Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Zur Bachelor-Prüfung bist du bereits seit dem ersten Semester zugelassen.Quoted
Original von Obi-Wan Kenobi
wenn ich eine pflichtvorlesung, zum beispiel hlst oder digitalschaltungen, erst im sechsten semester belege, kann ich dann trotzdem zur bachelor-prüfung zugelassen werden?
Quoted
Die Zulassung zur Bachelorarbeit setzt voraus, dass im Rahmen der Bachelorprüfung mindestens 130 Kreditpunkte erworben wurden und das Praktikum nachgewiesen ist.
This post has been edited 2 times, last edit by "Joachim" (Sep 10th 2003, 4:25pm)
genau die meinte ich. danke sehr.Quoted
u meinst die Zulassung zur Bachelorarbeit.
This post has been edited 3 times, last edit by "Obi-Wan Kenobi" (Sep 10th 2003, 4:39pm)
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Vollkommen richtig. Die Bachelorarbeit stellt ja keine Abschlußprüfung dar, sondern nur eine besonders hervorgehobene Prüfungsleistung.Quoted
Original von Obi-Wan Kenobi
also sehe ich es folglich richtig, dass man die bachelor-arbeit erfolgreich abschließen kann - sofern 130 cp vorhanden sind + praktikum - das bachelor-zeugnis, also die bestätigung über den erfolgreichen studiumsabschluss, aber erst dann bekommt, wenn man alle erforderlichen cp's zusammen hat - im schlimmeren fall also ein oder mehrere semester nach der bachelor-arbeit?