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BLUESCREEN

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1

Sunday, September 3rd 2006, 7:50pm

Freiversuche und Nachprüfungen

Irgendwie werden Nachprüfungen weder in der Studienordnung noch in der Prüfungsordnung erwähnt und man hört dazu irgendwie immer unterschiedliche Aussagen...

Wenn man eine Klausur nicht besteht und dann ein Semester später an einer Nachprüfung teilnimmt und diese auch nicht besteht, ist dann nur der Freiversuch weg oder gilt die Nachprüfung schon als zweiter und damit letzter Versuch?

Was ist, wenn man zu der eigentlichen Prüfung nicht hingeht, aber dann ein Semester später zu der Nachprüfung und diese nicht besteht?

Wie findet man raus, ob zu einer Doppelklausur aus dem Sommersemester überhaupt eine Nachprüfung im Wintersemester angeboten wird? (Im LVK war nichts zu finden).

migu

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2

Sunday, September 3rd 2006, 8:03pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von BLUESCREEN
Irgendwie werden Nachprüfungen weder in der Studienordnung noch in der Prüfungsordnung erwähnt und man hört dazu irgendwie immer unterschiedliche Aussagen...
Nachprüfungen werden in der Prüfungsordnung nicht erwähnt, weil es sie offiziell gar nicht gibt.

Quoted

Wenn man eine Klausur nicht besteht und dann ein Semester später an einer Nachprüfung teilnimmt und diese auch nicht besteht, ist dann nur der Freiversuch weg oder gilt die Nachprüfung schon als zweiter und damit letzter Versuch?
Es gibt keinen letzten Versuch. Man darf lediglich nicht mehr als 9 Fünfen bekommen (Master: 5).
Der Freiversuch für eine bestimmte Prüfung ist "weg" (verbraucht), wenn du beim ersten Versuch nicht bestehst. Jeder erste Versuch innerhalb der ersten 5 Semester (Master: 3) ist ein Freiversuch (siehe § 15 (8) BMPO).

Quoted

Was ist, wenn man zu der eigentlichen Prüfung nicht hingeht, aber dann ein Semester später zu der Nachprüfung und diese nicht besteht?
Nicht hingehen bedeutet, dass die Prüfung nicht angetreten wurde. Es geschieht nichts. (Bei mündlichen Prüfungen - und am besten auch bei Klausuren - sollte man sich aber rechtzeitig beim Prüfer abmelden, wenn man vor hat, nicht teilzunehmen.)
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SUPERDIM

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3

Sunday, September 3rd 2006, 8:15pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von BLUESCREEN
Wie findet man raus, ob zu einer Doppelklausur aus dem Sommersemester überhaupt eine Nachprüfung im Wintersemester angeboten wird? (Im LVK war nichts zu finden).


Beim Prüfer nachfragen. Bei den Kombiklausuren kann man aber sicher sagen, dass sie in jedem Semester geprüft werden.

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4

Sunday, September 3rd 2006, 8:17pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von BLUESCREEN
Irgendwie werden Nachprüfungen weder in der Studienordnung noch in der Prüfungsordnung erwähnt und man hört dazu irgendwie immer unterschiedliche Aussagen...
Das liegt daran, daß es in den Informatik-Studiengängen keine Nachprüfungen gibt. Prüfungen sind von den zugehörigen Lehrveranstaltungen völlig entkoppelt.

Worauf beziehst Du dich bei den "unterschiedlichen Aussagen"? Zumindest hier im Forum ist die Lage immer ziemlich eindeutig, wenn das Thema (mal wieder) angesprochen wird.

Quoted

Wenn man eine Klausur nicht besteht und dann ein Semester später an einer Nachprüfung teilnimmt und diese auch nicht besteht, ist dann nur der Freiversuch weg oder gilt die Nachprüfung schon als zweiter und damit letzter Versuch?
Wo steht in der Prüfungsordnung etwas davon, daß der zweite Versuch der letzte ist?

