Original von ap
Er hat das noch gesagt. Denn im Gesetz heißt es, dass eine Strafbewehrung _bis_ 50000 DM bzw. _bis_ 500.000 DM vorhanden ist. Man könnte aber auch bei einer bis 500 TDM bewehrten Tat nur < 50 TDM bezahlen.
Das war jedenfalls seine Argumentation, weshalb diese Frage ungültig ist.
Insgesamt gibt es somit 104 Punkte zu verdienen.
Streng genommen war die letzte Frage so auch nicht gültig. Eine Willenserklärung per e-Mail kann sowohl bei Abrufen des Postfaches (in _jedem_ Fall) als auch beim Passieren der Schnittstelle zum Empfänger (bei erkennbar automatisierten Verarbeitungsvorgängen) als zugegangen gelten.
Aber wenn tatsächlich eine so geringe Anzahl richtiger Antworten ausreicht, ist ja hoffentlich nichts zu befürchten.