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ViperX

Praktikant

  • "ViperX" started this thread

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1

Monday, August 29th 2016, 6:01pm

Zeitpunkt einer Wiederholungsprüfung

Hi!

Ich bin gerade durch eine mündliche Prüfung gefallen bzw mich mit dem Prüfer geeinigt das ich nicht bestehe um mir den Schnitt nicht zu versauen (Master, also Wahlpflicht). Könnte aber wenn es nach dem Prüfer geht noch dieses Semester eine Wiederholungsprüfung machen. Das ziehe ich auch in Betracht aber wie sieht das aus mit Anmeldung dafür und darf ich das oder muss ich bis nächstes Semester warten oder wie ist das alles geklärt weiß das einer? In der PO finde ich spezifisch dazu irgendwie nichts.

Grüße
Chris

fjen

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2

Monday, August 29th 2016, 6:56pm

Normalerweise sollte das als neuer Versuch gelten und müsste damit in einem anderen Semester stattfinden.
Wenn die Note noch nicht eingetragen ist, könntest du das höchstens "unter der Hand" als immernoch ersten Versuch zählen lassen.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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3

Monday, August 29th 2016, 7:53pm

Eine vom Prüfungsausschuss festgelegte Ausnahme besteht nur zum Studienabschluss.

ViperX

Praktikant

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4

Tuesday, August 30th 2016, 12:51pm

Okay sowas hatte ich mir schon gedacht. Danke schön!!