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  • "Bacchus#777" is male
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Wednesday, March 5th 2014, 1:53pm

Wahlpflicht in neuer Prüfungsordnung

Hi Leute,

mein Bachelor-Studium neigt sich langsam dem Ende zu und ich habe heute erst erfahren, dass DBS 2 seit den letzten Änderungen unserer PO nur noch Wahlpflicht ist.

Bei mir besteht der Fall, dass ich jetzt offenbar keine Pflicht mehr für DBS 2 habe und die 4 LP quasi in einem anderen beliebigen Fach außerhalb der GI nachholen kann.

Wie dem auch sei: wenn ich jetzt DBS 2 schreibe (Wahlpflicht), aber nicht bestehe und damit ggf. (da es Wahlpflicht ist) nicht mehr antreten will, weil ich es nicht brauche bzw. DBS 2 endgültig nicht bestehe, ich aber genug Punkte im GI habe (also über 88 ), um meinen Bachelor zu kriegen: würde damit mein ganzes Studium endgültig nicht bestanden sein, oder ist es egal, da es sich um Wahlpflicht handelt?

Mit anderen Worten: verhält sich die Wahlpflicht hier wie die ganzen Studium Generale Fächer, von denen man beliebig viele komplett in den Sand setzen kann, ohne, dass es negative Auswirkungen hat, oder nicht?

Ich würde dann nämlich morgen :D :D :D nicht mitschreiben, wenn ich mir damit bei endgültigem Nichtbestehen das Studium versaue. Denn ich brauche DBS 2 nicht mehr un habe schon genug Punkte im GI gesammelt, würde es dann zwar versuchen aber bei Nichtbestehen einfach links liegen lassen.

Any help would be greatly appreciated, vielen Dank!

B.

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sos1981

Alter Hase

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2

Wednesday, March 5th 2014, 2:08pm

diese Frage hier so zu beantworten wird sicherlich nicht ganz einfach sein, zumal es ja quasi auch um deinen Abschluss geht. Ich würde daher brandeilig eine Mail ans Prüfungsamt absetzen und/oder diese Fragen morgen früh mit der zuständigen Sachbearbeiterin besprechen.
Persönlich meine ich allerdings: du hast diese Klausur (wenn ich dich richtig verstehe) schon 2x geschrieben und bist jetzt bei deinem letzten Versuch - und daran wird sich auch nichts ändern. Wenn du allerdings deine 180LP voll hast, bevor dein letzter Versuch zwingend fällig wird, sollte es auch ohne diese Klausur gehen.
Aber wie bereits gesagt: das ist zu wichtig, als dass ich mich hierauf verlassen würde. Geh zum Prüfungsamt und lass dir da eine amtliche (am Besten auch schriftliche) Aussage geben. Dann bist du save.

Florian
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3

Wednesday, March 5th 2014, 2:17pm

Nein nein, da hast du mich falsch verstanden.

Ich habe DBS 2 noch nicht geschrieben. Die Klausur ist morgen. Ich habe heute erfahren, dass es nicht mehr Pflicht ist.

Die Frage ist, ob, wenn ich nun antrete, das ganze zur Pflicht wird, obwohl ich schon genug LP im GI-Bereich gesammelt habe und auch ohne DBS 2 auf 180 Credits komme.

deHaar

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4

Wednesday, March 5th 2014, 3:07pm

Wenn Du genug Punkte im Grundlagenbereich hast (geht nur, wenn Du das ProPra in den Grundlagenbereich buchen lassen hast bei Frau Kohlmetz), dann entfällt die Wiederholungspflicht für DBS 2 und Du brauchst es nicht zu schreiben. Ist bei mir mit DBS 2 genauso, ich hab den 2. Versuch gar nicht erst angetreten und stattdessen das ProPra in die Grundlagen gezogen. Musste deshalb zwar noch ein paar Punkte im AGI-Bereich machen, aber alles ist besser als DBS 2 ^^
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5

Wednesday, March 5th 2014, 3:18pm

Das heißt, ich kann mich reinsetzen, nicht bestehen, und es dann immer noch lassen? Verstehe ich das richtig?

vogelj

Yahniggck Pføgæhl

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6

Wednesday, March 5th 2014, 3:20pm

Bei mir ist das genauso - in der PO steht doch aber man brauch nur 88-97LP in den GI. Dort hab ich nach diesem Semester (Ohne DBS2 und ProPra) aber dann schon 90LP. Im Modkat steht man brauch 88-97LP aber als "Kompetenzbereich-Information" dann auf einmal "94LP, Pflicht".

Die kann ich aber ohne DBS2 gar nicht mehr erreichen weil ich dann meine 90LP habe aber ProPra bringt nach dem umschreiben wohl nur noch 3LP = 93LP gesamt - fehlt also noch einer..
Dass man wirklich ProPra oder DBS2 machen muss ist nicht ersichtlich da ich auch meine 12-21LP bei Wahlpflicht mit ModSys + BS + SWQ einhalte.

