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kiLLroy

Alter Hase

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1

Saturday, April 13th 2013, 11:49pm

Teilnahme an Wiederholungsklausuren nun möglich

Aufgrund der aktuellen Situation (siehe dieser Thread) haben wir folgenden Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt.

Quoted

Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,
Sehr geehrter Studiendekan,

anbei finden Sie einen Antrag des Fachrats Informatik an den Prüfungsausschuss Informatik zum Thema Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern. Wir bitten den Prüfungsausschuss inständig, in dieser Sache zeitnah zu entscheiden, da bereits in Kürze einige solcher Prüfungen stattfinden, an denen betroffene Studierende teilnehmen möchten.


Antragstext folgt:


Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,

der Fachrat Informatik beantragt, dass Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern, die außerhalb unserer Prüfungszeiträume angeboten werden, von Studierenden der Informatik und Technischen Informatik wahrgenommen werden dürfen. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsklausur soll einen normalen Versuch kosten.

Der Grund ist, dass in vielen Nebenfächern Veranstaltungen nur jährlich stattfinden. Um bei Nichtbestehen einer dieser Prüfungen kein volles Jahr warten zu müssen, werden oft Wiederholungsklausuren zu Anfang des darauf folgenden Semesters (also außerhalb unserer Prüfungszeiträume) angeboten, an denen Studierende der Informatik in der Vergangenheit auch teilgenommen haben. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsprüfung soll ab sofort (laut der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) jedoch nicht mehr möglich sein.

Wir sehen diesen Umstand als äußerst kritisch an. Es gibt zwei Situationen, in denen sich durch diese Regelung eine unweigerliche Studienzeitverlängerung ergibt:

In dem Fall, dass eine Nebenfachprüfung im vorletzten Semester des Studiums nicht bestanden wird (durch Krankheit oder Nichtbestehen), kann sich das Studium unweigerlich um ein Semester verlängern. Besteht man alle Prüfungen im letzten Studiensemester und schließt auch die Abschlussarbeit erfolgreich ab, fehlt zum Studienabschluss nur eine einzige Veranstaltung, die aber nicht per Ausnahmereglung nachgeholt werden darf, weil zum Zeitpunkt des einzig möglichen Wiederholungstermins noch weitere Prüfungsleistungen ausstehen.

In dem Fall, dass zwei Nebenfachprüfungen im letzten Semester des Studiums nicht bestanden werden (auch wieder durch Krankheit oder Nichtbestehen), verlängert sich das Studium unweigerlich um zwei Semester. Dies kommt dadurch zustande, dass nur eine der Prüfungen mit der Ausnahmeregelung wiederholt werden darf (wieder unter der Voraussetzung, dass nur die beiden Nebenfachprüfungen zum erfolgreichen Abschluss fehlen). Die andere Prüfung kann nicht, wie bei Vorlesungen mit Prüfungen in jedem Semester, schon im nächsten Semester wiederholt werden, sondern erst nach zwei weiteren Semestern. Somit verlängert sich das Studium um ein ganzes Jahr mit einem Semester Leerlauf, da die entsprechende Prüfung nur einmal jährlich angeboten wird.

Besonders falls der oder die Studierende die Klausur auf Grund einer Krankheit nicht mitschreiben durfte, sehen wir an dieser Stelle eine große Ungerechtigkeit.

In der Vergangenheit konnten solche Fälle durch Nachschreibklausuren in den entsprechenden Nebenfach-Veranstaltungen unkompliziert entschärft werden. Wir haben Kontakt zu Studierenden, die durch diese - nun von der Vorsitzenden des Prüfungsausschuss untersagte - Regelung vor einer Studienzeitverlängerung "gerettet" wurden, es handelt sich also nicht nur um konstruierte Fälle.

Dies ist eine eindeutige Benachteiligung der Studierenden gegenüber denen, die in der aktuellen Prüfungsordnung bereits eine solche Wiederholungsklausur mitgeschrieben haben - vielleicht sogar ein legitimer Grund für eine Klage. Dabei ist zu bemerken, dass durch die bisherige Regelung keine zusätzlichen Versuche erschlichen wurden, das Ergebnis der Nachprüfung wurde nach unseren Informationen in dem Semester eingetragen, in dem die Prüfung eigentlich nicht angeboten wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Fachrat Informatik


Der Prüfungsausschuss hat sich unserem Antrag gegenüber mittlerweile positiv geäußert und dem Prüfungsamt Bescheid gegeben. Es sollte also nun möglich sein an Wiederholungsklausuren teilzunehmen (ohne einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen - einfach ganz normal beim Prüfungsamt vorbeigehen).

Wie generell das zu sehen ist können wir allerdings noch nicht sagen. Bei Nebenfächern in denen eine Prüfung nicht jedes Semester angeboten wird sollte das aber auf jeden Fall für Studierende - ohne weitere Komplikationen - möglich sein, die sich im voraussichtlich (vor-)letztem Studiensemester befinden.

Also auf jeden Fall nach Nicht-Teilnahme (durch Krankheit), oder beim Durchfallen der regulären Klausur zum Prüfungsamt gehen und "Bescheid" sagen, dass man dann an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchte. Dann wird man auch sehen wie bspw. im (vor-)letzten Semester sein gehandhabt wird.

Über weitere Rückmeldungen zu dem Thema würden wir uns sehr freuen (per Mail an fr@finf..., PN, oder Thread in diesem Forum). Natürlich würden wir dann auch in Einzelfällen weiterhin mit dem Prüfungsausschuss vermitteln. Eine generelle Checkliste was Nachschreiber für Kriterien erfüllen müssen gibt es nämlich (noch) nicht.

Viele Grüße,
Oli
Man hört ja oft verdammt gute Aussagen, prädestiniert für eine Signatur, aber jedes mal vergesse ich mir solche aufzuschreiben, darum steht hier dieser Mist...

Chrysops

Gerion

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2

Saturday, October 5th 2013, 2:58am

Es gibt ein Update: Auf der letzten Prüfungsausschusssitzung wurde die Änderung erneut diskutiert und offiziell angenommen. Sie wurde auch auf der Website des Prüfungsausschusses bekannt gegeben:

Quoted

Nebenfachwiederholungsprüfungen in BWL/VWL:
Wiederholer müssen sich umgehend nach Bekanntwerden des Nichtbestehens oder Vorliegen des Attests im Prüfungsamt melden und sich zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester anmelden (Formular).

Beachtet hierbei bitte das Wort umgehend, meldet euch so früh es geht dafür an. Falls ihr durch Krankheit nicht teilgenommen habt, müsst ihr insbesondere das Attest möglichst schnell nachreichen (wie in anderen Prüfungen auch).

This post has been edited 1 times, last edit by "Chrysops" (Oct 6th 2013, 2:10pm)