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Puck

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1

Friday, September 3rd 2004, 10:13am

Good bye and thanks for the fish

Mit einem lachendem und einem weinenden Auge sage ich am heutigen Tage der Studienrichtung Angewandte Informatik auf Wiedersehen.

Für alle die BaföG beziehen hier noch eine nützliche Info, für die "keine Veröffendlichungspflicht" seitens der Fachbereichskonferenz besteht.

Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:

(n-2)*27

Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr. Haken an dieser Geschichte ist das es um den vorhergehden Prüfungszeitraum geht.

Leider bin ich knap an dieser Grenze gescheitert und werde mich nun umorientieren in einen anderen Studiengang, der es mir ermöglicht nebenher noch Geld zu verdienen.

MfG

Puck
"Es ist erstaunlich, was die Leute leisten können, wenn man ihnen nur nachdrücklich genug verbietet, es zu leisten."
Lord Vetinari, Patrizier von Ankh-Morpork.


Markus

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2

Friday, September 3rd 2004, 10:23am

Und da gibt es keine Chance, dass du trotzem Bafög bekommst? ):

Dann wünsche ich dir alles Gute für die Zukunft!
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

Thor_Walez

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3

Friday, September 3rd 2004, 11:24am

Dann schließe ich mich mal Puck an und sage auf wiedersehen. Ich habe nach dem ersten Semester gemerkt, dass ich es in der Informatik nicht weit bringen werde. Ihr findet mich ab Oktober dann im Contihochhaus bei den WiWi Leuten. War trotzdem eine gute Erfahrung. Vor allem die Mathevorlesungen bei Reinecke. ;)

Stay Happy

Reisbauer

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4

Friday, September 3rd 2004, 2:14pm

Das kann doch net sein. Ich bin auch gerade dabei Bafög neu zu beantragen.
Die können einen doch nach dem 4 ten Semester doch net einfach hängen lassen. Ich habe zwar auch keine 81 CP´s, aber ich steh doch net vor dem rausschmiess. Läuft sonst eigentlich gut das Studium.
Werde dann wohl auch kein Bafög mehr bekommen. Ich hab noch das Glück das ich zu Hause wohne.
Für viele wie Dir sind das dann 2 verschenkte Jahre. Sauerei. :(

Alles Gute..
WwWwwwWAaaAaaaZZzZzzZUuuUuuPpPPpppp

ap

Erfahrener Schreiberling

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5

Friday, September 3rd 2004, 3:08pm

RE: Good bye and thanks for the fish

Quoted

Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:

(n-2)*27

Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.


Für mich ist (4-2)*27 immer noch 2*27 = 54, und nicht 81. 8)
Oder habe ich dich falsch verstanden?
Who the fuck is General Failure and why does he read my hard disk? ?(

Benjamin

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6

Friday, September 3rd 2004, 3:12pm

RE: Good bye and thanks for the fish

Quoted

Original von ap

Quoted

Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:

(n-2)*27

Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.


Für mich ist (4-2)*27 immer noch 2*27 = 54, und nicht 81. 8)
Oder habe ich dich falsch verstanden?


Nach dem vierten Semester: n=5: (5-2)*27 = 3*27 = 81

Aber zum Thema Geheimnis dieser Regeleung. Dass man ab dem 5ten Semester den Studienfortschritt für Bafög nachweisen muss, ist doch überall so? Die genaue Regel muss man dann eben ggf. erfragen. Aber so ein Geheimnis war diese Formel nicht meiner Meinung nach.

Viel Erfolg.
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Sinan

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7

Friday, September 3rd 2004, 6:25pm

RE: Good bye and thanks for the fish

Quoted

Original von Puck
Wer nach dem 4 Semester weiterhin Bafög beziehen will muss zum vorhergehenden Prüfungszeitraum folgende CP's vorlegen können:

(n-2)*27

Wobei n für die Anzahl der Fachsemester steht. Effektiv heist das wer bis zum Ende des 4 Semesters nicht 81 CP's vorweisen kann bekommt kein BaföG mehr.

bist dir da ganz sicher?
hast selber beim BAFöG-Amt gefragt?
den soweit ich weiß, muss man nach dem 4.Semester eine LKZ <= 4.0 aufweisen damit man weiter BAFäG bezieht, um den CP`s geht es nicht!
Es kein sein dass meine Infos nicht stimmen, ich weiß's nicht genau.

