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Leif

Junior Schreiberling

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1

Monday, April 28th 2003, 5:53pm

Spam-Antwort [Recht fuer Informatiker]

Hallo,

in der o.g. Vorlesung war der Herr Rechtsanwalt so freundlich uns zu zeigen, wie man mit Spam Geld verdienen kann (dieses Schreiben mit der Unterlassungserklaerung). Ich wurde nach einer ebay Auktion ohne Nachfrage in einen Newsletter eingetragen und wuerde mich da gern standesgemaess beschweren.

Hat das zufaellig jemand noch da? Gemailt an me@yoonicks.com wuerde es mich herzlichst erfreuen.

Vielen Dank im Voraus,

toco

EvilHomer

Junior Schreiberling

  • "EvilHomer" is male

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Occupation: Da kommt Ihr nie drauf ;-)

2

Monday, April 28th 2003, 6:15pm

Du hast Post. ;-)

cu EH

When people look like ants - pull
When ants look like people - pray


absynth

Gründervater

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Occupation: M. SC. Informatik

3

Monday, April 28th 2003, 6:37pm

Quoted

Original von toco
Hallo,

in der o.g. Vorlesung war der Herr Rechtsanwalt so freundlich uns zu zeigen, wie man mit Spam Geld verdienen kann


Viel Spaß beim Einklagen deiner Neunzehnfuffzich. Durch das Eintragen deiner Mailadresse im Klartext hier im Forum hast Du wohl soeben für mehr Spam gesorgt, als du mit Unterlassungserklärungen jemals verhindern könntest. :-)

--ck
I refuse to submit
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It's time to fight, and free our minds
http://www.christopher-kunz.de/

-=nic=-

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4

Tuesday, June 24th 2003, 6:16pm

"standesgemaess beschweren"... Definitionssache. Ich belege zwar nicht die Vorlesung Recht für Informatiker, mir ist jedoch bekannt das laut einem Urteil vom OLG Hamm der Erstkontakt zu einem Neukunden via Fax, Telefon oder eMail als "sittenwidriger Wettbewerb eingestuft wird".

Es ist jedoch traurig, wenn Personen aus dieser Sache ein Geschäft machen wollen. Dies möchte ich Dir nicht unterstellen nur leider gibt es solche schwarzen Schafe und manche von denen haben sogar ein abgeschlossenes Jurastudium... ;-)