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sommla

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41

Friday, January 26th 2007, 10:14pm

RE: Lösung für alte Klausur

Quoted

Original von cipi
Frage 15: Was sind alles „Hochschulerfinder“ gemäß §42 ArbErfG (neue Fassung)? (5 Punkte)
- Professoren
- Student (ohne Anstellungsvertrag)
- Assistenten
- Technische Assistenten (MTA, CTA..)
- Verwaltungsangestellte


Ich würde da alles Ankreuzen außer "Student (Ohne Anstellungsvertrag)".
War mir eben noch unsicher, hab aber bischen gegoogelt und dann bei der Uni Bochum u.a. anderen gefunden, dass ein Student ohne Anstellungsvertrag kein Diensterfinder ist..

Quoted

Original von Skript Seite 43
jetzt: „an Hochschulen“,
früher: „von Hochschullehrern und Hochschulassistenten“

„an Hochschulen“: d.h.: alle Beschäftigten (nicht nur Wissenschaftler)

„Für Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten“, d.h. für alle Erfindungen (dienstliche Tätigkeit, Nebentätigkeit, Drittmittelprojekte) --- Die Universität muss in Drittmittelverträge eingebunden werden.
Lieber ein Haus im Grünen als 'nen Grünen im Haus.

sommla

Junior Schreiberling

  • "sommla" is male

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42

Friday, January 26th 2007, 10:42pm

Was wäre denn die Antwort auf diese Frage:

Frage 18: Was passiert, wenn die Marke nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes benutzt wird?
Lieber ein Haus im Grünen als 'nen Grünen im Haus.

DrChaotica

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43

Friday, January 26th 2007, 11:13pm

Quoted

Sommla
Was wäre denn die Antwort auf diese Frage:

Frage 18: Was passiert, wenn die Marke nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes benutzt wird?

Das Skript sagt:

Quoted


Marken sind..
•ausgezeichnete und sehr wichtige Marketinginstrumente
•schützen einen Firmennamen oder einen Produktnamen für „alle Zeiten“
•(Verlängerung durch Gebührenzahlung alle 10 Jahre!!)

Wenn du sie nicht verlängerst, wird deine Marke frei und verliert damit ihren Schutz (nach meinem Verständnis). Ich könnte sie also benutzen.

Quoted


Nicht benutzte Zeichen entfalten keine Rechtswirkung mehr, d.h. man kann nicht mehr
erfolgreich klagen oder Widerspruch einlegen, wenn der Gegner sich auf die Nichtbenutzung
beruft. Dies ist durch eine (Wieder)
Aufnahme der Benutzung heilbar.

Ist deine Marke noch eingetragen, aber du benutzt sie nicht mehr, dann kann ich sie übernehmen. Scheinbar kannst du dagegen auch nichts unternehmen, solange du sie weiterhin nicht verwendest. Tust du das allerdings irgendwann wieder, bekommt sie auch ihren Schutz zurück, und du kannst mich verklagen.

//-\\//-\\

Trainee

  • "//-\\//-\\" is female

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44

Saturday, January 27th 2007, 4:33pm

die marke ist nicht mehr durchsetzbar und kann auf antrag gelöscht werden.
"Die Größe jedes Menschen lässt sich als ein Bruch darstellen. Im Zähler steht das, was er ist ist und im Nenner das, was er von sich denkt."
Fjodr Dostojewski

DrChaotica

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45

Saturday, January 27th 2007, 6:08pm

Quoted

Original von //-\\//-\\
die marke ... kann auf antrag gelöscht werden.

Mh. Dürfte ich fragen, wo du das herausgelesen hast...?

Pendragon

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46

Sunday, January 28th 2007, 1:52pm

Steht in §53 MarkenG
http://www.patentanwaltskanzlei.de/marke…agraphen/53.htm

Hate sie aber auch so gesagt.

oixio

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47

Sunday, January 28th 2007, 3:31pm

Hier mal unsere Lösungvorschläge. Bei Fehlern bitte melden!

1a)
beide dokumente nach abc und d durchsuchen und zwar einzeln
1b)
D1 und D2 zusammennehmen
stichwort: aufgabe-lösungs-ansatz
für den Fachman aus D1 und D2 + Aufgabenstellung ersichtlich

2)
18 Monate nach AT (außer spezieller Antrag)
- man darf Werben
- Information und Warnung an Mittbewerber
- Informationsquelle
- Inhalt der Patentanmeldung wird bekanntgemacht

3)
2,3, das letzte nicht

4)
IPC-Klassifikation (Internationale Patentklassen)
- leichte Einordnung, Klassifizierung

5)
nur das erste

6)
Hauptanspruch.

