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migu

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1

Wednesday, January 22nd 2003, 10:28pm

ebay: unzuverlässige Käufer

Vor fast einer Woche habe ich etwas bei ebay versteigert. Doch der Käufer meldet sich einfach nicht. - Gar nicht. X(
Habt ihr auch schon mal schlechte Erfahrungen bei ebay gemacht?
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cowhen

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2

Wednesday, January 22nd 2003, 10:59pm

aber hallo,

ich habe gute erfahrungen beim kauf und verkauf auf ebay gemacht aber auch einige krass negative. es gibt halt überall idioten.

einmal hat ein käufer die zahlung verweigert, weil ich mich nicht bereit erklärt habe, den treuhandservice zu nutzen. ich hatte aber ganz klar in der auktion diesen service auch ausgeschloßen, nur er wollte das irgendwie nicht wahr haben.

in solchen fällen ist das recht auf deiner seite: du hast einen vertrag mit dem verkäufer, der ihn zur zahlung im sinne der in der artikelbeschreibung vereinbarten konditionen verpflichtet.

meiner erfahrung nach macht das aber extrem viel ärger und arbeit deswegen würde ich so vorgehen:

-zahlungsaufforderung mit dem ebay-system verschicken.
-10 tage später rückerstattung deiner gebühren beantragen
-dem zweitbietenden den artikel anbieten.

so ist es immernoch besser als wenn du irgendwie die zahlung erzwingst und der käufer das gerät dann kapput macht und zurückschickt. ein bisschen gegenseitiges vertrauen muss schon da sein. sonst sollte man die ganze angelegenheit auf sich beruhen lassen.


bye

cowhen
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KreiS

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3

Thursday, January 23rd 2003, 1:21am

ach versteigere es nochmal und fang diesmal net bei einem euro an :-p eher so um die 50 :-D und las es nur paar Tage laufen :-)
kaneda spring <-> ks <-> KreiS
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Dakota-Indianer(Weisheit),"Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab"

migu

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4

Thursday, January 23rd 2003, 10:08am

Quoted

Original von KreiS
ach versteigere es nochmal und fang diesmal net bei einem euro an :-p eher so um die 50 :-D und las es nur paar Tage laufen :-)


Das wird wohl kaum helfen, du...
Es wurde bei meiner Auktion ja ein wunderbares Höchstgebot erreicht.
Gerade und auch deshalb bin ich jetzt ziemlich sauer.

Quoted

Original von cowhen
in solchen fällen ist das recht auf deiner seite: du hast einen vertrag mit dem verkäufer, der ihn zur zahlung im sinne der in der artikelbeschreibung vereinbarten konditionen verpflichtet.


Hm, so was blödes. Mein Recht werde ich ja nicht durchsetzen können, wenn der Käufer sich tot stellt. :(
Naja, da sind ja noch Zweitbieter etc. (wie du schon sagtest, cowhen).

Drückt mir die Daumen, okay?
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KreiS

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5

Thursday, January 23rd 2003, 11:09am

ja klar, ist auch verständlich das ganze.

abe vielleicht will der mit dem zwei tiefsten es gar nicht mehr.
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migu

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6

Thursday, January 23rd 2003, 12:38pm

Quoted

Original von KreiS
ja klar, ist auch verständlich das ganze.

abe vielleicht will der mit dem zwei tiefsten es gar nicht mehr.


Eben, und am Ende habe ich die ebay-Gebühr zu tragen.
Ich sollte mal persönlich bei dem Käufer auftauchen oder ihm einen Schlägertrupp schicken. ;) :D
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Diktator

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7

Thursday, January 23rd 2003, 4:47pm

konsequenter vorgehen!

mein käufer hat nach vielen zahlungsaufforderungen auch nicht gezahlt. auch ich hatte ein wunderbares höchstgebot für mein handy gehabt. ich habe ihm dann schriftlich folgendes (auszug) geschickt:

"[auf die rechtslage hinweisen, kaufvertrag usw.]...Sollten Sie den gekauften Artikel nicht bezahlen, so werde ich juristische Schritte einleiten. Bedenken Sie, dass in einem solchen Falle durch juristische Aktivitäten vielfache Kosten des Kaufpreises anfallen können, die Sie zu begleichen haben werden.
Ich hoffe deshalb auf eine schnelle Überweisung bis zum xx.xx.xxxx und ich werde auf die oben erwähnten weiteren Schritte verzichten."

