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ap

Erfahrener Schreiberling

  • "ap" started this thread

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1

Wednesday, March 19th 2003, 3:20pm

Rückmeldegebühren Verfassungswidrig

Moin,

das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Rückmeldegebühren an den Universitäten verfassungswidrig sind und nicht erhoben werden dürfen.
Geklagt wurde gegen die Unis in Baden-Würtemmberg, die eine Verwaltungsgebühr von DM 100 erhoben haben. Auswirkungen könnte der Beschluss aber auch auf die Universität Hannover haben, die, wie der Zufall will, auch 100 DM dafür haben will (bzw. seit 2002 'nur' noch 50 Euro).

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.03.2003
Who the fuck is General Failure and why does he read my hard disk? ?(

Sascha

Die dunkle Seite der Macht...

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2

Wednesday, March 19th 2003, 3:28pm

Das ist doch was

Das ist doch mal ein Wort!
Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob die ASTA das aufgreift und ob wir dann noch bezahlen müssen...




Puck

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Location: Also ich muss ins Hauptgebäude nur 2x lang hinfallen...

Occupation: WAS?!?! WIE?!?! ICH BIN STUDENT?!?!

3

Wednesday, March 19th 2003, 4:21pm

Hm, ab wann hat das Urteil Gültigkeit, bzw. erstreckt sich das evtl. sogar auf bereits bezahlte Gebühren? (Im Geiste überlegen was ich mit dem Geld machen könnte...) Ich meine bin erst 2 Semester aber sind ja auch schon 100 Euro :D
"Es ist erstaunlich, was die Leute leisten können, wenn man ihnen nur nachdrücklich genug verbietet, es zu leisten."
Lord Vetinari, Patrizier von Ankh-Morpork.


KreiS

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4

Wednesday, March 19th 2003, 4:23pm

na dann führen sie offziel eben eine studiengebühr von 50 euro an und fertig, für alle studierenden, so ist der Haushalt am Ende gerettet *kotz*

läuft eigentlich ne klage gegen die Studiengebühren?
kaneda spring <-> ks <-> KreiS
"surrender is an option ...time to change everything" (ks '04)

Dakota-Indianer(Weisheit),"Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab"

cowhen

Muuuh!

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5

Wednesday, March 19th 2003, 4:29pm

am i right?

es geht doch nur um einge gebühr, die beim rückmelden nach einer studienunterbrechung erhoben wurde, oder? nicht um die normalen semestergebühren... hab ich das richtig verstanden?
plenty of time to relax when you are dead

Cipher

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6

Wednesday, March 19th 2003, 4:31pm

Quoted

Original von KreiS
läuft eigentlich ne klage gegen die Studiengebühren?


die klage bezieht sich eben darauf, dass es versteckte "Studiengebühren" sein sollen.

mehr dazu gibts hier und hier !

Cipher


ap

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7

Wednesday, March 19th 2003, 8:03pm

Quoted

Original von cowhen
es geht doch nur um einge gebühr, die beim rückmelden nach einer studienunterbrechung erhoben wurde, oder?


Nein, um die jedes Semester erhobene Rückmeldungsgebühr (bei uns IIRC Verwaltungskostenbeitrag genannt).

Interessant finde ich einen der letzten Absätze des Urteils:

Quoted


Soweit auch Studierende, die nicht Kläger der Ausgangsverfahren sind, möglicherweise Erstattungsansprüche auf Rückgewährung entrichteter Gebühren geltend machen können, sind die damit verbundenen finanziellen Wirkungen mittelbare Folge der in § 120 a Abs. 3 Satz 2 UG BW getroffenen Gestaltungsentscheidung des baden-württembergischen Gesetzgebers. Dieser hat die Fälligkeit der Gebühr ausdrücklich an die Rückmeldung und nicht an einen der Bestandskraft fähigen und damit einen selbständigen Rechtsgrund bildenden Gebührenbescheid gebunden. Auf Grund dessen greift das "Rückabwicklungsverbot" des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG für nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht ein.


Ergo: Die Studenten müssen die gezahlten Gelder zurückerhalten :)
Hoffentlich kann das auch auf Hannover ausgelegt werden...
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T2k

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8

Wednesday, March 19th 2003, 10:19pm

versteh ich nicht ?( bei mir steht studiengebühren 0€ ?( häää? :D :D


T2k
Die zweithäufigste Todesursache eines Soldaten ist das Gewicht seines Rückentornisters ("http://olnigg.de/" Aug05/Nr120)

Shadow

... mit bunten Sternchen und so

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9

Wednesday, March 19th 2003, 10:55pm

Ja, aber da steht auch "Verwaltungskostenbeitrag 50 EUR". Darum gehts.

Mal gucken.
Werde mir demnächst vom Studentenwerk einen Rechtsberatungsschein besorgen und dann mal gucken, ob ich dem Land nicht die 200 Euro wieder rausquetschen kann... ;)

Gruß
Shadow
"Man hält die Erzeugung von Information für ein Zeichen von Intelligenz, während in Wirklichkeit das Gegenteil richtig ist: Die Reduktion, die Auswahl der Information ist die viel höhere Leistung."
-- Heinz Zemanek

Shadow

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10

Wednesday, March 19th 2003, 11:42pm

Quoted

NHG § 12
Verwaltungskostenbeitrag


Die Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben für ihren Träger von den Studierenden für jedes Semester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro und für jedes Trimester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 33 Euro.

Demzufolge könnte die Verfassungsrechtliche Bewertung der Gebühr in Niedersachsen ganz anders aussehen: Hier ist sie ein Beitrag zu den gesamten Verwaltungskosten, die ein Student im Laufe eines Semesters verursacht, einschließlich des Verwaltungsaufwands im Prüfungsamt, der gerade bei uns AInflern nicht ganz unerheblich ist.
Aber man kanns ja mal drauf ankommen lassen.

Gruß
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