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rioD

Zuhörer

  • "rioD" started this thread

Posts: 1

Date of registration: Aug 5th 2014

1

Tuesday, August 5th 2014, 11:02am

DBS 2 Rücktritt Wiederholungsklausur

Hey,

wie läuft das mit einem Rücktritt im Falle einer Wiederholung eines Wahlpflichtfaches ab (in dem Fall DBS2)?
Darf dies wie bei den normalen Pflichtmodulen, nur aus einem trifftigen Grund erfolgen?
Oder reicht es in diesem Fall einfach nicht zur Klausur zu erscheinen?

fjen

  • "fjen" is male

Posts: 449

Date of registration: Oct 10th 2010

2

Tuesday, August 5th 2014, 11:06am

Wenn du dich zu einer Wiederholungsklausur angemeldet hast, kannst du nur mit trifftigem Grund zurücktreten.

  • "Bacchus#777" is male

Posts: 42

Date of registration: Sep 30th 2011

Location: Hannover

Occupation: Student

3

Tuesday, August 5th 2014, 1:14pm

Edit:

Falsch gedacht.

Fjen hat Recht. Wahlpflichtprüfungen sind zwar nicht wiederholungspflichtig, aber wenn du dich anmeldest, hast du ja deine Wiederholung angemeldet. Und die ist dann natürlich nur aus triftigem Grund ausfallen zu lassen.

Aber ich weiß nicht, wie das in Zukunft ist:

https://forum.finf.uni-hannover.de/index…&threadID=11541


Also, wenn du angemeldet bist: triftiger Grund
Ohne Anmeldung: nicht wiederholungspflichtig

Mehr dazu haben wir schonmal ewig durchgekaut:

https://forum.finf.uni-hannover.de/index…&threadID=11402


Grüße

This post has been edited 2 times, last edit by "Bacchus#777" (Aug 5th 2014, 1:20pm)


fjen

  • "fjen" is male

Posts: 449

Date of registration: Oct 10th 2010

4

Tuesday, August 5th 2014, 3:22pm

Mit der zukünftigen PO kann man bei Wiederholungsklausuren auch durch Nichterscheinen zurücktreten. Momentan ist das nicht möglich.