daraufhin hat sich der käufer wohl verängstigt gefühlt und ich habe bis zum xx.xx.xxxx das geld auf meinem konto gehabt.
so einfach ist das. migu, ich wette, das klappt auch bei dir. und ne briefmarke kostet nur 50 cent oder so.
Diktator
Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. - Albert Einstein

migu

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8

Thursday, January 23rd 2003, 5:54pm

@Diktator:

Hast du deinen Käufer auch per Vorkasse bezahlen lassen?
Ich meine: Es ist sicherlich nicht sinnvoll, das Gerät dort hinzuschicken und dem Geld hinterherzulaufen. ;)

Die Idee mit dem Brief ist wirklich gut. Ich schreibe gerne solche Briefe! :D Vor ein paar Jahren habe ich auch mal jemandem mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Es ging zwar um etwas völlig anderes, doch es wirkte. :)
Nun, die normalen ebay-Fristen sollte ich wohl abwarten, aber ein "echter" Brief kann nicht schaden.

Danke für den Rat. :)
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Diktator

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9

Thursday, January 23rd 2003, 6:04pm

Quoted

Original von migu
Hast du deinen Käufer auch per Vorkasse bezahlen lassen?
natürlich. er hat überwiesen und ich habe es dann geschickt.
es war ein handy. ich habe mich auch geärgert, weil seit dem auktionsende auch schon viele wochen vergangen waren, und ich hätte es nie mehr so teuer verkaufen können, weil die preise stark vielen und ausserdem kam dann auch das nachfolgermodell raus (s55).

es ist zwar gemein, so einen brief zu schreiben, aber eBay ist keine spielbude für kinder sondern ein laden, wo man ware kauft. so sehe ich das. versuch es einfach, vielleicht klappt es. wenn nicht, dann kann man nichts machen, denn vors gericht zu gehen macht zuviel arbeit.
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cowhen

Muuuh!

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10

Thursday, January 23rd 2003, 8:00pm

das problem mit dem bösen brief ist meiner ansicht nach nur: willst du das geld überhaupt noch von dem typ?
ich meine dann überweißt er es eben, lässt das packet nach empfang ein paar mal auf dem boden scheppern, gibt sich dann ganz bestürzt über die defekte ware und schickt es dir zurück.

vom zweitbietenden bekommst du ein paar eur weniger aber wenigstens besteht dann ein gewisses vertrauen.

die ebaygebühren muss du nicht tragen (wie ich oben auch schon schrieb) du bekommst sie zurückerstattet, wenn der kauf nicht zustande kommt.

mfg

cowhen
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Diktator

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11

Thursday, January 23rd 2003, 9:21pm

dann geht das gleiche spiel von vorne los:
er kriegt das geld nicht zurück und ich behaupte undefekte ware geliefert zu haben. er kann nichts machen und ich habe das geld. oder nicht?
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12

Thursday, January 23rd 2003, 9:33pm

Quoted

Original von Diktator
dann geht das gleiche spiel von vorne los:
er kriegt das geld nicht zurück und ich behaupte undefekte ware geliefert zu haben. er kann nichts machen und ich habe das geld. oder nicht?
Er könnte dann aber seinerseits wieder einen Prozeß anstrengen. Und ich würde mich nicht darauf verlassen, daß man den dann auch gewinnt -- Recht haben und Recht bekommen ...
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mmueller

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13

Thursday, January 23rd 2003, 10:02pm

da bliebe nur, daß paket vor zeugen gepackt zu haben, damit man jemanden hat, der die unversehrtheit der ware bestätigen kann. (ich gebe zu, daß der empfänger auf die gleiche art eine vermeintlichen zeugen finden kann, der ihm seinerseits bestätigt, daß die ware kaputt gewesen sei). aber irgendwo fängt da fängts an, paranoid (nicht paradroid) zu werden.

also brief schicken mit mahnungscharakter find ich auch gut und dann halt abschicken (versandversicherung bei der dt. post gibts doch noch für normale pakete, oder?) ;)

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14

Thursday, January 23rd 2003, 10:11pm

Quoted

Original von mmueller
da bliebe nur, daß paket vor zeugen gepackt zu haben, damit man jemanden hat, der die unversehrtheit der ware bestätigen kann. (ich gebe zu, daß der empfänger auf die gleiche art eine vermeintlichen zeugen finden kann, der ihm seinerseits bestätigt, daß die ware kaputt gewesen sei). aber irgendwo fängt da fängts an, paranoid (nicht paradroid) zu werden.
Es gibt leider Menschen, die so verrückt sind ...

