Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

Warui

Turner, Serveradmin & Workaholic

  • "Warui" is male
  • "Warui" started this thread

Posts: 717

Date of registration: Apr 25th 2006

Location: Südstadt

Occupation: (iter (B.Sc. Inf, 8)) \n (be-a-slave ("SRA", "Bachelor Thesis")) \n (be-a-programmer-slave ("Freelancer", "Programming"))

1

Wednesday, July 26th 2006, 1:05pm

Studienbeitragsdarlehen

Die meisten von euch werden mitbekommen haben, dass Ersies ab diesem WS satte 735 € Studiengebühren löhnen dürfen.
Ich muss mich somit notgedrungen auch damit beschäftigen und mir sind dabei einige Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Gestern habe ich mir einen Vertrag der NBank (die für das so genannte "Niedersächsische Studienbeitragsdarlehen" zuständig ist) generieren lassen und bin darin auf folgenden Passus gestoßen:

Quoted

(Vertrag, Artikel 5.6)
Übersteigen die Verpflichtungen des Darlehensnehmers aus einem in Anspruch genommenen unverzinslichten Staatsdarlehen nach (..) [dem] BAföG, swie die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Tilgungsrate des Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen nachweislich zusammen die Grenze von EUR 15.000,00 so wird das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen von der KfW auf Antrag in dem die verschuldungsgrenze übersteigendem Umfang erlassen. (..)

Soweit ist das deutlich: Wer BAföG kriegt und damit auf 10.000 € Schulden (BAföG-Schuldenhöchstgrenze) kommt innerhalb der Regelstudienzeit (+ max. 4 Semester), und in seinem (konsekutiven) Studiengang über 10 Semester à 500 € kommt (Hier lohnt es sich also, länger zu studieren ...oO), der muss trotzdem "nur" 5000 € zahlen. Ist an sich ja nicht weiter erstaunlich oder neu, ABER (^^) an dieser Stelle ist der Vertrag rechtswidrig (Ich bin mir nur noch nicht sicher, welcher Gruppe der Rechtswidrigkeiten er zuzuordnen ist).
Im NHG, dem Niedersächsischem Hochschulgesetz steht dazu nämlich:

Quoted

(NHG, Artikel 11, Absatz 4.2)
Die Rückzahlung des Studiendarlehens entfällt, soweit das Studienbeitragsdarlehen einschließlich der Zinsen zusammen mit den Darlehen nach (..) BAföG 15 000 Euro überschreitet.


Zusätzlich enthält der Vertrag keine Salvatorische Klausel, was mich ebenfalls stutzen ließ. An sich ist deren Inhalt bereits durch die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung abgedeckt, aber trotzdem wird sie in den meisten Verträgen drinstehen, einfach, um den Vertrags-Parteien ein besseres Gefühl zu geben ^,^
Allerdings gilt wiederum § 139 BGB, was wiederum dafür spricht, dass der ganze Vertrag ungültig ist.

Was denkt ihr darüber? Habt ihr direkt oder indirekt Erfahrungen mit der NBank?

Mata ne
Warui

P.s.: Ich habe bei der NBank angerufen und das Problem geschildert, deren Rechtsabteilung will mich demnächst mal kontaktieren ^^
Erwachsenwerden? Ich mach ja viel Scheiß mit, aber nicht jeden!

SUPERDIM

Junior Schreiberling

  • "SUPERDIM" is male

Posts: 171

Date of registration: Oct 7th 2004

Location: Hannover

Occupation: 1. Semester M.Sc. Informatik

2

Wednesday, July 26th 2006, 1:35pm

Falschen Studiengang gewählt? :P

Warui

Turner, Serveradmin & Workaholic

  • "Warui" is male
  • "Warui" started this thread

Posts: 717

Date of registration: Apr 25th 2006

Location: Südstadt

Occupation: (iter (B.Sc. Inf, 8)) \n (be-a-slave ("SRA", "Bachelor Thesis")) \n (be-a-programmer-slave ("Freelancer", "Programming"))

3

Wednesday, July 26th 2006, 1:45pm

Übung ^,^
Lieg auch seit 1,5 Jahren im juristischen Clinch mit meinem alten BAföG-Amt (Schüler-BAföG). Durch diverse kleine Tricks hab ich meinen Antrag damals in 10 Tagen (ab Antragstellung!) durchgekriegt, aber nicht so viel bekommen, wie ich wollte .... lange Geschichte :-D

Mata ne
Warui

P.s.: Außerdem ist Jura irgendwie interessant :]
Erwachsenwerden? Ich mach ja viel Scheiß mit, aber nicht jeden!

