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Original von Hogi
noch einmal: es geht nicht darum, das rauchen generell zu verbieten, jeder soll weiterhin soviel rauchen können, wie er will, nur eben nicht mehr überall.
eine nachgewiesene und teure gesundheitsgefährdung ist selbstverständlich mit gesetzlichen maßnahmen zu bekämpfen.
rauchen stört mich nicht nur, es macht mich krank, auch wenn es nur über die masse und über viele jahre hinweg geschieht. gleiches passiert durch den einsatz von asbest zur feuerverhütung, es schädigt langfristig und nicht unmittelbar, trotzdem kann sich niemand auf sein recht auf asbestverteilung berufen...
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ich bestehe auf dem grundgesetzlichen recht auf körperliche unversehrtheit. außerdem entscheide ich mich bewusst, nicht zu rauchen, um rauchfreie luft einzuatmen. es kann nicht sein, dass ich mich nicht frei entfalten kann, weil der rauch einer zigarette eben das unmöglich macht.
was ich damit sagen will ist folgendes: es ist nicht etwa so, dass das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit gegen weniger schützenswerte rechte antritt. im gegenteil: hier steht das persönlichkeitsrecht des einen gegen das persönlichkeitsrecht (und einige mehr, siehe gesundheitsgefährdung) des anderen und deshalb kann man es sich nicht so einfach machen, ein rauchverbot mit verweis auf die grundrechte abzulehnen. und hier möchte ich mal konkret von ihnen, dr. jekyll, wissen: nehmen sie diesen sachverhalt zur kenntnis?
This post has been edited 2 times, last edit by "Dr. Jekyll" (Mar 30th 2006, 10:12pm)
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Nicht von einem einzelnen Raucher für sich betrachtet, denn der Rauch einer einzigen Zigarette schadet gesundheitlich nicht nachweisbar.
This post has been edited 1 times, last edit by "Jochen" (Mar 30th 2006, 10:54pm)
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Original von Jochen
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Nicht von einem einzelnen Raucher für sich betrachtet, denn der Rauch einer einzigen Zigarette schadet gesundheitlich nicht nachweisbar.
wer behauptet das eigentlich??
man kann doch nicht einerseits anerkennen dass rauchen an sich gesundheitsschädlich ist aber eine einzelne zigarette nicht...
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ach und nochwas (ich glaube von Dr. Jekyll wars):
ein verbot is gar nicht soo schwer durchzusetzen...beispielhaft seien hier mal die sog. "Alcopops" genannt...die gesetzliche regelung war mit dem verbot der abgabe von alkohol an kinder und jugendliche ausreichend. die alcopops wurden trotzdem verboten.
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die neue regierung hat in ihren koalitionsvereinbarungen das geplante "verbot von killerspielen". wieder unnötig: videospiele die mit dem zertifikat "nicht geeignet unter 18 jahre" versehen sind DÜRFEN von händlern gar nicht an kinder und jugendliche verkauft werden.
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ach das mit dem "recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz" ist gut. so sollte es doch möglich sein auch ein recht auf "umfassende rauchfreie Freizeitgestaltungsmöglichkeiten" oder irgendsowas zu schaffen...halt die trennung von rauch- und nichtrauch zimmern.
This post has been edited 4 times, last edit by "Dr. Jekyll" (Mar 31st 2006, 9:34am)
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Original von Jochen
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Nicht von einem einzelnen Raucher für sich betrachtet, denn der Rauch einer einzigen Zigarette schadet gesundheitlich nicht nachweisbar.
wer behauptet das eigentlich??
man kann doch nicht einerseits anerkennen dass rauchen an sich gesundheitsschädlich ist aber eine einzelne zigarette nicht...
