Mal so als Update in zerstückeltem Deutsch:
1) Anwältin hat Widerspruch eingelegt.
2) Meisl hat gefragt "Wieso Widerspruch?".
3) Anwältin hat geantwortet "Weil kein Kaufvertrag existiert..." (und andere Argumente).
4) Meisl hat geschreiben "Ihr Mandant hat
wohl das
vermeintlich defekte Gerät nicht zurückgesandt. Der entstandene Schaden ist detailliert nachweisbar. Bitte zum 26.4.2006 Geld überweisen!".
5) Anwältin sagt mir "Schaden hin oder her, kein Kaufvertrag".
6) Das Ding nimmt seinen Lauf, Geld wird natürlich keines überwiesen.
Anmerkung: Risiko meinerseits (wie gehabt... ich wiederhole mich, um für mich die Sachen zu ordnen
), dass ein Richter sagt "Ja, aber, wenn das defekte Gerät nicht eingeschickt wurde...", dagegen wusste die Anwältin aber spontan am Telefon drei Argumente:
1) Wieso trotzdem ein Neues geschickt? Das wird dann nicht direkt zum Kaufvertrag. Wer schickt Ersatz, wenn das erste Handy nichtmal zurück geschickt wurde?
2) Zeuge vorhanden, der bestätigen kann, dass das erste offensichtlich gebraucht war und ich dementsprechend das Gerät einschicken wollte.
3) Wieso Rechnung so spät und mit anderem Preis?
Ich glaube, sie wusste sogar noch mehr. Ich würde noch hinzufügen:
4) Wieso mir dann 18 Monate nie Bescheid gegeben, dass nichts angekommen ist? Bzw. warum nie angefragt, was denn nun los sei mit dem defekten Gerät?
Hachja. Ich kann verstehen, wieso man mit dieser Masche (ich gehe davon aus, dass es eine ist) erfolgreich ist. Es ist nicht leicht, sich vier Jahre zurückliegender Ereignisse so felsenfest sicher zu sein, dass man laufende "Ich kann alles beweisen, du musst zahlen"-Meldungen als falsch abtut. Ich bin es, habe einen Zeugen und bin nicht bereit, mein Geld wild in der Gegend (nach Bayern) rum zu überweisen. (Knallharte Worte
)