Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

danielS

Praktikant

  • "danielS" is male
  • "danielS" started this thread

Posts: 4

Date of registration: Nov 12th 2013

1

Thursday, January 7th 2016, 11:38pm

Nichtbestehen in einer Veranstaltung im Nebenfach

Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Durchfallens im Nebenfach.

Ich bin im Master-Studium und habe als Nebenfach, wie schon bereits im Bachelor, BWL.

Wie sieht es aus, wenn ich eine Klausur schreibe und diese 3x nicht bestehe?
Werde ich dann eximmatrikuliert, oder kann ich dafür einfach eine andere Veranstaltung besuchen und die entsprechende Klausur schreiben?
Meine Vermutung ist letzteres, da ich ja eigentlich keine festgelegten Veranstatlungen bestehen muss, sondern lediglich eine gewisse Punktzahl im Nebenfach benötige.

Vielen Dank im voraus und liebe Grüße,
Daniel

SammysHP

Forenwolf

  • "SammysHP" is male

Posts: 712

Date of registration: Oct 11th 2010

Location: Celle

Occupation: Informatiker

3

Saturday, January 9th 2016, 1:46am

Nach dem dritten nicht bestandenen Versuch egal welcher Prüfung - evtl. zzgl. mündlicher Nachprüfung - hat man die Master-Prüfung endgültig nicht bestanden!
Diese Info stammt von Prof. Lipeck und Frau Kohlmetz aus dem Jahr 2014.

Dazu auch das Zitat aus Prof. Lipecks Willkommensvortrag zum Masterstudiengang (2014):
"Nach dem dritten nicht bestandenen Versuch zu einer Prüfungsleistung wäre das Studium endgültig nicht bestanden."

Ich finde das geht so nicht eindeutig aus der Prüfungsordnung oder der FAQ hervor - daher sollte man das unbedingt im Hinterkopf behalten.

Die Empfehlung kann also nur lauten: Wenn es keine unumgängliche Prüfung ist, dann erst gar nicht zum dritten Versuch anmelden und stattdessen eine andere Veranstaltung/Prüfungsleistung wählen.

This post has been edited 5 times, last edit by "Mr.Martin" (Jan 9th 2016, 2:00am)


Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

4

Saturday, January 9th 2016, 1:54am

Nach dem dritten nicht bestandenen Versuch egal welcher Prüfung - evtl. zzgl. mündlicher Nachprüfung - hat man die Master-Prüfung endgültig nicht bestanden!
Diese Info stammt von Prof. Lipeck und Frau Kohlmetz aus dem Jahr 2015.

Diese Auffassung galt ja einige Zeit, dürfte aber mittlerweile nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, siehe diesen Link aus der FAQ.

5

Saturday, January 9th 2016, 1:57am

Danke, das wusste ich noch nicht.
Das war auch immer meine laienhafte Rechtsauffassung bezogen auf die Formulierung in der Prüfungsordnung - schön, dass dies mittlerweile auch offiziell so gesehen wird. :)

fjen

  • "fjen" is male

Posts: 449

Date of registration: Oct 10th 2010

6

Saturday, January 9th 2016, 2:16am

Um diese Frage gab es bereits einige Verwirrung, deswegen haben wir den Punkt in der FAQ.
Aus der Prüfungsordnung kann man eben genau ableiten, dass man nicht durch eine nichtbestandene Prüfungsleistung rausfliegt, solange man diese LP in dem Bereich noch in einer anderen Veranstaltung erbringen kann.