Senior Schreiberling
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Original von Torrero
Hat ein komplettes Durchfallen in Programmieren eigentlich irgendeinen Einfluss auf die LKZ ? Wenn nein, dann dürfte man es doch eigentlich alle zwei Semester zwei mal versuchen, oder?
This post has been edited 2 times, last edit by "migu" (Mar 9th 2004, 4:19pm)
Guru
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Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.Quoted
Original von Torrero
Hat ein komplettes Durchfallen in Programmieren eigentlich irgendeinen Einfluss auf die LKZ ? Wenn nein, dann dürfte man es doch eigentlich alle zwei Semester zwei mal versuchen, oder?
This post has been edited 2 times, last edit by "Joachim" (Mar 9th 2004, 4:19pm)
Quoted
Original von Joachim
Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.
hmmmm......Quoted
Original von Joachim
Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.
(So interpretiere ich zumindest die Prüfungsordnung. Wer anderer Meinung ist, möge sich bitte melden. )
Demnach würde eine unbenotete, bestandene Prüfungsleistung nicht in die LKZ eingehen. Das steht da imho ziemlich eindeutig.Quoted
(5) Mit „bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen werden im Verzeichnis der bestandenen Prüfungsleistungen (Anlage 3) aufgeführt, sie gehen jedoch nicht in die Fachnote (Abs. 7), Leistungskennzahl (Abs. 8 ) und Gesamtnote (Abs. 9) ein. Zugeordnete Kreditpunkte werden jedoch im Fall des Bestehens dem Kreditpunktekonto gutgeschrieben.
Quoted
(8 ) Die Leistungskennzahl errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten allerbisher bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor-
bzw. Masterarbeit.
Guru
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Exakt. Das bezieht sich aber eben nur auf bestandene unbenotete Prüfungsleistungen. Hintergrund dieser Regelung ist natürlich der, daß man solchen Prüfungsleistungen keine Note für die weitere Berechnung zuordnnen kann. Nicht bestandenen unbenoteten Prüfungsleistungen kann man jedoch eine Note zuordnen, 5 nämlich. Daher stellt sich dieses Problem hier nicht und die Berechnung kann wie gewohnt erfolgen.Quoted
Original von cowhen
In der PO steht (§14)Demnach würde eine unbenotete, bestandene Prüfungsleistung nicht in die LKZ eingehen. Das steht da imho ziemlich eindeutig.Quoted
(5) Mit „bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen werden im Verzeichnis der bestandenen Prüfungsleistungen (Anlage 3) aufgeführt, sie gehen jedoch nicht in die Fachnote (Abs. 7), Leistungskennzahl (Abs. 8 ) und Gesamtnote (Abs. 9) ein. Zugeordnete Kreditpunkte werden jedoch im Fall des Bestehens dem Kreditpunktekonto gutgeschrieben.
Das ergibt sich aber IMHO nicht aus dem zitierten Absatz. § 14 Abs. 5 ist eine Einschränkung von § 14 Abs. 8. Die Einschränkung besteht aber ausdrücklich nur in bestandenen unbenoteten Prüfungsleistungen.Quoted
Nach deiner Interpretation, Joachim, würde eine unbenotete, nicht bestanden Prüfung dann aber doch in die LKZ eingehen?
Quoted
(8 ) Die Leistungskennzahl errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten allerbisher bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor-
bzw. Masterarbeit.
Ich würde sagen: unbenotete Prüfungsleistung geht nicht in LKZ und Druchschnitt ein.
Daraus folgt, daß eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, schlechter als »ausreichend« bewertet wurde. Nach § 14 Abs. 2 ist die einzige zulässige Note schlechter als »ausreichend« die 5.Quoted
Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens »ausreichend« bewertet wurde.
This post has been edited 2 times, last edit by "Joachim" (Mar 9th 2004, 5:07pm)
Damn, ich gebe zu, dass deine Interpretation sich so rauslesen lässt.Quoted
Original von Joachim
Weiteres Indiz:
§ 14 Abs. 7 spricht von "bestandenen und benoteten Prüfungsleistungen" zur Bildung der Fachnote. Bei der Bildung der LKZ in § 14 Abs. 8 wird aber nur von "bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen" gesprochen, das "benotete" wurde bewußt weggelassen.
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Original von kritop
Wann wird der Termin denn offiziell festgelegt?
Guru
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Das Argument mit der Anmeldung zieht.Quoted
Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:
Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal ) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Quoted
Original von Joachim
Das Argument mit der Anmeldung zieht.Quoted
Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:
Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal ) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Hier liegt dann also wieder mal eine organisatorische Lösung der Unklarheiten in der Prüfungsordnung vor. Gut so.
Guru
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Ich habe Rücksprache mit Herrn Lipeck gehalten. Dieser erklärte mir, daß die Prüfungsordnung so zu verstehen ist, daß nicht benotete Prüfungsleistungen grundsätzlich nicht in die Leistungskennzahl eingehen.Quoted
Original von Joachim
Das Argument mit der Anmeldung zieht.Quoted
Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:
Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal ) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Hier liegt dann also wieder mal eine organisatorische Lösung der Unklarheiten in der Prüfungsordnung vor. Gut so.