Quoted
Original von Jethro
Hmmm, ja, das kannte ich schon, ich dachte eher an eine Auflistung wie für das Bachelorstudium auf Seite 6. Aber dann bleibt es einem also selbst überlassen wie man sich die beispielsweise 30CP aus dem A-Katalog auf die 4 Semsester aufteilt, oder?
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Im Master-Studium gibt es aber auch Freiversuche, siehe § 15 (8) Prüfungsordnung. Dort ist zwar auch nur von Freiversuchen für "studienbegleitend" abgelegte Prüfungen die Rede, aber es ist nirgends angegeben, was dies im Master-Studium bedeutet. Im Zweifel gelten also alle Prüfungsleistungen in den ersten beiden Semestern des Master-Studiums als "studienbegleitend".Quoted
Original von vier
Soweit es mir bekannt ist, dient dieser Bachelor-Regelstudienplan nur um z.B. mögliche Freiversuche in den ersten 4 Semestern zuordnen zu können. Da dieses im Master nicht mehr drin ist, erklärt es sich von selber..