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Sinan

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1

Friday, March 5th 2004, 5:46pm

KlausurWiederholung Prog. 1

hallo
Im Internet steht dass Am Ende der Semesterferien es eine 2. Klausur (Programmieren 1) geben wird für diejenigen, die bei der 1. Klausur nicht bestanden haben.
Weiß jemand, ob der genaue Termin schon festgelegt ist?? bzw. wann wird das festgelegt?
Besten Dank
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KreiS

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2

Friday, March 5th 2004, 5:58pm

Ende März, ~29er.
(ohne gewähr) :)
jedenfalls ist der mir zu letzt bekannte Termin.
kaneda spring <-> ks <-> KreiS
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Sinan

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3

Friday, March 5th 2004, 6:38pm

Dank

Ich benutze diese Forum zum ersten Mal und bin positiv überrascht :]
Danke für die schnelle Antwort
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kritop

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4

Tuesday, March 9th 2004, 3:11pm

Wann wird der Termin denn offiziell festgelegt?
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Torrero

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5

Tuesday, March 9th 2004, 4:14pm

Hat ein komplettes Durchfallen in Programmieren eigentlich irgendeinen Einfluss auf die LKZ ? Wenn nein, dann dürfte man es doch eigentlich alle zwei Semester zwei mal versuchen, oder?

migu

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6

Tuesday, March 9th 2004, 4:17pm

Quoted

Original von Torrero
Hat ein komplettes Durchfallen in Programmieren eigentlich irgendeinen Einfluss auf die LKZ ? Wenn nein, dann dürfte man es doch eigentlich alle zwei Semester zwei mal versuchen, oder?


Du kannst Programmieren I tatsächlich so oft wiederholen, wie du Lust hast. Allerdings musst du dann auch jedes Semester 50% der Übungspunkte erreichen und das willst du sicherlich nicht, weil es ein gewisser Aufwand ist. (Die Aufgaben werden natürlich von Jahr zu Jahr geändert.)
Und auch den Betreuern wird kaum ein Gefallen getan, wenn jedes Jahr immer mehr Studenten diese Übungen abgeben wollen. Das ist schließlich auch ein gewisser Aufwand.
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

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7

Tuesday, March 9th 2004, 4:18pm

Quoted

Original von Torrero
Hat ein komplettes Durchfallen in Programmieren eigentlich irgendeinen Einfluss auf die LKZ ? Wenn nein, dann dürfte man es doch eigentlich alle zwei Semester zwei mal versuchen, oder?
Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.

(So interpretiere ich zumindest die Prüfungsordnung. Wer anderer Meinung ist, möge sich bitte melden. :) )
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migu

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8

Tuesday, March 9th 2004, 4:21pm

Quoted

Original von Joachim
Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.


Ich bin mir da leider nicht sicher. ?(
Deine Lesart der PO ist aber sinnvoll.
(Mein Beitrag dort oben gelte demnach eingeschränkt.)
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

cowhen

Muuuh!

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9

Tuesday, March 9th 2004, 4:54pm

Quoted

Original von Joachim
Ein "nicht bestanden" in Programmieren I zählt als 5 und geht in die LKZ ein. Im ersten Semester kann dies allerdings als Freiversuch gelten.

(So interpretiere ich zumindest die Prüfungsordnung. Wer anderer Meinung ist, möge sich bitte melden. :) )
hmmmm......

In der PO steht (§14)

Quoted

(5) Mit „bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen werden im Verzeichnis der bestandenen Prüfungsleistungen (Anlage 3) aufgeführt, sie gehen jedoch nicht in die Fachnote (Abs. 7), Leistungskennzahl (Abs. 8 ) und Gesamtnote (Abs. 9) ein. Zugeordnete Kreditpunkte werden jedoch im Fall des Bestehens dem Kreditpunktekonto gutgeschrieben.
Demnach würde eine unbenotete, bestandene Prüfungsleistung nicht in die LKZ eingehen. Das steht da imho ziemlich eindeutig.