Mein Schnitt ist sowieso ruiniert (> 3.0) und ich weiss noch nicht ob ich Morgen noch DBS2 schreibe um auf der sicheren Seit zu sein ODER ob ich lieber nächstes Semester 2 leichte AGI / NF / AG Fächer mache (oder ProPra) um meinen Schnitt noch zu verbessern / zu halten.

//Edit: Ich denke die 94LP sind ein Fehler im Modkat. Selbst wenn man DBS2 nicht bestanden hat müsste man seinen Bachelor machen können. - Sollte man aber wohl nochmal mit dem Prüfungsamt und / oder Ulrike abklären? Wobei ich auch glaube dass es ungewollt ist das man ohne DBS2 + ohne ProPra GI fertig hat.

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7

Wednesday, March 5th 2014, 3:21pm

URLs fixen

Mit anderen Worten: verhält sich die Wahlpflicht hier wie die ganzen Studium Generale Fächer, von denen man beliebig viele komplett in den Sand setzen kann, ohne, dass es negative Auswirkungen hat, oder nicht?

Hierzu muss ich gerade noch was sagen. Die Frage ob man "beliebig viele Fächer in den Sand setzen kann" ist leider nicht so eindeutig zu beantworten. In Bezüglich AG Fach und Nebenfach hat nano mal Herrn Lipeck gefragt und der war der Meinung, dass man durchaus auch durch Wahlpflicht-Fächer aus dem Studium fliegen kann, wenn man sie dreimal nicht besteht, weil man ja durch das wählen des Fachs für sich entscheidet, dass dieses Fach für einen selbst "notwendig" ist (Terminologie der Prüfungsordnung). Ich hatte in dem selben Thread ganz oben argumentiert, dass es eben nicht notwendig ist, weil man ja auch mit anderen Fächern noch genügend LP bekommen kann. Das unterstreicht eigentlich nur, was sos1981 gesagt hat: bei so wichtigen Dingen am besten nicht auf Aussagen aus dem Forum verlassen, sondern mit den Prüfungsamt direkt sprechen (und sei es nur, um noch eine weitere, andere Meinung zu haben).

Und außerdem (da hab ich zufällig gerade gestern mit jemandem drüber gesprochen) ist es schon ein ziemliches Armutszeugnis für unseren Studiengang, dass niemand mal daran gedacht hat, alle Studierenden per Mail über die nicht gerade unwichtigen Änderungen an der PO zu benachrichtigen. Klar, es gibt einen Ankündigungsthread, aber da guckt halt (wie man an diesem Thread sieht) nun mal nicht jeder rein und liest sich die ganze PO durch, zumal die geplante Zusammenfassung der Änderungen da auch nie gepostet wurde. Außerdem gibt es ja genau für solche Zwecke einen Verteiler beim Immatrikulationsamt.

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  • "Schokoholic" is male

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Wednesday, March 5th 2014, 3:24pm

Im Modkat steht man brauch 88-97LP aber als "Kompetenzbereich-Information" dann auf einmal "94LP, Pflicht".

Das ist wahrscheinlich ein Bug. Einfach mal an Herrn Lipeck melden.

  • "Bacchus#777" is male
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Wednesday, March 5th 2014, 3:46pm

Aus dem oben genannten und dem hier: https://forum.finf.uni-hannover.de/index…79037#post79037 geschriebenen entnehme ich, dass nun also gilt:

Ich kann mich in die Prüfung setzen und nicht bestehen und danach nie wieder zu dieser Prüfung gehen, ohne dass es Konsequenzen hat, weil ich im GI schon mehr als 88 Punkte gesammelt habe.

deHaar meinte privat zu mir, dass er sich jenes auch von Frau Kohlmetz (Prüfungsamt Informatik) hat bestätigen lassen. Demnach ist es völlig egal, ob ich morgen mitschreibe, oder nicht.

Was Schoko schon ansprach:
Ich finde es auch ungeheuerlich, dass NIRGENDS halbwegs verständlich steht, was für Regeln und Richtlinien in unserem Studium gelten. Es kann doch nicht sein, dass niemand den Kauderwelsch aus der PO wirklich entschlüsseln kann und kaum jemand eine klare Antwort gibt. Vielleicht sollten wir hier im Board mal an einer offiziellen FAQ für Prüfungsangelegenheiten arbeiten, sodass auch Neulinge keine Probleme haben, alles nachzuvollziehen und keine halbgaren Infos mehr in eingemotteten Threads mehr rumgeistern.

vogelj

Yahniggck Pføgæhl

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10

Wednesday, March 5th 2014, 3:53pm

"1) Dreimaliges Nichtbestehen einer beliebigen Prüfung führt zum Abbruch des Studiums. Beim Erstellen einer neuen PO war es im Interesse der Unverstität, eine etwas striktere Wiederholbarkeitsregelung einzuführen."

