Bei Patenten hat die Uni ein Verwertungsvorrecht: Vor einer Patentierung muss die Uni gefragt werden, nur wenn sie verzichtet, darf der Prof privat patentieren (teuer). Wenn die Uni von ihrem Recht gebrauch macht, bekommt er einen prozentualen Anteil. Erfindungen müssen grundsätzlich vor ihrem "Verkauf" der Uni vorgelegt werden, sogar, wenn sie teils über Drittmittel finanziert wurden. Ist dies der Fall, hat die Firma natürlich ein Teilrecht daran.Quoted
Original von MadMaXDagegen könnte an ins Feld führen, daß man in der freien Wirtschaft ev. deutlich mehr verdienen könnte. Jedoch frage ich mich, wie das mit der Verwertung von Forschungsergebnissen aussieht, also was geschieht mit dem Geld, wenn ein Institut von Professor X an Firma Y etwas verkauft?
This post has been edited 1 times, last edit by "Diktator" (Apr 12th 2005, 9:28pm)
interessant!Quoted
Original von Diktator
habe noch folgendes gefunden:
"Die Grundgehälter liegen zwischen 6.210 DM (31 Jahre) und 8.650 DM (49 Jahre) in der Besoldungsgruppe C2, 6.880 DM und 9.643 DM in der Besoldungsgruppe C3 sowie 8.333 DM und 11.110 DM in der Besoldungsgruppe C4. 35% aller Professorinnen und Professoren können Zuschüsse bis zu einer Obergrenze von 17.933 DM erhalten." Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme176/article1142681.html
Viele mir bekannte Professoren sind aber auch diejenigen an der Uni, die abends oft am längsten in ihrem Büro bleiben und auch schon einmal Sonntag Abend anzutreffen sind. In leitenden Positionen ist aber auch nichts anderes zu erwarten.Quoted
vielleicht werde ich doch professor, die scheinen ja ein schönes leben zu genießen...
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Original von migu
Beispiel: Heute beantwortete mir eine Professorin um 19:25 Uhr meine Mail.
This post has been edited 4 times, last edit by "MadMaX" (Apr 13th 2005, 11:09am)
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Original von MadMaX
Wichtige Vergünstigungen:
- Beamten zahlen keinen Rentenversicherungsbeitrag (und bekommen doch Pension)