Quoted

Was ist, wenn man zu der eigentlichen Prüfung nicht hingeht, aber dann ein Semester später zu der Nachprüfung und diese nicht besteht?
§ 7 (6) verrät Dir was passiert, wenn Du zu einer Prüfung nicht erscheinst. § 15 (8) erzählt Dir, was Freiversuche sind. Dazu noch eine Anmerkung: Prüfungsleistungen, von denen vor deren Beginn zurückgetreten wurde, gelten nicht als abgelegt.

Quoted

Wie findet man raus, ob zu einer Doppelklausur aus dem Sommersemester überhaupt eine Nachprüfung im Wintersemester angeboten wird? (Im LVK war nichts zu finden).
Wenn im LVK davon nichts steht, findet auch häufig keine Prüfung statt. Wenn Du ganz sicher sein willst, solltest Du entweder beim Prüfer oder beim Prüfungsausschuß nachfragen. Ich sehe aber ehrlich gesagt keinen Vorteil darin, bereits vor der ersten Prüfung zu wissen, ob es im folgenden Semester eine zweite gibt. Das krampfhafte Aufsparen von Freiversuchen halte ich für völlig sinnfrei, weil es aufgrund der Verschleppung von Prüfungen ohnehin dringend anzuraten ist, die Prüfung so schnell wie möglich zu bestehen.
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5

Sunday, September 3rd 2006, 8:19pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von SUPERDIM
Bei den Kombiklausuren kann man aber sicher sagen, dass sie in jedem Semester geprüft werden.
Ich bin mir dabei hingegen nicht so sicher. Es existiert keine offizielle Regelung hierzu, das liegt also völlig im Ermessen des jeweiligen Prüfers.
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Benjamin

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6

Sunday, September 3rd 2006, 8:38pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von SUPERDIM
Bei den Kombiklausuren kann man aber sicher sagen, dass sie in jedem Semester geprüft werden.
Ich bin mir dabei hingegen nicht so sicher. Es existiert keine offizielle Regelung hierzu, das liegt also völlig im Ermessen des jeweiligen Prüfers.


Keine offizielle Regelung, stimmt. Nur sowas wie eine "Zusage" unseres Studiendekans usw, denn wenn die Kombiklausuren nur einmal im Jahr angeboten würden, würde eine extreme Last für die Studierenden auftreten, weil sich Kombiklausuren stapeln. Aber stimmt, immer lieber selbst von versichern?
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

BLUESCREEN

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7

Sunday, September 3rd 2006, 9:21pm

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von migu
Nachprüfungen werden in der Prüfungsordnung nicht erwähnt, weil es sie offiziell gar nicht gibt.

Das heißt, wenn eine Klausur, die inoffiziell "Nachprüfung" genannt wird, angeboten wird, ist das eigentlich eine ganz normale Klausur, die nur im "falschen" Semester angeboten wird?

Quoted

Original von migu
Es gibt keinen letzten Versuch. Man darf lediglich nicht mehr als 9 Fünfen bekommen (Master: 5).
Der Freiversuch für eine bestimmte Prüfung ist "weg" (verbraucht), wenn du beim ersten Versuch nicht bestehst. Jeder erste Versuch innerhalb der ersten 5 Semester (Master: 3) ist ein Freiversuch (siehe § 15 (8) BMPO).

Dann habe ich das mit den Freiversuchen wohl falsch verstanden. Ich dachte, man muss jede Prüfung spätestens beim zweiten Versuch bestehen...
Nur zur Sicherheit ein Beispiel: Wenn alle Klausuren außer einer beim ersten Versuch bestanden werden, dann müsste man diese eine also theoretisch erst beim 11. Versuch bestehen (nach 1 Freiversuch und 9 Fünfen)?

Quoted

Original von Joachim
Prüfungen sind von den zugehörigen Lehrveranstaltungen völlig entkoppelt.

Wo informiert man sich dann über Prüfungen, wenn nicht bei den Lehrveranstaltungen?
(Komische Frage, aber bisher habe ich immer über den LVK gesucht.)

Quoted

Original von Joachim
Worauf beziehst Du dich bei den "unterschiedlichen Aussagen"? Zumindest hier im Forum ist die Lage immer ziemlich eindeutig (...)

