Quoted
Original von KreiS
ach versteigere es nochmal und fang diesmal net bei einem euro an :-p eher so um die 50 :-D und las es nur paar Tage laufen :-)
Quoted
Original von cowhen
in solchen fällen ist das recht auf deiner seite: du hast einen vertrag mit dem verkäufer, der ihn zur zahlung im sinne der in der artikelbeschreibung vereinbarten konditionen verpflichtet.
Quoted
Original von KreiS
ja klar, ist auch verständlich das ganze.
abe vielleicht will der mit dem zwei tiefsten es gar nicht mehr.
natürlich. er hat überwiesen und ich habe es dann geschickt.Quoted
Original von migu
Hast du deinen Käufer auch per Vorkasse bezahlen lassen?
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Er könnte dann aber seinerseits wieder einen Prozeß anstrengen. Und ich würde mich nicht darauf verlassen, daß man den dann auch gewinnt -- Recht haben und Recht bekommen ...Quoted
Original von Diktator
dann geht das gleiche spiel von vorne los:
er kriegt das geld nicht zurück und ich behaupte undefekte ware geliefert zu haben. er kann nichts machen und ich habe das geld. oder nicht?
Erfahrener Schreiberling
Date of registration: Jan 28th 2002
Location: Afgh. Gebirgsland
Occupation: Wissen ist Macht
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Es gibt leider Menschen, die so verrückt sind ...Quoted
Original von mmueller
da bliebe nur, daß paket vor zeugen gepackt zu haben, damit man jemanden hat, der die unversehrtheit der ware bestätigen kann. (ich gebe zu, daß der empfänger auf die gleiche art eine vermeintlichen zeugen finden kann, der ihm seinerseits bestätigt, daß die ware kaputt gewesen sei). aber irgendwo fängt da fängts an, paranoid (nicht paradroid) zu werden.
Und falls der Käufer auch dann noch nicht reagiert, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und ihm mitteilen, daß er seinen Anspruch auf die Ware verliert (nur damit er die Ware nicht eventuell doch noch einfordert, nachdem man sie an den Zweithöchstbietenden verkauft hat) ... Auf unnötigen juristischen Ärger würde ich verzichten -- das lohnt sich wahrscheinlich Angesichts des Wertes der Ware sowieso nicht.Quoted
also brief schicken mit mahnungscharakter find ich auch gut
Aber natürlich erst nach der Bezahlung abschickenQuoted
und dann halt abschicken (versandversicherung bei der dt. post gibts doch noch für normale pakete, oder?)
Quoted
Original von mmueller
da bliebe nur, daß paket vor zeugen gepackt zu haben, damit man jemanden hat, der die unversehrtheit der ware bestätigen kann.
Quoted
Original von cowhen
in solchen fällen ist das recht auf deiner seite: du hast einen vertrag mit dem verkäufer, der ihn zur zahlung im sinne der in der artikelbeschreibung vereinbarten konditionen verpflichtet.
Daran habe ich garnicht gedacht. Langsam wunder es mich gewaltig, dass so viele Auktionen gut zu laufen scheinen.Quoted
Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer braucht nur zu sagen: "Das Gebot habe ich nicht abgegeben!"