This post has been edited 1 times, last edit by "Warui" (Jul 26th 2006, 1:45pm)


  • "Joachim" is male

Posts: 2,863

Date of registration: Dec 11th 2001

Location: Hämelerwald

Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)

4

Wednesday, July 26th 2006, 9:44pm

RE: Studienbeitragsdarlehen

Quoted

Original von Warui
Gestern habe ich mir einen Vertrag der NBank (die für das so genannte "Niedersächsische Studienbeitragsdarlehen" zuständig ist) generieren lassen und bin darin auf folgenden Passus gestoßen:

Quoted

(Vertrag, Artikel 5.6)
Übersteigen die Verpflichtungen des Darlehensnehmers aus einem in Anspruch genommenen unverzinslichten Staatsdarlehen nach (..) [dem] BAföG, swie die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Tilgungsrate des Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen nachweislich zusammen die Grenze von EUR 15.000,00 so wird das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen von der KfW auf Antrag in dem die verschuldungsgrenze übersteigendem Umfang erlassen. (..)

Soweit ist das deutlich: Wer BAföG kriegt und damit auf 10.000 € Schulden (BAföG-Schuldenhöchstgrenze) kommt innerhalb der Regelstudienzeit (+ max. 4 Semester), und in seinem (konsekutiven) Studiengang über 10 Semester à 500 € kommt (Hier lohnt es sich also, länger zu studieren ...oO), der muss trotzdem "nur" 5000 € zahlen. Ist an sich ja nicht weiter erstaunlich oder neu, ABER (^^) an dieser Stelle ist der Vertrag rechtswidrig (Ich bin mir nur noch nicht sicher, welcher Gruppe der Rechtswidrigkeiten er zuzuordnen ist).
Im NHG, dem Niedersächsischem Hochschulgesetz steht dazu nämlich:

Quoted

(NHG, Artikel 11, Absatz 4.2)
Die Rückzahlung des Studiendarlehens entfällt, soweit das Studienbeitragsdarlehen einschließlich der Zinsen zusammen mit den Darlehen nach (..) BAföG 15 000 Euro überschreitet.
Vielleicht bin ich blind, aber wo genau siehst Du hier die Rechtswidrigkeit?
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

Warui

Turner, Serveradmin & Workaholic

  • "Warui" is male
  • "Warui" started this thread

Posts: 717

Date of registration: Apr 25th 2006

Location: Südstadt

Occupation: (iter (B.Sc. Inf, 8)) \n (be-a-slave ("SRA", "Bachelor Thesis")) \n (be-a-programmer-slave ("Freelancer", "Programming"))

5

Wednesday, July 26th 2006, 11:00pm

@Joachim:

"Die Rückzahlung (..) entfällt (..)"
im Gegensatz zu
"Der Betrag, der die Grenze (..) übersteigt, entfällt"

Abgesehen davon, dass es andere Konditionen als vom Gesetz vorgesehen sind, ist der Unterschied für mich natürlich satte 5.000 € verzinste Schulden (bei 10 Semestern).
Für die lohnt sich diese Regelung nur deshalb, weil wohl die Wenigsten 10 Semester studieren UND BAföG-Höchstsatz kriegen ...
Erwachsenwerden? Ich mach ja viel Scheiß mit, aber nicht jeden!

  • "Joachim" is male

Posts: 2,863

Date of registration: Dec 11th 2001

Location: Hämelerwald

Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)

6

Wednesday, July 26th 2006, 11:10pm

Quoted

Original von Warui
@Joachim:

"Die Rückzahlung (..) entfällt (..)"
im Gegensatz zu
"Der Betrag, der die Grenze (..) übersteigt, entfällt"
Ich verstehe es immer noch nicht vollständig, dafür sind Deine Ausführungen deutlich zu knapp.

