung. Das macht einen Unterschied von ca. 60-70€/Monat bei freiwilliger Versicherung (Beitrag ca. 150€/Monat) als nicht Erwerbstätigem und einen Unterschied von ca. 270€ bei selbständiger Tätigkeit (Beitrag ca. 350€/Monat) aus.

Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr, und sollten von jedem selbst nochmal gecheckt werden. Ich will nur darauf hinweisen, dass sich da was ändert.

Gruß Jost

This post has been edited 1 times, last edit by "Jost" (Jan 31st 2013, 6:38pm)


3

Thursday, January 31st 2013, 8:13pm

Ich glaub, du hast Recht, wenn ich mir das auf Teilzeitstudium und Krankenversicherung so durchlese und das Bild anschaue.
Oben ist das Teilzeitstudium abgebildet und unten das Vollzeitstudium. Heißt, wenn man mehr als 400€ verdient als Teilzeitstudent, fliegt man aus der studentischen Krankenversicherung.
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4

Friday, February 1st 2013, 2:44pm

Also zwei neue Infos, die ich heute erhalten habe:

  1. Den Antrag kann man auch noch später abgeben. Das I-Amt wusste noch gar nichts davon und muss nun erstmal auf Protokoll warten. Wir kriegen Bescheid sobald der Antrag fertig ist. Wer den Antrag dann auch erhalten will, kann sich ja hier melden, dann müssen nicht alle die Frau anschreiben. ;)
  2. Meine Krankenkasse hat mir eben versichert, dass man nicht aus der studentischen Krankenkasse rausfliegt, solange das Studium im Vordergrund steht. Heißt, wenn man nicht mehr als 20 Stunden die Woche in der Vorlesungszeit arbeitet, ist alles ok. Die Krankenkasse von killroy hat das auch gesagt. Also fragt eure Krankenkasse.
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5

Monday, February 4th 2013, 4:01pm

Die Antragsfrist für das Teilzeitstudium im Sose 2013 wurde auf den 15.3.2013 verlängert.
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6

Wednesday, February 6th 2013, 4:09pm

Ich hab das Antragsformular erhalten. Wann und ob es auf der Seite verfügbar sein wird, weiß ich nicht.
Edit: Antragsformular angehängt, das werde ich aber nach dem 15.3. wieder löschen, weil es dann ja nicht mehr gültig ist.
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This post has been edited 2 times, last edit by "Jasinai" (Mar 21st 2013, 4:07pm)


nano

Alter Hase

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7

Sunday, April 6th 2014, 2:21pm

Hat ein Teilzeitstudium nach Abschaffung der Studiengebühren eigentlich noch Vorteile?

8

Sunday, April 6th 2014, 3:43pm

Wahrscheinlich nicht, da man sein Werkstudentenprivileg verliert und damit dann aus der studentischen Krankenversicherung fliegt und auch alle Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss, wenn auch nicht in voller Höhe (http://www.studis-online.de/StudInfo/Stu…hp?seite=4#III2)
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Kiki der Gecko

Regenbogeneidechse

  • "Kiki der Gecko" started this thread

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9

Monday, April 7th 2014, 2:56pm

Natürlich gibt es noch Vorteile:

1. Ein Semester zählt nur "halb" in die Regelstudienzeit, deshalb werden Langzeitstudiengebühren auch erst später angesetzt.
2. Man muss nur die Hälfte der regulären Langzeitstudiengebühren zahlen.
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10

Tuesday, April 8th 2014, 10:46pm

Natürlich gibt es noch Vorteile:

1. Ein Semester zählt nur "halb" in die Regelstudienzeit, deshalb werden Langzeitstudiengebühren auch erst später angesetzt.
2. Man muss nur die Hälfte der regulären Langzeitstudiengebühren zahlen.

Das stimmt, wobei man sich halt bewusst sein muss, dass man sich diese Vorteile mit von Jasi erwähnten zusätzlichen Sozialabgaben auf den Lohn recht teuer erkauft (angenommen man arbeitet nebenbei Teilzeit, was ja bei einem Teilzeitstudium Sinn ergäbe). Da das teurer ist als die eventuell gesparten Gebühren, bleibt also eigentlich nur noch der Vorteil mit der Regelstudienzeit.