Nach deiner Interpretation, Joachim, würde eine unbenotete, nicht bestanden Prüfung dann aber doch in die LKZ eingehen?

Quoted

(8 ) Die Leistungskennzahl errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten allerbisher bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor-
bzw. Masterarbeit.

Ich würde sagen: unbenotete Prüfungsleistung geht nicht in LKZ und Druchschnitt ein.
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  • "Joachim" is male

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10

Tuesday, March 9th 2004, 4:59pm

Quoted

Original von cowhen
In der PO steht (§14)

Quoted

(5) Mit „bestanden“ bewertete Prüfungsleistungen werden im Verzeichnis der bestandenen Prüfungsleistungen (Anlage 3) aufgeführt, sie gehen jedoch nicht in die Fachnote (Abs. 7), Leistungskennzahl (Abs. 8 ) und Gesamtnote (Abs. 9) ein. Zugeordnete Kreditpunkte werden jedoch im Fall des Bestehens dem Kreditpunktekonto gutgeschrieben.
Demnach würde eine unbenotete, bestandene Prüfungsleistung nicht in die LKZ eingehen. Das steht da imho ziemlich eindeutig.
Exakt. Das bezieht sich aber eben nur auf bestandene unbenotete Prüfungsleistungen. Hintergrund dieser Regelung ist natürlich der, daß man solchen Prüfungsleistungen keine Note für die weitere Berechnung zuordnnen kann. Nicht bestandenen unbenoteten Prüfungsleistungen kann man jedoch eine Note zuordnen, 5 nämlich. Daher stellt sich dieses Problem hier nicht und die Berechnung kann wie gewohnt erfolgen.

Quoted

Nach deiner Interpretation, Joachim, würde eine unbenotete, nicht bestanden Prüfung dann aber doch in die LKZ eingehen?

Quoted

(8 ) Die Leistungskennzahl errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel der Noten allerbisher bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor-
bzw. Masterarbeit.

Ich würde sagen: unbenotete Prüfungsleistung geht nicht in LKZ und Druchschnitt ein.
Das ergibt sich aber IMHO nicht aus dem zitierten Absatz. § 14 Abs. 5 ist eine Einschränkung von § 14 Abs. 8. Die Einschränkung besteht aber ausdrücklich nur in bestandenen unbenoteten Prüfungsleistungen.

Zudem gilt nach § 14 Abs. 3:

Quoted

Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens »ausreichend« bewertet wurde.
Daraus folgt, daß eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, schlechter als »ausreichend« bewertet wurde. Nach § 14 Abs. 2 ist die einzige zulässige Note schlechter als »ausreichend« die 5.

Weiteres Indiz:
§ 14 Abs. 7 spricht von "bestandenen und benoteten Prüfungsleistungen" zur Bildung der Fachnote. Bei der Bildung der LKZ in § 14 Abs. 8 wird aber nur von "bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen" gesprochen, das "benotete" wurde bewußt weggelassen.
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cowhen

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11

Tuesday, March 9th 2004, 6:01pm

Quoted

Original von Joachim
Weiteres Indiz:
§ 14 Abs. 7 spricht von "bestandenen und benoteten Prüfungsleistungen" zur Bildung der Fachnote. Bei der Bildung der LKZ in § 14 Abs. 8 wird aber nur von "bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen" gesprochen, das "benotete" wurde bewußt weggelassen.
Damn, ich gebe zu, dass deine Interpretation sich so rauslesen lässt.
Aber so richtig logisch ist das nicht oder? ;) (Was leider nicht gegen die Interpretation spricht...)
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KreiS

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12

Tuesday, March 9th 2004, 6:16pm

Quoted

Original von kritop
Wann wird der Termin denn offiziell festgelegt?