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Original von Dr. Jekyll
Ein gastronomischer Betrieb ist ein privater Bereich des jeweiligen Gastronoms. Dieser entscheidet durch die Wahl, welche Gerichte er zu welchem Preis auf die Speisekarte setzt, ob er nur vegetarische Küche anbietet oder Bier zum Schleuderpreis verkauft, welche Kundschaft er anzieht. Dies ist selbstverständlich sein gutes Recht. Ich sehe nun nicht den Punkt, warum die Entscheidung über Rauchverbot oder nicht vom Gesetzgeber getroffen werden sollte. Wenn ich nicht an Herzverfettung sterben will, gehe ich nicht in ein Fast-Food Restaurant und wenn ich meine Lunge schonen will, gehe ich halt in ein Nichtraucherrestaurant. Ach es gibt keine (zu wenige) Nichtraucherrestaurants? Das ist schade, aber nicht Problem des Gesetzgebers sondern des Marktes. Ein (hinkender) Vergleich hierzu wäre: Du möchtest undbedingt in einem Supermarkt grüne Pommes kaufen können, aber es gibt nur gelbe. Also forderst du vom Gesetzgeber, Supermärkte zu verpflichten, auch grüne Pommes zu verkaufen." (Mir fällt leider grad kein weniger hinkender Vergleich ein )
Ich denke es wäre ein unzulässiger Eingriff in die Entscheidungsfreiheit eines Wirtes, was er in seinen privaten Räumen (dass er darin eine Kneipe betreibt heisst nicht, dass diese Räume öffentlich sind!) erlaubt und was nicht.
This post has been edited 1 times, last edit by "DrChaotica" (Mar 31st 2006, 12:15pm)
Guru
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Diese herrlichen Analogien sind das, was mich an diesem Thread am meisten amüsiert.Quoted
Original von DrChaotica
Da komische Beispiele im Moment scheinbar hoch im Kurs sind, gebe ich auch noch eins: Es gibt Autos mit Kat, und Autos ohne Kat, wobei ich die letzteren jetzt mal allgemein Oldtimer nenne . Oltimer stinken und geben nachweislich mehr krebserregende Schadstoffe in die Luft ab, als moderne Autos. Sie schädigen somit die Gesundheit aller Menschen unnötig mehr, als es eigentlich notwendig wäre (äh..ihr wißt schon ).
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Original von Markus
Ich frag mich die ganze Zeit, wie es mit dem Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz in der Gastronomie aussieht?
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§ 5Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
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Original von Joachim
Um noch eins draufzusetzen (weil es mir gerade eingefallen ist): Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, daß der Motor beim Warten an Bahnübergängen abgestellt werden muß. Daraus folgere ich messerscharf: Zigaretten müssen gelöscht werden, sobald an ihnen eine längere Zeit (einige Sekunden) nicht gezogen wird.
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Meine Meinung: Mit fragwürdigen Analogien kommt man bei dieser Sache nicht weiter.
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Original von Dr. Jekyll
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Original von Markus
Ich frag mich die ganze Zeit, wie es mit dem Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz in der Gastronomie aussieht?
Aus der Arbeitsstättenverordnung:
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§ 5Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Absatz 2 ist hier also die Antwort.
Doc.
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Original von Rick
aber Absatz 2 ist ja nun wirklich frei auslegbar. Wieso sollten denn Natur des Betriebes und Art der Beschäftigung es in einem Restaurant nicht zulassen, dass der Nichtraucher vom verbrecherischen Raucher geschützt wird?
This post has been edited 2 times, last edit by "Dr. Jekyll" (Mar 31st 2006, 3:40pm)
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Original von Dr. Jekyll
Wurden sie eben nicht! Es werden nur derart hohe Steuern auf sie erhoben, dass der Verkauf sich nicht mehr lohnt. Eine Tabaksteuererhöhung habe ich bereits als probates Mittel zum Nichtraucherschutz angeführt. Ausserdem wurde auch nicht Alkohol im allgemeinen Beschränkt, sondern nur eine als besonders schädlich angesehene Form des Alkohols. Bei Zigaretten gibt es auch Grenzwerte, wieviel Nikotin und Teer sie enthalten bzw. beim Verbrennen abgeben dürfen.
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Original von maffe
Weil die so süß sind, dass man den Alkohol kaum schmeckt, und weil sie wegen des Zuckers schneller wirken.
Glaub ich.