Es ist wohl genau so, als wolltest du einen Schein in 'Informatik Grundlagen' machen, den du im Bachelor schon eingebracht hast.
Hierzu in der PO:
"§ 20 Leistungspunkte, Module und Kompetenzbereiche
(1) Die in den Anlagen aufgeführten Leistungspunkte werden vergeben, wenn die gefor-
derten Prüfungsleistungen bestanden und die zugehörigen Studienleistungen erbracht wurden.
Durch inhaltlich gleichwertige Prüfungsleistungen können nicht erneut Leistungspunkte
erworben werden; dies gilt auch im Fall der Anrechnung gemäß § 22 sowie beim Übergang
vom Bachelor- zum Masterstudiengang. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungs-
ausschuss."