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S t a d t v e r o r d n u n g
zur Abwehr von Gefahren, zur Hundehaltung und zum sonstigen Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs in der Stadt Waren (Müritz)
Auf Grund des § 17 Abs. 1 Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1998 (GVOBl. M-V S. 335) geändert durch das Gesetz vom 24. Oktober 2000 (GVOBl. M-V S. 386) erlässt der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Müritz folgende Verordnung:
§ 1
Geltungsbereich/Anwen..........usw.
§ 4
Ruhezeiten und Lärmbekämpfung
(1) Die Zeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Nachtruhe) und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) sind Ruhezeiten.
Im übrigen gilt das Gesetz über Sonn- und Feiertage (FTG M-V) vom 08.03.2002 GVOBl. M-V S. 146.
(2) Während der Ruhezeiten ist jeglicher ruhestörender Lärm verboten.
(Für gewerblichen Lärm gelten die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes )
(3) Unter das Verbot des Abs. 1 fallen insbesondere:
a) ruhestörende Arbeiten in Haus, Hof und Garten, z.Bsp. das Ausklopfen von Teppichen, Polstersachen und sonstigen Gegenständen; das Hammern,
Schleifen, Sägen, Holzhacken sowie andere ruhestörende Gartenarbeiten;
b) der Betrieb von Geräten, die mit Verbrennungsmotore betrieben werden, dazu zählen neben den in § 6 –8.Bundesimmissionsschutzverordnung – genannten Rasenmähern insbesondere Gartenfräsen, Motorsensen, Heckenscheren u.ä.;
c) lautes Singen, Schreien, Musikdarbietungen oder ähnliche Geräusche, auch wenn diese in geschlossenen Privaträumen und Gärten verursacht werden und störend nach draußen dringen. Es gelten in analoger Anwendung die Werte der Freizeitlärmrichtlinie M-V als Grenzwerte entsprechend der Beplanung der Gebiete.
d) die Verwendung lärmverursachender Spiel- und Sportgeräte in der Nähe von Wohnhäusern, Beherbergungsbetrieben oder Kliniken;
This post has been edited 1 times, last edit by "Neo" (Oct 2nd 2005, 2:48pm)
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b) der Betrieb von Geräten, die mit Verbrennungsmotore betrieben werden, dazu zählen neben den in § 6 –8.Bundesimmissionsschutzverordnung – genannten Rasenmähern insbesondere Gartenfräsen, Motorsensen, Heckenscheren u.ä.;
Junior Schreiberling
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Occupation: um Abstand zu der dämlichen Masse zu gewinnen... naja und wegen Geld ;P
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bei mir gehts meistens schon um punkt 7 mit bauarbeiten, fußwegkehrmaschinen und laubbläsern los...
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(Für gewerblichen Lärm gelten die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes )
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Von den Punkern vor meiner haustür die bis 5 uhr nachts flaschen werfen und lustige lieder singen mal abgesehen...
Du bist nicht der einzige, der in so einer tollen Wohngegend wohnen darf. Bei mir ist es leider ähnlich. Der Straßenlärm ist so unerträglich, dass ich bei mir zu Hause praktisch nicht arbeiten kann. Schlafen ist (meistens) kein Problem, denn das kann ich eigentlich überall.Quoted
Original von 6oeser6u6e
wär echt schön wenn die nachtruhe hier in hannover mal eingehalten werden würde, bei mir gehts meistens schon um punkt 7 mit bauarbeiten, fußwegkehrmaschinen und laubbläsern los...
Von den Punkern vor meiner haustür die bis 5 uhr nachts flaschen werfen und lustige lieder singen mal abgesehen...
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Occupation: Wie? Ich studiere? seit wann denn?
Naja, ich brauche gerade bei der Arbeit Ruhe - im akustischen Sinne.Quoted
Original von iriania
Entschuldigung...
Mittagsruhe???
Ich denke, die meisten Menschen ARBEITEN um diese Zeit!
Am Wochenende wäre es allerdings nötig, aber doch nicht mitten in der Woche, oder?
Junior Schreiberling
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Occupation: Wie? Ich studiere? seit wann denn?
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Original von migu
Naja, ich brauche gerade bei der Arbeit Ruhe - im akustischen Sinne.
Junior Schreiberling
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Occupation: Wie? Ich studiere? seit wann denn?
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Original von Markus
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Original von Mac
Aber man kann es nicht allen recht machen...
Naja, schallisolierte Wände als Baustandart.
Erfahrener Schreiberling
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Original von DrChaotica
Hier auf dem Land (wieso klingt das gerade so spießig?) besteht die einzige Lärmbelästigung in Vögeln, die durch das Fenster schreien.
Das habe ich in der Tat sofort gefragt, schon bevor ich deine Frage gelesen hatte.Quoted
Original von denial
Hier auf dem Land (der Ort ist umzingelt von landwirtschaftlichen Nutzflächen) besteht die Lärmbelästigung aus einem permanenten Rauschen (erzeugt von der A2) unterbrochen von ICEs, Güterzügen, Regionalbahnen, S-Bahnen und Flugzeugen.
Hin und wieder hört man im Garten auch mal jemanden auf der B441 beschleunigen oder etwas auf dem Mittellandkanal tuckern.
Die Züge und tiefen Flugzeuge sind aber das einzige was man bei geschlossenem Fenster hört.
Na? Wo wohne ich?
This post has been edited 1 times, last edit by "migu" (Oct 7th 2005, 9:10am)
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Original von denial
Hier auf dem Land (der Ort ist umzingelt von landwirtschaftlichen Nutzflächen) besteht die Lärmbelästigung aus einem permanenten Rauschen (erzeugt von der A2) unterbrochen von ICEs, Güterzügen, Regionalbahnen, S-Bahnen und Flugzeugen.
Hin und wieder hört man im Garten auch mal jemanden auf der B441 beschleunigen oder etwas auf dem Mittellandkanal tuckern.
Die Züge und tiefen Flugzeuge sind aber das einzige was man bei geschlossenem Fenster hört.
Na? Wo wohne ich?
This post has been edited 1 times, last edit by "oixio" (Oct 7th 2005, 9:33am)