Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
AFAIR wurden folgende Seiten des Skripts in der Vorlesung nicht behandelt:Quoted
Original von Diktator
kann mir jemand sagen, welche folien wir für die klausur benötigen. wir haben ja einige ausgelassen.
so far...
Quoted
Original von Joachim
AFAIR wurden folgende Seiten des Skripts in der Vorlesung nicht behandelt:Quoted
Original von Diktator
kann mir jemand sagen, welche folien wir für die klausur benötigen. wir haben ja einige ausgelassen.
so far...
91,
92,
107 bis Ende
Quoted
Original von Joachim
AFAIR wurden folgende Seiten des Skripts in der Vorlesung nicht behandelt:Quoted
Original von Diktator
kann mir jemand sagen, welche folien wir für die klausur benötigen. wir haben ja einige ausgelassen.
so far...
91,
92,
107 bis Ende
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Schau mal in die FAQ des Forums (letzter Punkt). Hat Phil alles schön aufbereitet.Quoted
Original von Diktator
was ist afair?
Guru
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Genau, die können wir uns dann also schenken.Quoted
Original von Diktator
also brauchen wir die folien nicht für die klausur, oder?
Guru
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Hast recht. Die Version, die uns Scheja empfohlen hat, enthält auch noch ein paar weitere (aber wohl unbedeutende) Fehler. Kommt halt davon, daß es noch keine offizielle Version gibt (nur die Änderungsmitteilung aus dem Bundesgesetzblatt). Eine Version mit korrekter (hoffe ich zumindest) Abschnittsbezeichnung gibt es hier:Quoted
Original von PhilRM
Sagt mal - geht es nur mir so oder ist im BDSG (PDF-Version) ein Ordnungsfehler drin ? Der dritte Abschnitt hat bei mir nur den "ersten Unterabschnitt", aber einen zweiten finde ich nicht
Quoted
Original von PhilRM
Deine Beiträge werden schon gelesen werden. Du musst sie nicht gleich zweimal posten - und dazu noch einmal im falschen Forum - Danke.
Guru
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Schwer zu sagen. Auf der einen Seite ist Gesetz natürlich Gesetz (und ich nehme mal an, daß ein Inhaltsverzeichnis zu jedem ordentlichen Gesetzestext gehört und von daher zulässig wäre), auf der anderen Seite könnte man argumentieren, daß alle die selbe Chance haben sollten. Am besten, du druckst dir das Ding aus, fragst vor der Klausur Scheja und falls der was dagegen hat, kannst du es ja immer noch wieder einstecken.Quoted
Original von cowhen
meint ihr es geht ok, wenn ich mir dieses super inhaltsverzeichniss von joachim's text mitnehme?? is nämlich echt hilfreich.
Quoted
Original von KreiS
kann einer scheja mal fragen ?! soll man nun beider gesetzes texte zur sicherheit unterstreichen ?!
weil er meinte wir sollen die version vom dud haben.
ich weiß ja net ;/