7)
2,3,5,7

8 )
ja, da das Verfahren nicht alleine auf der elektronischen Verarbeitung der Daten beruht, sondern im Kontext der medizinischen Aperatur läuft

9)
20 Jahre
10 Jahre

10)
Patent, Gebrauchsmuster, eingetragene Marke

11)
Verfahren

12)
das erste

13)
das erste

14)
2,3,4

15)
nur die Studenten nicht (weil nicht angestellt)

16)
1,2,3,5,6,7

17)
zwei gleiche Produkte müssen durch die Marke unterscheidbar sein

18 )
1,2

19)
1,2

20)
1

21)
Nach außen sichbare Formen, Farben, Linien,Muster, z.B.
Verpackungen, Ausstattungen, typographische Schriftbilder, graphische Symbole
keine technisch bedingten Formen außer das Prizip gehört dazu (Lego-Klausel)

22)
individuelle, geistige und künstlerische Schöpfung

--------------------

Stimmt ihr da so zu? Wenn nicht bitte mit Begründung.
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Pendragon

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48

Sunday, January 28th 2007, 3:44pm

bei Frage 8 wäre ich mir nicht sicher. Es geht ja im Endeffekt um de Patentierbarkeit und auf S. 12 im skript steht:

Quoted

§ 5 Patentgesetz (PatG)
- Gewerbliche Anwendbarkeit, Heilverfahren
(1) Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann
(2) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, gelten nicht als gewerblich anwendbare Erfindungen im Sinne des Absatzes (1)…...

Heilverfahren (methods of treatment), Operationstechniken usw. sind nicht patentierbar (anders in U.S.A.)


Teschnich ist es bestimmt aber in der Frage steht ja: Technizität für paentierfähigkeit...

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DrChaotica

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49

Sunday, January 28th 2007, 4:26pm

Danke für den Link!

Bei Frage 16 würde ich die Verpackung rein-, und den Slogan herausnehmen:

Quoted


Markenformen: Wortmarken, Bildmarken(Logos, komplexe Darstellungen), kombinierte Wort-Bild-Marken, 3dim-Formen, einschließlich Warenverpackungen (nicht funktionell bedingte Form), reine Farbmarke (hohe Anforderungen an Unterscheidungskraft s.u., daher selten), Hörmarke (z.B. Rundfunksender, Telekom), noch keine Geruchsmarke, da bislang nicht darstellbar (hinterlegbar).

sommla

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50

Sunday, January 28th 2007, 4:56pm

Quoted

Original von oixio
11)
Verfahren


Ich hätte jetzt gedacht, dass damit eine Waffe gemeint sei.

Also eine Waffe ist technisch patentierbar, aber der Gebrauch wird im Waffengesetz geregelt...

Hm.. ?(
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oixio

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Sunday, January 28th 2007, 5:16pm

Quoted

Original von DrChaotica
Danke für den Link!

Bei Frage 16 würde ich die Verpackung rein-, und den Slogan herausnehmen:


Slogan bin ich mir nicht sicher - aber die ÜBLICHE Warenverpackung darf nicht geschützt werden, das muss für Mittbewerber frei bleiben - genauso wir die Warenbezeichnung "Tisch", "Buch" etc
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DrChaotica

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52

Sunday, January 28th 2007, 5:26pm

Quoted

Original von oixio

Quoted

Original von DrChaotica
Danke für den Link!

Bei Frage 16 würde ich die Verpackung rein-, und den Slogan herausnehmen:


Slogan bin ich mir nicht sicher - aber die ÜBLICHE Warenverpackung darf nicht geschützt werden, das muss für Mittbewerber frei bleiben - genauso wir die Warenbezeichnung "Tisch", "Buch" etc

Achso. Ja, wenn das mit 'üblich' gemeint war, haste natürlich Recht... ist mir jetzt gar nicht so bewußt geworden, dass damit das im Skript angesprochene funktionelle (wie z.B. allgemein Glasflaschen für Flüssigkeiten - sowas wäre ja auch als Geschmacksmuster unmöglich) gemeint sein könnte.

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53

Sunday, January 28th 2007, 5:54pm

Quoted

Original von oixio
6)
Hauptanspruch.


Ich würd mich da nicht einschränken. Im Skript steht §14: "Der Schtzbereich des Patents [...] wird durch den Inhalt der Patenansprüche bestimmt." Keine Rede von Hauptansprüchen.
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54

Sunday, January 28th 2007, 5:59pm

Doch, es stimmt schon. Ich habe diesbezüglich Frau Läufer ne Mail geschickt.

Quoted

Frau Läufer
Technizität hier vorhanden wegen technischer
Anwendung - keine Erschöpfung in rein gedanklichen Anweisungen oder reiner
Software.
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55

Sunday, January 28th 2007, 6:06pm

Ich würde auch Slogan rausnehmen. Ich habe nämlich noch nie einen Slogan mit registered-Zeichen gesehen (aber auch nie wirklich drauf geachtet). Und als Marke wurde im Skript "Wort" und nicht "Wörter" gebraucht.
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Sunday, January 28th 2007, 6:18pm

Blubb, auch wenn's hier bestimmt schon irgendwo steht und ich es nur überlese: Hilfsmittel? Irgendwas erlaubt?

Kaos

Quoted

Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

DrChaotica

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57

Sunday, January 28th 2007, 6:24pm

Informationen am oder im Kopf über Immaterialgüterrecht im Umfang von 100KByte. Haha, nein ich habe darüber nichts gehört... würde aber mal stark davon ausgehen dass keine Hilfsmittel erlaubt sind. Bei den wenigen Fragen würde das auch keinen Sinn machen...

//-\\//-\\

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Sunday, January 28th 2007, 6:24pm

Nein, keine Hilfsmittel. Nur Stift, Papier und deinen Kopf :D.
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GentleGiant

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UGN

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Sunday, January 28th 2007, 7:19pm

was denkt ihr werden überwiegend fragen aus der alten klausur auftauchen? irgendwie fällt mir sonst nicht ganz so viel ein was man abfragen kann von den grundlegenden sachen. was denkt ihr? ideen für mögliche fragen?