Hallo,
wenn ich mich für einen Verbesserungsversuch angemeldet habe, dann ist laut Studienordnung:
"Endnote der Prüfungsleistung ist die bessere der beiden Noten."
Wie ist das jetzt aber mit der LKZ? Joachim meint, der Verbesserungsversuch wird als unternommener Versuch in die LKZ eingerechnet und meine LKZ verschlechtert sich logischerweise dann, wenn ich eine Note schreibe, die schlechter als meine derzeitige LKZ ist.
Stimmt das? Hat jemand dazu gesicherte Informationen?
Danke
cowhen