Allerdings viel Erfolg und Glück im neuen Studiengang.
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8

Friday, September 3rd 2004, 6:31pm

RE: Good bye and thanks for the fish

Quoted

Dass man ab dem 5ten Semester den Studienfortschritt für Bafög nachweisen muss, ist doch überall so?


Jep, das ist überall so. Wenn man BAföG bezieht muss man nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis einreichen um zu beweisen, dass man wirklich was tut im Studium. Je nach Studiengang sind dann die Anforderungen anders. Bei mir z. B. (Informationsmanagement, FH Hannover) musste das Grundstudium absolviert sein (2 Semester) um weiterhin finanziert zu werden.

kommi

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9

Monday, September 6th 2004, 11:07am

Das die LKZ nicht unter 4,0 sinken darf ab dem 4. Semester hängt "nur" mit der Zwangsexmatrikulation zusammen und hat nichts mit dem BaFöG zu tun. Die Kriterien für diesen Leistungsnachweis beim BaFöG werden von dem jeweiligen Fachbereich festgelegt, der eine entsprechende Bescheinigung an das BaFöG-Amt schickt. Bei uns ist meines Wissens nach Herr Lipeck für BaFöG-Angelegenheiten (speziell die Leistungsnachweise) zuständig.
One day I realized that sadness is just another word for not enough coffee.

migu

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10

Monday, September 6th 2004, 11:23am

Quoted

Original von kommi
Bei uns ist meines Wissens nach Herr Lipeck für BaFöG-Angelegenheiten (speziell die Leistungsnachweise) zuständig.


Ja. Genauer: Herr Lipeck ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und damit auch zuständig für die Leistungsnachweise. Er unterschreibt sie. Das läuft aber intern, d.h. man geht zum Prüfungsamt und "bestellt" einen Leistungsnachweis für das BAFöG-Amt und wartet ein paar Tage, bis man ihn im Prüfungsamt abholen kann.
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

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Puck

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11

Monday, September 6th 2004, 11:52am

Das BaföG Amt kennt diese "internen" Regelungen nicht, was auch verständlich ist. Das allerdings auch das Prüfungsamt auf Nachfrage hierzu keine Auskunft geben kann ist mir unverständlich. Das war letztlich meine böse Überraschung, den eine entsprechende Nachfrage brachte bei mir die Antwort "Na so 54 CP's müssen Sie vorweisen können." Als ich dann bei Lipeck saß können sich die meisten vorstellen wie tief meine Kinnlade runtersackte.

IMHO sollten solche Zahlen den entsprechenden BaföG beziehenden Studenten frei zugänglich gemacht werden und nicht erst auf Nachfrage vorliegen. Zumal ich grade am überlegen bin wie rechtsverbindlich die Auskunft des Prüfungsamts ist...

Quoted

Aber zum Thema Geheimnis dieser Regeleung. Dass man ab dem 5ten Semester den Studienfortschritt für Bafög nachweisen muss, ist doch überall so? Die genaue Regel muss man dann eben ggf. erfragen. Aber so ein Geheimnis war diese Formel nicht meiner Meinung nach.


Das ist mir durchaus bekannt gewesen, das allerdings sogar Herr Prof. Lipeck den entsprechenden Beschluß einsehen muste um diese Formel präsentieren zu können hat mich doch etwas stutzig gemacht.
"Es ist erstaunlich, was die Leute leisten können, wenn man ihnen nur nachdrücklich genug verbietet, es zu leisten."
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TobiWanKenobi

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12

Monday, September 6th 2004, 1:12pm

Hi Jungs

Auch ich verabschiede mich aus dem Studiengang "Angewandte Informatik" nach 2 Semestern. War irgendwie nicht das Richtige für mich, werde jetzt WiWi in Bremen studieren und nach 2 Semestern nach Hannover wechseln. Also lasst euch die Butter nicht vom Brot nehmen und viel Erfolg wünsche ich euch.
Am lustigsten fand ich die Vorlesungenin Lineare Algebra durch Prof. Reineke, die Calculus Übungen bei Dr. Wirth und die Analysis A Vorlesung bei Prof. Hulek.
Also bis demnächst wieder hier in dem Forum.
mfg
TobiWanKenobi
Sage nicht immer was du weißt, wisse aber immer was du sagst! (Joachim Gieseler)