Hi!
Ich bin gerade durch eine mündliche Prüfung gefallen bzw mich mit dem Prüfer geeinigt das ich nicht bestehe um mir den Schnitt nicht zu versauen (Master, also Wahlpflicht). Könnte aber wenn es nach dem Prüfer geht noch dieses Semester eine Wiederholungsprüfung machen. Das ziehe ich auch in Betracht aber wie sieht das aus mit Anmeldung dafür und darf ich das oder muss ich bis nächstes Semester warten oder wie ist das alles geklärt weiß das einer? In der PO finde ich spezifisch dazu irgendwie nichts.
Grüße
Chris