Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Soll das WS 2002/2003 heißen? Falls ja, dann hast Du wahrscheinlich Pech. Die geänderte PO/StO wurde am 22.10.2002 im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht und war damit ab Beginn des Anmeldezeitraums für Prüfungen in diesem Semester gültig. Die Regelung hätte Dir also bekannt sein können und dem entsprechend hättest Du eine Prüfungsleistung als zusätzlich deklarieren können.Quoted
Original von CMel
ich habe ein kleines Problem mit der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor.
Damals brauchte man 8 CP im AG Katalog, was irgendwann jedoch auf 6CP runtergesetzt wurden ist. Studenten, die jetzt ein Fach zu viel hatten, konnten dieses dann später im Master anrechnen lassen. Erinnert sic da noch jemand dran?
Zumindest wollte ich das jetzt tun, bzw. habe den Antrag vor langer Zeit gestellt und habe jetzt einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung:
"Die für die zugehörige Fachprüfung AG vorgeschriebene Zahl von 6CP haben Sie jedoch nicht in einem früheren Prüfungszeitraum, sondern erst im Prüfungszeitraum WS 2001/2003 erreicht." (leicht gekürzt)
Von einer derartigen Regelung weiß ich nichts. Ich kann mir höchstens vorstellen, daß es eine für Studierende gibt, die *vor* dem WS 2002/2003 8 CP in Katalog AG erbracht haben, mit einer Prüfungsleistung weniger jedoch trotzdem 8 CP hätten erbringen können.Quoted
Also Herr Prof. Lipeck bezieht sich da auf die (neuere) Regel, dass man zuerst den Katalog voll haben muss und dann zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen kann. Ich gehe einfach mal von aus, dass Herr Prof. Lipeck vergessen hat, dass es für die AG-Fächer eine Sonderregelung gab.
Quoted
Original von Joachim
Soll das WS 2002/2003 heißen? Falls ja, dann hast Du wahrscheinlich Pech. Die geänderte PO/StO wurde am 22.10.2002 im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht und war damit ab Beginn des Anmeldezeitraums für Prüfungen in diesem Semester gültig. Die Regelung hätte Dir also bekannt sein können und dem entsprechend hättest Du eine Prüfungsleistung als zusätzlich deklarieren können.
Guru
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Dann solltest Du zu Frau Koch im Prüfungsamt gehen und Dir das Prüfungsanmeldeformular aus diesem Semester zeigen lassen. Wenn Du die besagte Prüfungsleistung als "zusätzlich" deklariert hast, mußt Du es dort ja eingetragen haben. Ist dies tatsächlich der Fall, solltest Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, den Du erhalten hast.Quoted
Original von CMel
Quoted
Original von Joachim
Soll das WS 2002/2003 heißen? Falls ja, dann hast Du wahrscheinlich Pech. Die geänderte PO/StO wurde am 22.10.2002 im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht und war damit ab Beginn des Anmeldezeitraums für Prüfungen in diesem Semester gültig. Die Regelung hätte Dir also bekannt sein können und dem entsprechend hättest Du eine Prüfungsleistung als zusätzlich deklarieren können.
Genau das habe ich damals auch gemacht. Damals musste man halt 3 Fächer machen (ich habe Herrn Lipeck deswegen direkt angesprochen) und im Nachhinein wurde das geädert. Es gab eine Übergangsregelung für diejeningen, die jetzt ein Fach zuviel gemacht hatten, die mussten dieses jedoch im Prüfungsamt dann als Zusatzleistung für das Master deklarieren, habe ich auch gemacht.
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Jan 15th 2005, 7:42pm)