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Informatik Minister

Senior Schreiberling

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21

Wednesday, March 8th 2006, 7:34pm

Ein vorläufiges Gespräch mit (m)einer Anwältin ergab: Meine Chancen stehen nicht schlecht. Die zeitlichen Zusammenhänge, die ich mit Dokumenten belegen kann, und die Verfügbarkeit eines Zeugen für die Beschädigung am ersten Handy, belegen zumindest als Indiz, dass ein Austausch von mir geplant und so auch durchgeführt wurde. Gewichtiger wären hier natürlich eine schriftliche Vereinbarung des Austauschs, eine Postquittung oder die 0,- Euro Rechnung, die dem Tauschgerät beilag. Alles nicht vorhanden.

Das Fehlen eines Kaufvertrags müsste es zudem für den Antragsteller unmöglich machen, zu beweisen, dass ein Kaufvertrag über das zweite Handy je zustande gekommen ist (schwer logisch :) ) und somit seine Forderung berechtigt ist. Ich schreibe "müsste", weil man ja nie weiß, womit die Gegenpartei dann angelaufen kommt.

Beweisen, dass das erste Handy nie bei ihm angekommen ist, kann er nicht. Umgekehrt kann ich zwar auch nicht beweisen, dass ich es verschickt habe, aber dass ich einen Zeugen habe, der die Beschädigung am Gerät gesehen hat, hilft wohl schon sehr weiter.

Kosten übrigens: Maximal der Streitwert (580 Euro) + nochmal der Streitwert als obere Grenze für Verfahrenskosten. Also wenn ich das Auto komplett vor die Wand setzen sollte, bin ich maximal 1160 Euro los. Dies verleiht dem Ganzen dann die richtige, aber äußerst bittere Würze.

Grundsätzlich wird dann auch erstmal geprüft, ob Privatmann M. auch mit der Annahme, er hätte Recht, noch Ansprüche aus einem Vertrag seiner viert- oder fünftletzten Firma geltend machen kann. Für die wurde ja scheinbar Insolvenz angemeldet.

Der Name Meisl war sogar für eine zufällige Bielefelder Anwältin ein bekannter. Dass der bundesweit schon so einige Verfahren laufen hat(te) und scheinbar ja auch gerade wegen Betrugs verurteilt wurde, hilft mir komischerweise gar nicht weiter, sorgt höchstens für eine gewisse Stimmung bei den betroffenen Rechtsprechern.
"Fliegenpilze! Löwen!! Das Leben ist gefährlich." -- www.katzundgoldt.de

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Informatik Minister

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22

Tuesday, March 14th 2006, 10:29pm

Sämtliche Dokumente sind bei meiner Anwältin, es wird widersprochen. Das Ganze landet dann vor dem Amtsgericht Hannover, danach ist es an der Gegenpartei, zu beweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.
Ich hoffe grundsätzlich auf
  • meinen Heimvorteil,
  • einen jungen Richter, der die Domäne Handy, Computer, Internet etc. kennt und nicht verteufelt (es ist übrigens anhand des Nachnamens ein zuständiger Richter beim Amtsgericht festgelegt),
  • sowie auf eine Grundstimmung gegen meinen "Gegner".


Es könnte spannend werden, gegebenenfalls teuer, aber immerhin interessant... vielleicht :( . Mein Vater wusste Folgendes beizusteuern:

  • Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
  • Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Paar Schuhe.

"Danke, Dad!" =)
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Markus

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23

Tuesday, March 14th 2006, 10:31pm

Solche Verhandlungen sind ja IMHO öffentlich, kannst ja mal sagen wann und in welcher Kammer das ganze stattfindet, vlt. schaut ja wer von uns vorbei ;)
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

Rick

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24

Tuesday, March 14th 2006, 10:38pm

wird bestimt wer da sein um euch anzufeuern.

Ich bring trompete und feuerwerk mit!

aber berichte mal schön weiter, und dann erstmal schaun was die herren sich aus dem hut zaubern...

Sometimes you've got to ask yourself: Is xkcd shitty today?

migu

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25

Tuesday, March 14th 2006, 11:28pm

Quoted

Original von Informatik Minister
  • Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
  • Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Paar Schuhe.
Von mir bekommst du viel Glück gewünscht!
(Ob das hilft? Nunja, es gibt da eine Anekdote (ganz unten), die Werner Heisenberg einmal über Niels Bohr erzählt hat. ;-)
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

Informatik Minister

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26

Thursday, April 20th 2006, 3:05pm

Mal so als Update in zerstückeltem Deutsch:

1) Anwältin hat Widerspruch eingelegt.
2) Meisl hat gefragt "Wieso Widerspruch?".
3) Anwältin hat geantwortet "Weil kein Kaufvertrag existiert..." (und andere Argumente).
4) Meisl hat geschreiben "Ihr Mandant hat wohl das vermeintlich defekte Gerät nicht zurückgesandt. Der entstandene Schaden ist detailliert nachweisbar. Bitte zum 26.4.2006 Geld überweisen!".
5) Anwältin sagt mir "Schaden hin oder her, kein Kaufvertrag".
6) Das Ding nimmt seinen Lauf, Geld wird natürlich keines überwiesen.

Anmerkung: Risiko meinerseits (wie gehabt... ich wiederhole mich, um für mich die Sachen zu ordnen :)), dass ein Richter sagt "Ja, aber, wenn das defekte Gerät nicht eingeschickt wurde...", dagegen wusste die Anwältin aber spontan am Telefon drei Argumente:

1) Wieso trotzdem ein Neues geschickt? Das wird dann nicht direkt zum Kaufvertrag. Wer schickt Ersatz, wenn das erste Handy nichtmal zurück geschickt wurde?
2) Zeuge vorhanden, der bestätigen kann, dass das erste offensichtlich gebraucht war und ich dementsprechend das Gerät einschicken wollte.
3) Wieso Rechnung so spät und mit anderem Preis?

Ich glaube, sie wusste sogar noch mehr. Ich würde noch hinzufügen:

4) Wieso mir dann 18 Monate nie Bescheid gegeben, dass nichts angekommen ist? Bzw. warum nie angefragt, was denn nun los sei mit dem defekten Gerät?

Hachja. Ich kann verstehen, wieso man mit dieser Masche (ich gehe davon aus, dass es eine ist) erfolgreich ist. Es ist nicht leicht, sich vier Jahre zurückliegender Ereignisse so felsenfest sicher zu sein, dass man laufende "Ich kann alles beweisen, du musst zahlen"-Meldungen als falsch abtut. Ich bin es, habe einen Zeugen und bin nicht bereit, mein Geld wild in der Gegend (nach Bayern) rum zu überweisen. (Knallharte Worte :) )
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