Was man sonst so von anderen Studenten hört...

Quoted

Original von Joachim
Wo steht in der Prüfungsordnung etwas davon, daß der zweite Versuch der letzte ist?

Siehe oben, hatte ich wohl falsch verstanden.

SUPERDIM

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8

Monday, September 4th 2006, 10:12am

RE: Freiversuche und Nachprüfungen

Quoted

Original von BLUESCREEN

Quoted

Original von migu
Nachprüfungen werden in der Prüfungsordnung nicht erwähnt, weil es sie offiziell gar nicht gibt.

Das heißt, wenn eine Klausur, die inoffiziell "Nachprüfung" genannt wird, angeboten wird, ist das eigentlich eine ganz normale Klausur, die nur im "falschen" Semester angeboten wird?


Ja. Eine Nachprüfung wäre ein Sonderfall und würde auch im selben Semester stattfinden. Vor einem Jahr gab es sowas bei Diskreten Strukturen, wo man noch eine 4.0 in einer mündlichen Nachprüfung einen Monat nach der Klausur bekommen konnte.

CrissCross

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9

Monday, September 4th 2006, 10:28am

Quoted

Nachprüfungen werden in der Prüfungsordnung nicht erwähnt, weil es sie offiziell gar nicht gibt.


In der Prüfungsordnung §9 Abs. 4 (S. 22 bzw. S. 4 im PDF) heißt es: "Zu einer Klausur kann nach Maßgabe des Prüfenden eine mündliche Ergänzungsprüfung
angeboten werden."
"Technology is easy - people are hard."

(John Gage - Sun Microsystems zum Thema warum IT-Projekte scheitern)

Scooby22

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10

Monday, September 4th 2006, 12:34pm

"Kann" heißt aber auch "muss nicht"

CrissCross

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11

Monday, September 4th 2006, 3:32pm

Quoted

"Kann" heißt aber auch "muss nicht"


Stimmt. Manchmal wird schon vor der Klausur bekanntgegeben ob es eine Ergänzungsprüfung geben wird, aber oft wird auch gar nichts gesagt - dann kann man ja mal nachfragen.
"Technology is easy - people are hard."

(John Gage - Sun Microsystems zum Thema warum IT-Projekte scheitern)

migu

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12

Monday, September 4th 2006, 6:17pm

Man muss hier auch zwischen den beiden Begriffen Ergänzungsprüfung und Nachprüfung unterscheiden.
Ich verstehe sie so:
  • Eine Ergänzungsprüfung baut auf der Teilnahme an der Hauptprüfung auf und stellt bestimmte Anforderungen.
    In der Regel muss man eine Mindestpunktzahl erreicht haben, um an der Ergänzungsprüfung teilnehmen zu können. Eine Ergänzungsprüfung kann dann auch nur mit einer Vier bestehen.
  • Das Wort Nachprüfung sagt aber nur aus, dass zeitlich nach der Hauptprüfung geprüft wird. Dieser Begriff ist m.E. etwas unglücklich. Meistens meint man damit eine Wiederholungsprüfung - und die gibt es in aller Regel erst im nächsten Prüfungszeitraum.
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firefly

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13

Monday, September 4th 2006, 11:26pm

Was ist, wenn man eine Kombi-Klausur in diesem Semester nicht mitgeschrieben hat. Darf man dann im nächsten Semester an der Nachprüfung teilnemen oder dürfen nur die teilnehmen, die jetzt durchgefallen sind???

SUPERDIM

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14

Tuesday, September 5th 2006, 1:08am

Um bei den korrekten Begriffen zu bleiben, damit keine Verwirrung entsteht:

Es gibt laut Prüfungordnung keine Nachprüfungen. Es gibt lediglich das, was CrissCross zitiert hat: eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einer Klausur. Alles andere sind wohl Sonderfälle.

Deswegen ist die Klausur, die du im nächsten Semester schreibst keine Nachprüfung, sondern eine ganz normale Klausur, die jeder schreiben darf, wenn er sie noch nicht bestanden hat. Wenn man den Schein hat, dann gelten andere Bedingungen.

