Quoted
Original von Feuertaenzer
Muß ich die aber nun bei nichtbestehen eigentlich im nächsten Sem. (Termin) nochmal machen? Oder kann ich sagen: "Laß ich fallen, kapier ich eh nicht?"
This post has been edited 1 times, last edit by "Benjamin" (Oct 4th 2003, 1:21pm)
Guru
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Soweit ich weiß ist man auf ein Fach erst festgelegt, wenn man eine Prüfung aus diesem Fach bestanden hat. Die bloße Teilnahme an der Prüfung verpflichtet also zu nichts.Quoted
Original von metalhen
Ist die Vorlesung aus dem B-Katalog und man hat die Prüfung nicht bestanden, kann man zwar die Vorlesung fallen lassen, hat sich aber durch die Prüfung in das entsprechende Fach reingewählt. Somit muss man dann zumindest in dem Fach als einem der 2 B-Fächer bleiben.