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Original von Informatik Minister
Zusätzlich: Hat jemand Erfahrung mit dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid? Wie läuft das ab? Wie teuer kann es werden im worst-case, nämlich dem, dass ich mein Recht nicht bekomme?
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Original von Informatik Minister
1) Wo erhalte ich Rechtsberatung? Amtsgericht Hannover, Rechtsanwalt, ... ?
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2) Was kostet mich diese ungefähr, wenn ich die "Geschichte eines Handy-NICHT-Kaufs" vortragen will, die im Moment in einer Zwangsvollstreckung (schlimmes Wort) zu enden droht?
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(Alles halb so wild, aber ich habe Prinzipien bzw. ein Prinzip, welches mich eine Rechnung für einen Gegenstand, den ich nie gekauft habe, nicht einfach so bezahlen lässt.)
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Zusätzlich: Hat jemand Erfahrung mit dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid? Wie läuft das ab? Wie teuer kann es werden im worst-case, nämlich dem, dass ich mein Recht nicht bekomme?
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Original von Dr. Jekyll
Also im TV hab ich letztens gesehen, dass man gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid auf jeden fall innerhalb der Einspruchsfrist wiedersprechen muss
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Erfahrener Schreiberling
Date of registration: Oct 17th 2003
Location: Dresden
Occupation: Um ein bißchen mehr Ahnung zu haben als andere
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Original von Informatik Minister
- August 2003 - Erst jetzt wird mir mitgeteilt, dass das eingeschickte Handy nie angekommen sei (19 Monate später).
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Original von Lucky
Also ein gerichtlicher Mahnbescheid, wie gesagt, sagt überhaupt nichts aus! Einfach wiedersprechen...
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Erfahrener Schreiberling
Date of registration: Oct 17th 2003
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Occupation: Um ein bißchen mehr Ahnung zu haben als andere
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Original von Informatik Minister
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Original von Lucky
Also ein gerichtlicher Mahnbescheid, wie gesagt, sagt überhaupt nichts aus! Einfach wiedersprechen...
Das Schreiben und entsprechende Recherche klingt für mich jedoch anders. Wenn ich widerspreche, kann der Antragsteller ein Verfahren anstreben. Und das wird teuer, wenn ich eben nicht beweisen kann, dass ich im Recht bin. Wobei ich mich auch erst einmal erkundigen muss, wer hier wem was beweisen muss.
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Original von ap
* Im Zweifelsfall Einrede der Verjährung: Die Forderung ist spätestens am 31.12.2005 verjährt, wenn bis dahin keine gerichtlichen Schritte eingeleitet wurden (eventuell auch schon am 31.12.2004, ich weiß nicht, ob damals noch die zweijährige Verjährungsfrist galt oder schon die dreijährige).
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Original von Informatik Minister
Bemerkung: Die Firma existiert so nicht mehr. Unter der Internetadresse ist nun der Onlineshop einer anderen GmbH zu finden, jedoch optisch und vom Angebot sehr ähnlich. Der Antragsteller des Mahnbescheid ist der Chef der nicht mehr existierenden GmbH persönlich, keine GmbH.
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Wer sich durch gute Leistungen hervortut und sein Potenzial für größere Aufgaben unter Beweis stellt, kommt bei NORDSEE schnell voran.
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Original von ktm
Kann denn dieser feine Herr Meisl überhaupt dir gegenüber Ansprüche stellen (also als Privatperson), wenn du deine Handytauscherei mit seiner -Firma- abgewickelt hast? Oder bringe ich da grad was durcheinander...
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Randnotiz: €12.000 für 28 Handys? €430 pro Stück?!? Wer soviel für ein Telefon auszugeben bereit ist, gehört auch bestraft, finde ich (also nicht nur der Anbieter)... Telefonanieren kann ich auch prima mit ner €30-Gurke.