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MAX

Senior Schreiberling

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1

Monday, September 27th 2004, 7:47pm

Eine Prüfung zu viel

Hallo!
Mich würde folgendes interessieren. Für Bachelor habe ich schon alle CPs gesammelt bzw. würde am Ende alle CPs voll haben. Bei mir steht noch eine Prüfung aus dem Katalog A aus, die ich eigentlich nicht brauche. Ist es ratsam diese Prüfung zuerst nicht mitzumachen und erst im Masterstudium abzulegen?
Ich habe zwei Gründe dafür, diese Prüfung nicht in diesem Semester und nicht in diesem Studium abzulegen:
1) keine Lust
2) es ist möglich eine sehr gute Note zu schreiben und sie ins Masterstudium mitzunehmen.

Daher würde mich interessieren, ob es alles so von der Studien- und Prüfungsordnung möglich ist?
Danke!
mfg
MAX

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2

Monday, September 27th 2004, 9:08pm

RE: Eine Prüfung zu viel

Quoted

Original von MAX
Mich würde folgendes interessieren. Für Bachelor habe ich schon alle CPs gesammelt bzw. würde am Ende alle CPs voll haben. Bei mir steht noch eine Prüfung aus dem Katalog A aus, die ich eigentlich nicht brauche. Ist es ratsam diese Prüfung zuerst nicht mitzumachen und erst im Masterstudium abzulegen?
Ich habe zwei Gründe dafür, diese Prüfung nicht in diesem Semester und nicht in diesem Studium abzulegen:
1) keine Lust
2) es ist möglich eine sehr gute Note zu schreiben und sie ins Masterstudium mitzunehmen.

Daher würde mich interessieren, ob es alles so von der Studien- und Prüfungsordnung möglich ist?
Ist nur möglich, wenn die Prüfungsleistung als "zusätzliche Prüfungsleistung" deklariert wurde. Dies ist nur dann der Fall, wenn Du sie entweder bei der Prüfungsanmeldung als "zusätzliche Prüfungsleistung" deklariert hast oder bereits vor diesem Semester alle Kreditpunkte zusammen hattest (dann wäre die Deklaration automatisch erfolgt).

Ist dies nicht der Fall (was ich annehme), so ist es höchstens möglich, diese Prüfungsleistung auf dem Zeugnis aufzuführen, allerdings ohne daß sie in die Wertung eingeht. In den Master übernehmen kannst Du sie jedoch keinesfalls.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

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Prof_NARF

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3

Monday, September 27th 2004, 9:15pm

Ich hatte heute die selbe Frage, bloß dass ich meine Prüfung nicht mit ins Masterstudium nehmen möchte ;).Ich bin einfach nur zu faul. Ich habe deshalb mit Herrn Brüggemann telefoniert. Er meinte, dass die Note mit in die LKZ eingeht, also im Grenzfall darüber entscheiden könnte ob man unter 4.0 kommt oder nicht, aber dass sie sonst nirgends weiter erscheint, da für das Zeugnis nur die bestandenen Prüfungen einberechnet werden. Ich hoffe, dass ich mich darauf verlassen kann und meine baldige 5 nirgends weiter erscheint. So kann ich jetzt wenigstens noch ein paar Tage frei machen bis zum nächsten Semester ;)
Hier könnt ihr was über die Hommingberger Gepardenforelle erfahren: :D

  • "Joachim" is male

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4

Monday, September 27th 2004, 9:23pm

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Original von Prof_NARF
Ich hatte heute die selbe Frage, bloß dass ich meine Prüfung nicht mit ins Masterstudium nehmen möchte ;).Ich bin einfach nur zu faul. Ich habe deshalb mit Herrn Brüggemann telefoniert. Er meinte, dass die Note mit in die LKZ eingeht, also im Grenzfall darüber entscheiden könnte ob man unter 4.0 kommt oder nicht, aber dass sie sonst nirgends weiter erscheint, da für das Zeugnis nur die bestandenen Prüfungen einberechnet werden. Ich hoffe, dass ich mich darauf verlassen kann und meine baldige 5 nirgends weiter erscheint.
Kannst Du. Im entsprechenden Abschnitt der Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 7) ist festgelegt, daß nur bestandene Prüfungsleistungen in die Bildung der Fachnoten eingehen.
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Richard Hamming, 1962

MAX

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5

Monday, September 27th 2004, 11:50pm

Quoted


Kannst Du. Im entsprechenden Abschnitt der Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 7) ist festgelegt, daß nur bestandene Prüfungsleistungen in die Bildung der Fachnoten eingehen.