schreib mal an Herrn Overkaemping
http://www-psue.informatik.uni-hannover.…rogI/uebung.php

es wird dir wohl genaueres sagen können. Ich denke mal der Termin hat sich nicht großartig verschoben.


zu dem OT: hm, ich würd dazu tendieren das es in die lkz als ne fünf fliesst, da ja bis jetzt alles dort rein ging. Man kann sie eh nur mit vielen schönen möglichkeiten verschlechtern, verbessern ist weitausschwerer ;)
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Torrero

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13

Tuesday, March 9th 2004, 6:21pm

Ich habe Herrn Parchmann ne E-Mail mit meiner Frage gestellt, vielleicht kann er mir da ne schlüssige Antwort drauf geben.

Markus

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14

Tuesday, March 9th 2004, 7:41pm

Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:

Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal :D) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

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15

Tuesday, March 9th 2004, 7:44pm

Quoted

Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:

Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal :D) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Das Argument mit der Anmeldung zieht.

Hier liegt dann also wieder mal eine organisatorische Lösung der Unklarheiten in der Prüfungsordnung vor. Gut so.
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KreiS

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16

Tuesday, March 9th 2004, 8:04pm

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:

Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal :D) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Das Argument mit der Anmeldung zieht.

Hier liegt dann also wieder mal eine organisatorische Lösung der Unklarheiten in der Prüfungsordnung vor. Gut so.

das ist aber jetzt so, früher mussten wir uns ja anmelden, ist ja nun anders.
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17

Wednesday, March 10th 2004, 3:51pm

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von Markus
Also, die im Prüfungsamt haben mir damals gesagt:

Die haben keine Ahnung, wie oft man nicht bestanden hat oder nicht. Das ist denen auch ganz egal. Die bekommen nur nach Abschluss der Klausuren eine Liste mit denen, die bestanden haben. Diese bekommen dann ein "bestanden". Alle anderen bekommen nichts. Also weder nicht bestanden noch sonst irgendwas. Weil die daqs ja auch gar nicht wissen, weil man sich ja nicht dort anmelden musste. Laut denen (und ich glaub denen das mal :D) ist es also egal, wie oft man durchfällt, es zählt nur, dass man am Ende das einmal bestandne hat
Das Argument mit der Anmeldung zieht.

Hier liegt dann also wieder mal eine organisatorische Lösung der Unklarheiten in der Prüfungsordnung vor. Gut so.
Ich habe Rücksprache mit Herrn Lipeck gehalten. Dieser erklärte mir, daß die Prüfungsordnung so zu verstehen ist, daß nicht benotete Prüfungsleistungen grundsätzlich nicht in die Leistungskennzahl eingehen.
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18

Wednesday, March 10th 2004, 4:07pm

Ich hatte das Herrn Parchmann schon direkt nach der ersten Klausur gefragt mit folgender sinngemäßer Antwort:

Zunächst gibt es die Möglichkeit der Nachschreibklausur. Schafft man die auch nicht, dann kann man sie erneut beim näxten Mal, wenn sie angeboten wird, schreiben.
Da keine Anmeldung über das Prüfungsamt erfolgt ist, geht eine nicht bestandene Klausur somit auch nicht in die LKZ ein, da Herr Parchmann nur die bestandenen Prüfungen an das Prüfungsamt weiterleitet.

Die Freiversuchsregelung gilt bei Programmieren I somit auch nicht.
Es ist ein einförmiges Ding um das Menschengeschlecht. Die meisten verarbeiten den größten Teil der Zeit, um zu leben, und das bisschen, das ihnen von Freiheit übrig bleibt, ängstigt sie so, dass sie alle Mittel aufsuchen, um es los zu werden.

kritop

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19

Wednesday, March 10th 2004, 5:42pm

und was ist jetzt mit dem Termin? ;)))
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Sinan

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20

Wednesday, March 10th 2004, 7:03pm

den Termin erfahlen wir hoffentlich vor der Klausur ;)
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