Edit:
Falsch gedacht.
Fjen hat Recht. Wahlpflichtprüfungen sind zwar nicht wiederholungspflichtig, aber wenn du dich anmeldest, hast du ja deine Wiederholung angemeldet. Und die ist dann natürlich nur aus triftigem Grund ausfallen zu lassen.
Aber ich weiß nicht, wie das in Zukunft ist:
https://forum.finf.uni-hannover.de/index…&threadID=11541
Also, wenn du angemeldet bist: triftiger Grund
Ohne Anmeldung: nicht wiederholungspflichtig
Mehr dazu haben wir schonmal ewig durchgekaut:
https://forum.finf.uni-hannover.de/index…&threadID=11402
Grüße