Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Es steht aber leider in der Prüfungsordnung, daß Prüfungen nur ins Masterstudium übernommen werden können, wenn in einem VORHERIGEN Semester der jeweilige Katalog bereits beendet wurde. So hart das auch klingen mag: Prüfungsordnung genau lesen!Quoted
Original von PD
ich verstehe die begründung nicht so recht....
zu 25 ( 8 ) :gerade dafür habe ich doch den antrag gestellt, also damit diese Prüfungsleistung nicht für den bachelor angerechnet wird!
Das weiß ich leider auch nicht genau. Ich denke, daß die Uni so das Problem umgehen will, daß man sich quasi aussuchen kann, welche Vorlesungen man in den Master mitnehmen will und welche für den Bachelor zählen.Quoted
Und der sinn der hinter diesem verfahren steht ist mir besonders schleierhaft!!
was soll das?
Quoted
Original von Joachim
Das weiß ich leider auch nicht genau. Ich denke, daß die Uni so das Problem umgehen will, daß man sich quasi aussuchen kann, welche Vorlesungen man in den Master mitnehmen will und welche für den Bachelor zählen.
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Das Problem dabei ist, daß man sich z. B. die schlecht gelaufenen Prüfungen in den Bachelor, die guten aber in der Master schieben könnte. Und genau diese Auswahl der Prüfungsleistungen soll verhindert werden. Die Note soll ja ein realistisches Bild der erbrachten Leistungen abgeben und kein "Best-of" sein.Quoted
Original von vier
Quoted
Original von Joachim
Das weiß ich leider auch nicht genau. Ich denke, daß die Uni so das Problem umgehen will, daß man sich quasi aussuchen kann, welche Vorlesungen man in den Master mitnehmen will und welche für den Bachelor zählen.
Was wäre daran denn verwerflich?