Hast du dir die Studien- und Prüfungsordnung mal in Ruhe durchgelesen?

andibem

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15

Tuesday, September 5th 2006, 12:05pm

Der Unterschied ist aber z.B. dass evtl. Bonuspunkte, die für eine Klausur gesammelt werden können, nicht mit ins nächste Semester genommen werden können, sondern nur für die Klausur in dem Semester gelten im dem man die Übungen hatte.

Aber wie gesagt, dass kann so sein, muß aber nicht.

sasa

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16

Wednesday, September 20th 2006, 6:20pm

Anzahl Freiversuche?

Mit Bekanntgabe der E-Technik Klausurergebnisse stellt sich mir folgende Frage: Kostet das Nichtbestehen einer Kombiklausur zwei Freiversuche?

Ist es eigentlich richtig, dass man im Bachelorstudium insgesamt 4 Freiversuche hat? Dann tun zwei weniger ja richtig weh! :(

Benjamin

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17

Wednesday, September 20th 2006, 6:38pm

RE: Anzahl Freiversuche?

B.Sc. Informatik? dann:

Quoted

Original von sasa
Mit Bekanntgabe der E-Technik Klausurergebnisse stellt sich mir folgende Frage: Kostet das Nichtbestehen einer Kombiklausur zwei Freiversuche?


Eine Prüfung, ein Freiversuch. Hast Du die ET-Kombiprüfung nicht bestanden, ist er somit weg.

Quoted

Original von sasaIst es eigentlich richtig, dass man im Bachelorstudium insgesamt 4 Freiversuche hat? Dann tun zwei weniger ja richtig weh! :(


Quoted

Studienordnung

Freiversuche: Im Rahmen der Bachelor-Prüfung
gelten während der ersten 5 Fachsemester alle
erstmals abgelegten nicht bestandenen Prüfungsleistungen
als nicht unternommen (Freiversuch).
Ein Verschieben der Freiversuche über das
fünfte Semester hinaus ist auch bei Vorliegen
triftiger Gründe nicht zulässig.


Das ist doch wohl eindeutig. Nein, jede Klausur die Du zum ersten mal schreibst in den ersten 5 Semestern wird bei nicht bestehen als Freiversuch gewertet. Wie kommst Du auf 4?
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

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18

Wednesday, September 20th 2006, 7:50pm

RE: Anzahl Freiversuche?

Quoted

Original von metalhen
Das ist doch wohl eindeutig. Nein, jede Klausur die Du zum ersten mal schreibst in den ersten 5 Semestern wird bei nicht bestehen als Freiversuch gewertet. Wie kommst Du auf 4?
Ich vermute mal, hier liegt eine Verwechslung mit Verbesserungsversuchen vor.

Wie immer: Lesen der Prüfungsordnung hilft.
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sasa

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19

Wednesday, September 20th 2006, 10:21pm

RE: Anzahl Freiversuche?

Quoted

Original von metalhen
Wie kommst Du auf 4?

Habe mich durch einen alten Thread irritieren lassen: freiversuch

Ich dachte die Anzahl würde irgendwo im Kleingedruckten begrenzt werden. :rolleyes:

Quoted

Original von metalhen
Nein, jede Klausur die Du zum ersten mal schreibst in den ersten 5 Semestern wird bei nicht bestehen als Freiversuch gewertet.

Danke jetzt geht’s mir viel besser! (Rückblickend betrachtet erscheint meine Frage überaus schwachsinnig und überflüssig)

Benjamin

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20

Thursday, September 21st 2006, 8:21am

RE: Anzahl Freiversuche?

Quoted

Original von sasa
Danke jetzt geht’s mir viel besser! (Rückblickend betrachtet erscheint meine Frage überaus schwachsinnig und überflüssig)


Kommt davon, wenn man die eigene Studienordnung nicht liest, was man in den ersten Semestern mehrfach tun sollte. :P Bei dem Thema nicht auf 2 Jahre alte Threads vertrauen, wenn die Älter sind als das Gültig-ab-Datum der eigenen StO/PO, da diese sich ja auch mal ändern.
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