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Wednesday, September 17th 2014, 2:53pm

Vorläufiger Zulassungsbescheid im Master

Moinsen liebe Infler,

Habe ein ähnliches Problem zu dem was hier schonmal gepostet wurde: https://forum.finf.uni-hannover.de/index…=10200&pageNo=1
Allerdings ne andere PO und irgendwie ist mir die Lösung der Sache auch nicht ganz schlüssig. Deshalb hier nochmal speziell auf meinen Fall zugeschnitten.

Folgende Situation:
Ich wurde für das kommende WS 14/15 vorläufig zum Master zugelassen, nachdem ich derzeit nach PO09 Informatik im Bachelor studiere. Ich habe meine Bachelorarbeit gerade gestern abgegeben und schreibe derzeit die letzten Prüfungen. Leider habe ich eine Prüfung im Nebenfach (Grundlagen der Nachrichtentechnik), die vor etwa einem Monat geschrieben wurde, in dem Versuch nicht bestanden. Ich brauche diese LP im Nebenfach, um auf die 12LP zu kommen und habe keine andere Möglichkeit, die LP noch in diesem Prüfungszeitraum zu erlangen.
Daraus ergibt sich, dass ich mein Bachelorzeugnis also nicht wie vorgeschrieben bis zum 31.01.2015 vorlegen kann. Das würde mindestens bis zum Ende des kommenden Prüfungszeitraums dauern.

Die Fragen sind nun:
  • Kann ich diese Frist für die Vorlage des BA-Zeugnisses auf Antrag verlängern lassen? (Stand nichts direkt in der Zulassungsordnung)
  • Ich habe mal wo gehört, dass man in anderen Studiengängen auch noch nicht-bestandene Fächer mit in den Master nehmen kann, geht das evtl. auch bei Informatik?
  • Falls das nicht geht, dann werde ich ja denke ich mal aus dem Master sozusagen wieder exmatrikuliert. Kann ich mich dann frühzeitig zum Sommersemester 2015 schon erneut bewerben obwohl ich ja eigentlich schon immatrikuliert bin?

Da man ja bis zu 45LP vorziehen kann aus dem Master, wäre das insofern ja keine tote Zeit. Trotzdem ist mir nicht ganz klar, was da an der Stelle möglich ist. Ich würde ungerne bis zum Wintersemester 15/16 zwischen Bachelor und Master 'rumdümpeln'.

Das Problem betrifft einen Komilitonen von mir übrigens gleichermaßen.


Vielen Dank schonmal vorab,
Sebi

deHaar

Trainee

  • "deHaar" is male

Posts: 49

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Wednesday, September 17th 2014, 5:24pm

Mir gehts ähnlich, ich hab aus gesundheitlichen Gründen meine beiden letzten Prüfungen verpasst, werde die Bachelorarbeit aber noch dieses Jahr abgeben. Die zuständige Sekretärin vom Prüfungsamt hat mir gesagt, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, die letzte bzw. evtl. auch die letzten 2 Prüfungen vorzuziehen, dann allerdings als mündliche Prüfungen und natürlich nur, wenn der entsprechende Prüfer dazu bereit ist. Die Dinge muss man also erstmal klären...
time flies like arrows and fruit flies like apples

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Thursday, September 18th 2014, 12:10pm

Okay danke schonmal dafür. Werde die Tage auch mal persönlich beim P-Amt vorstellig, wollte schonmmal horchen ob vielleicht jemand ne kluge Lösung parat hat.

Mündliche Prüfung.. Ohje ohje, glaube das kann ich vergessen in dem Fach. am 23.9. ist da Einsicht, werde mal fragen was die vom HFT so dazu sagen, vielleicht gibts ja Mitleid. :S

Update 03.11.14:
Ist schon etwas her, aber der Vollständigkeit halber..
Man muss einen formlosen, aber persönlich unterschriebenen Antrag an Frau Szczerbicka auf Verlängerung der Nachreichungsfrist des BA-Zeugnisses stellen. Außerdem muss man ein Datum angeben, bis zu dem verlängert werden soll. Das ganze wird dann dem vernehmen nach im Zulassungsausschuss diskutiert und man hat wohl recht gute Chancen dass es durch kommt. Wichtig: Der Ausschuss muss halt dafür tagen, also lieber nicht zu knapp einreichen.

Update 27.03.15:
Falls sich nochmal jemand hierhin verirrt:
Obige Aussagen sind so nicht korrekt! Ich hatte den benannten Antrag an den Zulassungsausschuss übermittelt, der diesen allerdings abgelehnt und mir eine Neubewerbung empfohlen hat.
Ich hatte mich allerdings im Januar mit dem IAmt auf eine Verlängerung der Nachreichungsfrist bis zum Ende des Semesters geeinigt. Daher war das für mich kein Problem, ich hatte eine schriftliche Bestätigung vom IAmt und habe mittlerweile auch meine I-Bescheinigung fürs SoSe.
Die Ablehnung des Zulassungsausschusses hat hier laut IAmt kein Gewicht, weil dieser nicht für die Ex-/Immatrkulation ansich zuständig sei, sondern lediglich dafür die Eignung der Kandidaten festzustellen.

Was ich von den Beteiligten gehört habe ist, dass diese vorläufige Immatrikulation nur dafür da ist, falls man z.B. einen Bachelorvortrag noch halten muss oder die Bachelkorarbeit bis ins folgende Semester schreibt.
Prüfungsleistungen sollen eigentlich nicht offen sein, deshalb auch die merkwürdige Frist bis zum Anfang des Prüfungszeitraumes. Das steht aber nirgends drin und ist auch nicht direkt untersagt.
Wer diesen Ärger vermeiden will, wartet einfach bis er alle Prüfungen fertig hat und macht die Mastersachen nebenbei auf Schein.
Wer es mit der Brechstange versuchen möchte, um die Semsterzahlen auf dem Papier niedrig zu halten so wie ich, der muss wohl oder übel die Institutionen von einer Ausnahme überzeugen.

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