Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

The_Blog

Praktikant

  • "The_Blog" started this thread

Posts: 5

Date of registration: Oct 19th 2017

1

Thursday, January 25th 2018, 5:41pm

Rücktritt bei Nichterscheinen weiterhin geltend in neuer PO?

Hi,

ist es nach der neuen PO von 2017 für TI weiterhin möglich bei einem Erstversuch durch Nichterscheinen Zurückzutreten ohne das es als Fehlversuch gewertet wird?
Ich hatte zwar in die neue PO reingeguckt und auch in die Präsentation mit den wesentlichen Änderungen und es scheint noch der Fall zu sein, allerdings sehen die Paragraphen anders aus als in der alten PO und ich will lieber auf Nummer sicher gehen bevor es mir dann doch als nicht bestandener Versuch angekreidet wird und ich von falschen Tatsachen ausging. Wäre nett wenn mir jemand das beantworten könnte :)

Viele Grüße
Dominik

P.s.: Wo wir dabei sind. Müssen Zweit- oder Drittversuche eigentlich immer noch innerhalb eines Jahres (also 2 Semestern) erfolgen oder müssen sie nun direkt im nächsten Semester geschrieben werden?
In der alten PO stand noch explizit das man 1 Jahr Zeit hat. In der neuen steht nur noch Wiederholen bis bestanden oder keine weitere Wiederholung möglich.

This post has been edited 3 times, last edit by "The_Blog" (Jan 25th 2018, 5:49pm)


fjen

  • "fjen" is male

Posts: 449

Date of registration: Oct 10th 2010

2

Thursday, January 25th 2018, 5:50pm

Allgemein wurde das ganze lockerer gestaltet. Es kann nun bei jedem Versuch ein Rücktritt durch Nichterscheinen erklärt werden. PO17 §15.1 Satz 2

Edit: die Regel, dass eine Prüfung innerhalb von 2 Semestern zu wiederholen ist, ist entfallen.

This post has been edited 1 times, last edit by "fjen" (Jan 25th 2018, 5:51pm)


The_Blog

Praktikant

  • "The_Blog" started this thread

Posts: 5

Date of registration: Oct 19th 2017

3

Thursday, January 25th 2018, 5:52pm

Allgemein wurde das ganze lockerer gestaltet. Es kann nun bei jedem Versuch ein Rücktritt durch Nichterscheinen erklärt werden. PO17 §15.1 Satz 2

Edit: die Regel, dass eine Prüfung innerhalb von 2 Semestern zu wiederholen ist, ist entfallen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das sind recht erfreuliche Neuigkeiten für mich. Habe zwar zum Glück keinen Zweit oder gar Drittversuch in der Mache, aber gut zu Wissen sollte es doch mal zu so einem Fall kommen :)

Oehru

Zuhörer

Posts: 1

Date of registration: Feb 17th 2018

4

Saturday, February 17th 2018, 6:03pm

Hey,

Da sich meine Frage auf etwas ähnliches bezieht, stelle ich sie im dem Thread hier anstatt einen neuen zu eröffnen, ich hoffe das ist okay.


Gilt das oben genannte auch für den 3. Versuch einer Klausur im Nebenfach (in dem Fall Vwl)?
Ich habe vor 1 Jahr die Prüfung zum 2.Mal nicht bestanden und mich nun für die Wiederholung angemeldet. Falls die Prüfungsordnung auch für das Nebenfach gilt. dann könnte ich theoretisch nicht zur Prüfung erscheinen und im nächsten Semester das Nebenfach wechseln oder?

Vielen Dank
Kevin

fjen

  • "fjen" is male

Posts: 449

Date of registration: Oct 10th 2010

5

Saturday, February 17th 2018, 6:51pm

Ja für alles.