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Original von Crack David
[...]
Da ich an der Prüfung aber gar nicht teilgenommen habe, weil ich erst gar nicht erschienen bin, kann das doch in Rahmen der Freiversuche fallen?!
This post has been edited 2 times, last edit by "Markus" (Apr 29th 2005, 9:14pm)
Erfahrener Schreiberling
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Original von Lucky
da wird dem studenten ja quasi abverlangt, dass er in die Zukunft sehen muss. Schließlich kann sich ja nicht jeder sicher sein, zum Zeitpunkt der Anmeldung, am Ende überhaupt genug Punkte für die Zulassung zu bekommen.
Guru
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Das finde ich nicht "unglücklich", es liegt eigenes Verschulden vor.Quoted
Original von Markus
Sicherlich ist es ein wenig unglücklich, da man als Erstsemester mit dem Kleingedruckten der PO noch nicht vertraut ist.
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Original von Lucky
da wird dem studenten ja quasi abverlangt, dass er in die Zukunft sehen muss. Schließlich kann sich ja nicht jeder sicher sein, zum Zeitpunkt der Anmeldung, am Ende überhaupt genug Punkte für die Zulassung zu bekommen. Und wenn man die nicht hat, darf man gar nicht mitschreiben. Aber Freiversuch trotzdem weg? Tut mir leid, aber da ist wohl ein unlogischer Punkt, der vielleicht so gar nicht gewollt war vom Prüfungsausschuss oder etwa doch?
Guru
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Siehe den Beitrag vom Informatik Minister: In einer Laborübung (Programmieren 1 ist eine solche) sind die wöchentlichen Aufgaben bereits Teil der Prüfung.Quoted
Original von Jochen
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Original von Lucky
da wird dem studenten ja quasi abverlangt, dass er in die Zukunft sehen muss. Schließlich kann sich ja nicht jeder sicher sein, zum Zeitpunkt der Anmeldung, am Ende überhaupt genug Punkte für die Zulassung zu bekommen. Und wenn man die nicht hat, darf man gar nicht mitschreiben. Aber Freiversuch trotzdem weg? Tut mir leid, aber da ist wohl ein unlogischer Punkt, der vielleicht so gar nicht gewollt war vom Prüfungsausschuss oder etwa doch?
mmmh...man wird doch wenn man die punktezahl nicht erreicht gar nicht zur prüfung zugelassen - d.h. man kann auch nicht wegen nicht erscheinen durchfallen!?!
Guru
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Da die kombinierte Prüfungsleistung eine andere Prüfungsnummer hat als die beiden Einzelprüfungsleistungen, sind diese meiner Meinung nach als zwei verschiedene Prüfungsleistungen anzusehen. Demnach fällt diese kombinierte Prüfungsleistung für dich unter die Freiversuchsregelung.Quoted
Original von Torrero
Folgenes Szenario : Ich habe Theo.Inf im 1.Semester nicht bestanden(Freiversuch) und habe es bisher nicht wiederholt. Dieses Semester kommt der Spaß, das ich Theo.Inf als Kombiklausur mit Komplexität von Algorithmen schreiben darf.
Was ist eigentlich wenn ich da durchfalle, ist das quasi ein neuer Freiversuch, da ich ja Kompl.v.A. bisher noch nicht geschrieben habe, oder krieg ich da bei ner 5 eine "endgültig" nicht bestandene Prüfung "gutgeschrieben" ?
Junior Schreiberling
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Guru
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Aus dem selben Grund wie oben würde ich "Ja" sagen. Am besten schreibst Du mal Frau Koch.Quoted
Original von 6oeser6u6e
gilt das ganze auch für E-Technik I + II, wenn man beide einzelnen schon mal nicht bestanden hat und jetzt die Kombinierte schreibt?
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Original von 6oeser6u6e
gilt das ganze auch für E-Technik I + II, wenn man beide einzelnen schon mal nicht bestanden hat und jetzt die Kombinierte schreibt?
This post has been edited 1 times, last edit by "sos1981" (Jun 9th 2005, 3:54pm)
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Original von sos1981
HI,
ich befinde mich in der gleichen Situatiion, sprich ET I+II schon geschrieben und nicht bestanden.
Für die neue Kombiklausur gibt es, nach Aussage von Frau Koch, keinen neuen Freiversuch (stand von vor 2 Wochen)