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1nf1n1ty

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1

Monday, May 5th 2014, 5:47pm

Notenberechnung bei LP-Obergrenze

Hallöchen,

mein Studium neigt sich nun dem Ende und ich hätte eine Frage bezüglich der Notenberechnung:
Im AGI-Teil werden 23 Leistungspunkte anerkannt, ich habe dort allerdings 25 erreicht. Wird bei der endgültigen Berechnung der Note der "Überschuss" einfach mit einbezogen (also unabhängig vom teilweisen überschreiten einer Grenze [Veranstaltungsnote * Leistungspunkte]) oder wird da bei irgendeiner Veranstaltung die Note dann mit 2 LP weniger gewichtet, da nur 23 der 25 im AGI-Bereich anerkannt werden ? Oder ist das ein Spezialfall, den man wenn überhaupt beim P-Amt erfahren kann?

Gr33tz
1nf1n1ty

  • "Schokoholic" is male

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2

Monday, May 5th 2014, 8:00pm

Wird bei der endgültigen Berechnung der Note der "Überschuss" einfach mit einbezogen (also unabhängig vom teilweisen überschreiten einer Grenze [Veranstaltungsnote * Leistungspunkte]) oder wird da bei irgendeiner Veranstaltung die Note dann mit 2 LP weniger gewichtet, da nur 23 der 25 im AGI-Bereich anerkannt werden ?

Ersteres. Veranstaltungen werden immer ganz oder gar nicht angerechnet, niemals halb. Man kann deinen Fall sogar noch weiter übertreiben.

Beispiel: Man in AGI bisher 20 LP, meldet dann aber weitere 5 Prüfungen mit je 4 LP an (also insgesamt 20 LP). Besteht man jetzt alle 5 Prüfungen, werden auch alle voll angerechnet. Die einzige Konsequenz des Überschreitens der Obergrenze ist, dass man im folgenden Semester nichts mehr in diesem Bereich anmelden kann. Man hat dann also in diesem Fall 40 LP in AGI, muss aber natürlich trotzdem noch in allen anderen Bereichen die Untergrenzen erreichen. Das heißt, man hat dann am Ende einen Bachelor mit mehr als 180 LP (mindestens 192, falls ich mich nicht verrechnet habe).

Ausnahme: Im Bachelor-Nebenfach werden aus einem Semester nur die Veranstaltungen mit der besten Note angerechnet, bis die Obergrenze erreicht oder überschritten ist (aber trotzdem nur entweder ganz oder gar nicht, nie halb). [1]

[1] Siehe einleitender Text zu Anlage 1.5 in der PO2009. Bei den anderen Bereichen steht davon nichts.

1nf1n1ty

Unregistered

3

Monday, May 5th 2014, 11:03pm

Nabend,

alles klar, dann entspricht das doch meinen bisherigen Erwartungen/Überlegungen. Vielen Dank für die Antwort!

Das mit dem Nebenfach habe ich auch gesehen (allerdings werde ich dort mangels Spass/Interesse/Motivation nicht in die Lage kommen die Obergrenze überhaupt zu erreichen ^^)