Quoted

also brief schicken mit mahnungscharakter find ich auch gut
Und falls der Käufer auch dann noch nicht reagiert, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und ihm mitteilen, daß er seinen Anspruch auf die Ware verliert (nur damit er die Ware nicht eventuell doch noch einfordert, nachdem man sie an den Zweithöchstbietenden verkauft hat) ... Auf unnötigen juristischen Ärger würde ich verzichten -- das lohnt sich wahrscheinlich Angesichts des Wertes der Ware sowieso nicht.

Quoted

und dann halt abschicken (versandversicherung bei der dt. post gibts doch noch für normale pakete, oder?)
Aber natürlich erst nach der Bezahlung abschicken :)

Gegen paranoide Typen, die die Ware nach der Lieferung mutwillig zerstören, hilft aber auch eine Versandversicherung nichts. Dann muß man nämlich AFAIK einen Transportschaden nachweisen.

Bevor man sich also mit solchen Leuten noch ein Magengeschwür einhandelt, sollte man sich einen anderen Käufer suchen.
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paradroid

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15

Friday, January 24th 2003, 8:20am

Quoted

Original von mmueller
daß die ware kaputt gewesen sei). aber irgendwo fängt da fängts an, paranoid (nicht paradroid) zu werden.


paradroid werden ist ja auch eine sehr erstrebenswerte Sache und nur wenigen Auserwählten vorbehalten. Paranoid kann jeder werden! ;)

# transmission terminated #

absynth

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16

Friday, January 24th 2003, 12:05pm

Quoted

Original von mmueller
da bliebe nur, daß paket vor zeugen gepackt zu haben, damit man jemanden hat, der die unversehrtheit der ware bestätigen kann.

Das mache ich bei jeglicher Garantie-Retoure immer, bei wichtigen Sachen (Notebook) habe ich früher sogar einen Notar hinzugezogen. Das war da aber auch besonders einfach, weil ich früher meine Büros über einer Anwaltskanzlei hatte. ;)

--ck
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silence

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17

Friday, January 24th 2003, 6:07pm

Quoted

Original von cowhen
in solchen fällen ist das recht auf deiner seite: du hast einen vertrag mit dem verkäufer, der ihn zur zahlung im sinne der in der artikelbeschreibung vereinbarten konditionen verpflichtet.


Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer braucht nur zu sagen: "<b>Das Gebot habe ich nicht abgegeben!</b>"

Schon bist Du laut Urteil des LG Konstanz vom 19.04.2002, Az. 2 O 141/01 A (siehe Skript vo RA Bode) in der Beweislast, dass das Gegenteil der Fall ist. Das Gericht sah hier auch den gängigen Mechanismus, das Vorhandensein von Benutzername/Kennwort, als <b>nicht</b> ausreichend an.

Man kann natürlich mit "übertriebenen Gerichtswegsandrohungen ohne Rechtsgrundlage" versuchen den Käufer doch noch zu überzeugen, dass er das Gebot abgegeben hat, aber wenn dieser etwas cleverer ist, ist das halt vergebene Mühe.

Ich würde erstmal Nr. 2 anschreiben, das Auktionshaus in Kenntnis setzen und später einfach die Auktion nochmal starten. Sooft trifft man Gott sei Dank bei den Auktionen noch nicht auf Fake-Gebote.

"Wir stecken immer in der Scheisse, nur die Tiefe ändert sich."
(Ein unbekannter Softwareentwickler)

cowhen

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Friday, January 24th 2003, 6:52pm

Quoted


Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer braucht nur zu sagen: "Das Gebot habe ich nicht abgegeben!"
8o Daran habe ich garnicht gedacht. Langsam wunder es mich gewaltig, dass so viele Auktionen gut zu laufen scheinen.

[quatsch]
Migu könnte dann ja auch sagen: "Den Artikel hab ich nicht eingestellt." Nach Erhalt der Geldes natürlich erst :D :D
[/quatsch]


mfg

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migu

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Friday, January 24th 2003, 11:59pm

Neuigkeit

Jetzt kommt die gute Nachricht.
Mein "Höchstbietender" (der Käufer) hat - wie ich vorhin feststellte - das Geld überwiesen.
Morgen schicke ich ihm das Gerät und ich glaube jetzt einfach mal nach all den Schreckensszenarien, die hier zum Besten gegeben wurden, daran, dass es gut gehen wird. :)
(Nach einer Woche zu zahlen ist ja noch nicht wirklich dramatisch.)

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Informatik Minister

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Saturday, January 25th 2003, 2:00am

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