So ist es.
Ich interpretiere das weiter so, dass wenn ich diese Prüfung nicht ablege, also einfach nicht erscheine, dann erscheint sie auch nicht auf meinem Zeugnis. Aus diesem Grund kann ich die Prüfung dann im Masterstudium machen, als ob ich sie zum ersten Mal schreiben würde.
Ist meine Interpretation dies bezüglich richtig?
Die LKZ ist mir egal. Ich komme auf keinen Fall nicht unter 4.0.
Wie gesagt, ich mchte diese Prüfung nicht auf meinem Bachelorzeugnis aufführen. Mein Anliegen besteht darin, mich für diese Prüfung im Masterstudium ganz normal anzumelden und sie zu schreiben.
So wie ich sehe, sollte damit keine Probleme geben. Oder liege ich da falsch???
mfg
MAX

Lucky

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6

Tuesday, September 28th 2004, 1:00am

soweit ich das verstanden habe, hast du zwar versucht diese prüfung im bachelor zu bestehen, hast es aber nicht geschafft. Aber da das master studium nix vom bachelor weiß, außer die endnote, kannst du das nochmal machen, sofern du diese prüfung überhaupt in deinem master studium absolvieren kannst.
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MAX

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7

Tuesday, September 28th 2004, 8:48am

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soweit ich das verstanden habe, hast du zwar versucht diese prüfung im bachelor zu bestehen, hast es aber nicht geschafft. Aber da das master studium nix vom bachelor weiß, außer die endnote, kannst du das nochmal machen, sofern du diese prüfung überhaupt in deinem master studium absolvieren kannst.

So ist es bzw. ich habe vor, die Prüfung aus von mir schon erwähnten Gründen nicht zu bestehen.
mfg
MAX

paradroid

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8

Tuesday, September 28th 2004, 9:02am

Nur mal so als Vorschlag: Wie wäre es, wenn du trotzdem einfach zur Prüfung hingehst? Du brauchst ja vorher nicht zu lernen, hast also (bis auf die zwei Stunden Klausur) trotzdem frei. Wenn du die Prüfung dann als Master noch mal machst, weißt du schon, wie die Klausur ungefähr aussieht!

# transmission terminated #

Diktator

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9

Tuesday, September 28th 2004, 10:29am

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Original von paradroid
Nur mal so als Vorschlag: Wie wäre es, wenn du trotzdem einfach zur Prüfung hingehst? Du brauchst ja vorher nicht zu lernen, hast also (bis auf die zwei Stunden Klausur) trotzdem frei.

ist nur blöd bei mündlicher prüfung... :P
oder hättst du den mut?
Diktator
Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. - Albert Einstein

MAX

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10

Tuesday, September 28th 2004, 10:49am

Quoted


Nur mal so als Vorschlag: Wie wäre es, wenn du trotzdem einfach zur Prüfung hingehst? Du brauchst ja vorher nicht zu lernen, hast also (bis auf die zwei Stunden Klausur) trotzdem frei. Wenn du die Prüfung dann als Master noch mal machst, weißt du schon, wie die Klausur ungefähr aussieht!

Der Vorschlagt ist gut. Mal schauen, ob ich Lust dazu habe.

Quoted


ist nur blöd bei mündlicher prüfung...

Gott sei dank, handelt es sich um eine schriftliche Prüfung.
mfg
MAX

paradroid

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11

Tuesday, September 28th 2004, 10:58am

Quoted

Original von Diktator

Quoted

Original von paradroid
Nur mal so als Vorschlag: Wie wäre es, wenn du trotzdem einfach zur Prüfung hingehst? Du brauchst ja vorher nicht zu lernen, hast also (bis auf die zwei Stunden Klausur) trotzdem frei.

ist nur blöd bei mündlicher prüfung... :P
oder hättst du den mut?
Das wäre kein Mut sondern eher Dummheit: Bei mündlichen Prüfungen gilt: Lieber rechtzeitig absagen, als den Prüfer verärgern. Sonst ist er beim nächsten Mal vielleicht etwas ungnädig gestimmt...

# transmission terminated #

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12

Tuesday, September 28th 2004, 11:36am

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Original von MAX

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Kannst Du. Im entsprechenden Abschnitt der Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 7) ist festgelegt, daß nur bestandene Prüfungsleistungen in die Bildung der Fachnoten eingehen.

So ist es.
Ich interpretiere das weiter so, dass wenn ich diese Prüfung nicht ablege, also einfach nicht erscheine, dann erscheint sie auch nicht auf meinem Zeugnis. Aus diesem Grund kann ich die Prüfung dann im Masterstudium machen, als ob ich sie zum ersten Mal schreiben würde.
Ist meine Interpretation dies bezüglich richtig?
Ja. Es ist völlig egal, was Du jetzt machst. Die Prüfung mußt Du auf jeden Fall (sofern Du das möchtest) für den Master erneut ablegen.
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Richard Hamming, 1962

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13

Tuesday, September 28th 2004, 11:38am

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Original von Lucky
soweit ich das verstanden habe, hast du zwar versucht diese prüfung im bachelor zu bestehen, hast es aber nicht geschafft. Aber da das master studium nix vom bachelor weiß, außer die endnote, kannst du das nochmal machen, sofern du diese prüfung überhaupt in deinem master studium absolvieren kannst.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Master "weiß" insofern etwas vom Bachelor, daß keine Prüfungsleistungen (oder dazu gleichwertige) in die Masterprüfung eingebracht werden können, die bereits in die Bachelorprüfung eingebracht wurden.
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