Wenn das so ist würde es eben nicht egal sein. Weil wenn du Mitschreibst [und nicht bestehst] musst du es innerhalb eines Jahres wiederholen, sonst "nicht bestanden". Das heisst du hast dann 2 Jahre Zeit und danach ist dein Studium abgebrochen. Was passiert wenn man vorher seinen Bachelor macht ist ungewiss..
//Edit: Dafür ist wohl 2) da :whistling:

Auch ist ein Rücktritt von so einem Wahlfplichtfach laut Schoko nicht so einfach weil Lipeck es dadurch schon als "notwendig" ansieht?
Von einem Modul kannst du ja auch nicht zurücktreten weil du schon andere Pflichtprüfungen bestanden hast. - Wie es bei Rücktritt vom Fach ist steht leider nirgendwo.

//Edit: Und dafür wäre "Änderung der Wahl geschieht durch Nichtanmeldung zur Prüfung im bisherigen Wahlfach. Demnach gibt es Pflichtanmeldung nicht für Wahlpflichtfächer, sondern nur für "richtige" Pflichtfächer."

//Edit: - Denke also Bacchus hat recht

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Wednesday, March 5th 2014, 3:57pm

Das kann es doch nicht sein.

Da steht:
"Allerdings erlaubt die PO der Informatik abweichend von der Musterprüfungsordnung der Universität, seine Wahl zu ändern. Hier haben sich die Autoren in der Informatik gegen die Universität durchgesetzt.
Solange man also nicht wegen 1) abbrechen muss, darf man seine Wahl in Wahlpflichtbereichen ändern, insbesondere auch bei Numerik/Stochastik."

UND

"Prof. Lipeck schrieb, dass eine Anmeldung in einem Modul, dessen Maximalpunktzahl erreicht ist, gar nicht erst möglich ist.
In einem insgesamt bestandenen Modul ist sie natürlich auch für bis dahin durchgefallene Prüfungen nicht mehr notwendig."

Daraus lese ich, dass, wenn ich OHNE DBS 2 meine 88 Credits habe (oder mehr) und ich dann DBS 2 in den Sand setze, dann ist es EGAL, weil eine "Anmeldung für bis dahin durchgefallene Prüfungen nicht mehr notwendig.".

??? Das kann es doch nicht sein, dass das SO unklar formuliert ist alles.

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Wednesday, March 5th 2014, 4:15pm

Daraus lese ich, dass, wenn ich OHNE DBS 2 meine 88 Credits habe (oder mehr) und ich dann DBS 2 in den Sand setze, dann ist es EGAL, weil eine "Anmeldung für bis dahin durchgefallene Prüfungen nicht mehr notwendig.".
Ja, so würde ich das eigentlich auch verstehen anhand der verlinkten Quellen und der PO. Zumal du ja sagst, dass Frau Kohlmetz das auch so bestätigt hat.

Das mit der PO-FAQ ist übrigens auch eine sehr gute Idee. Wir können ja hier mal anfangen, Fragen und auch Antworten zu sammeln: https://pad.finf.uni-hannover.de/p/PO-FAQ

Bzw. hier ist nochmal das selbe Pad, direkt eingebunden zum sofort losschreiben. :)

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13

Wednesday, March 5th 2014, 8:00pm

BTW:

Im neuen ModKat stehen die LP schon richtig drin.

http://www.dbs.uni-hannover.de/et-inf/mo…bsc_infpo09.pdf

fjen

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14

Wednesday, March 5th 2014, 8:03pm

nein, da steht immernoch oben auf Seite 5:
Kompetenzbereich-Information: 94 LP, Pflicht

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Wednesday, March 5th 2014, 8:18pm

Argh, Verzeihung. Das habe ich überlesen. Dachte, vogelj meinte gleich oben. ;) Sorry!

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Wednesday, March 5th 2014, 10:49pm

Was mir gerade noch auffällt:

Herr Lipeck hat in der Übergangsregelung erwähnt:

"nur zur Erläuterung: Ab Inkrafttreten entfällt die Wiederholungsverpflichtung nach §16 (2) für alle Wahlpflicht-Leistungen. "

Demnach ist das Thema ja theoretisch vom Tisch, weil es klar aussagt, dass die Wiederholungspflicht nicht mehr besteht.

Wenn ich allerdings die PO studiere, steht die reine Wiederholungsverpflichtung nicht unter §16 (2), sondern §16 (1), oder nicht? Ich will die Kuh nicht bis zum Erbrechen melken, aber vor Allem auch für die FAQ Klarheit schaffen.

Liebe Grüße,
B.

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Wednesday, March 5th 2014, 11:40pm

THERE IT IS:

Zitat Udo Lipeck per Mail gerade eben:

"Global gilt :
1. Sie dürfen im KB Grundlagen der Informatik
mehr als 88 LP erwerben, aber Sie müssen diese
auch mindestrns erwerben. Deshalb sind
3 der 5 Wahlpflichtleistungen zu bestehen.

Lokal gilt:
2. Nach einem nicht bestandenen Prüfungsversuch
zu einer Wahlpflichtprüfungsleistung kann man
diese so stehen lassen. Also keine Verpflichtung,
eine Wdhlg anzutreten. Und n.b. Leistungen
stehen nicht im Zeugnis."

Also können wir das so definitiv in die FAQ aufnehmen.