Ich glaube es gibt die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um eine Prüfung ausserhalb der normalen Termine zu wiederholen (dann wahrscheinlich als mündliche Prüfung). Ich finde dazu aber gerade nichts in der Prüfungsordnung, daher guck nochmal selbst nach, und frag ggf. mal beim Prüfungsausschuss nach...