Hallo,
Paragraf 16 PO, Absatz 1 sagt
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden.
Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb der nächsten zwei Fachsemester erfolgen. Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewertet.
Eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.
Wenn eine Masterarbeit abgebrochen/nicht bestanden wird, muss genau diese (d.h. gleiches Thema) wiederholt werden oder ist man dann freigestellt, sich ein neues Thema zu suchen? Ich würde letzteres logisch finden, bin mir aber nicht wirklich sicher...
Existieren da Erfahrungen?