Ich vermute, daß Du

Quoted

"Die Rückzahlung des Studiendarlehens entfällt, soweit das Studienbeitragsdarlehen einschließlich der Zinsen zusammen mit den Darlehen nach (..) BAföG 15 000 Euro überschreitet."
so interpretierst, daß das komplette Studiendarlehen erlassen wird, sobald die Höchstgrenze erreicht ist. Ich sehe das anders, denn dort steht das Wort "soweit", das ist hier so wie ich das sehe als "in dem Maße, in dem" zu verstehen (sonst würde dort "falls" stehen). Also findet auch hier eine Deckelung bei 15.000 EUR statt. Alles andere wäre ja auch ziemlich ungerecht gegenüber Leuten, die insgesamt nur auf 14.999 EUR kommen.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Jul 26th 2006, 11:11pm)


Torrero

Senior Schreiberling

  • "Torrero" is male

Posts: 854

Date of registration: Oct 16th 2003

Location: Laatzen

Occupation: Angewandte Informatik

7

Wednesday, July 26th 2006, 11:40pm

Gibt es für dieses Darlehen eigentlich irgendwelche Bedingungen, wie Verdienst der Eltern ?
Und wo kriegt man genauere Infos dazu, und wo kann man sich so einen Vertrag generieren lassen, probeweise auch online, oder wie ich vermute real, wenn ja, wo steckt diese NBANK ?
Ich wollte ja schon beim ASTA nachfragen, aber die hätten mich glaub ich, rausgeprügelt, wenn ich mit solchen Fragen bei denen angekommen wäre.

Warui

Turner, Serveradmin & Workaholic

  • "Warui" is male
  • "Warui" started this thread

Posts: 717

Date of registration: Apr 25th 2006

Location: Südstadt

Occupation: (iter (B.Sc. Inf, 8)) \n (be-a-slave ("SRA", "Bachelor Thesis")) \n (be-a-programmer-slave ("Freelancer", "Programming"))

8

Thursday, July 27th 2006, 12:07am

du kommst übers i-amt hin oder über nbank.de

Ist elternunabhängig.

@Joachim
Hmm ... mal schauen
Erwachsenwerden? Ich mach ja viel Scheiß mit, aber nicht jeden!

Torrero

Senior Schreiberling

  • "Torrero" is male

Posts: 854

Date of registration: Oct 16th 2003

Location: Laatzen

Occupation: Angewandte Informatik

9

Thursday, July 27th 2006, 12:29am

Hab das jetzt mal kurz überflogen. Also an Zinsen kommt ja nett was zusammen, obwohl eigentlich kann ich das nicht beurteilen, weil ich mich bisher noch nie mit Krediten beschäftigen musste.
Außerdem ist mir noch irgendwie aufgefallen, das sie das Angebot irgendwie nur an Erstsemester richten und nicht an bereits studierende, aber da kann ich mich ja irren. Denn eigentlich hatte ich vor das nur für das kommende Sommersemester in Anspruch zu nehmen, um danach hoffentlich in die Arbeitswelt zu entfliehen, mit nem Bachelor-Abschluss (ja, ich weiß, die (deutschen) nehmen das bisher nicht so an, aber versuchen kann man es ja trotzdem).

Mac

Papa

  • "Mac" is male

Posts: 645

Date of registration: Oct 17th 2002

Location: Hannover

Occupation: IT Freelancer

10

Thursday, July 27th 2006, 4:43pm

Das Online Portal für die Ersies steht auch noch net all zu lange. Und ich denke, dass im Laufe des Winters mehr kommen wird.

Für Oktober/November habe ich eine Veranstaltung des FFSR angedacht, um euch über eure Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Die Bafög und Sozial Beratung des Asta sollte sich mit den Fragen auch auskennen. Ich denke nicht, dass irgendwer beim Asta geschlagen wird.
Sie werden eher Werbung für den Gebührenboykott machen. Die Fragen werden dann natürlich auch geklärt.

Die kommenden Ersies haben es da wesentlich schwerer. Auf die Erfahrungen bin ich gespannt. Auch das ist etwas was in solch ein Infoveranstaltung einfließen sollte.