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Panschk[FP]

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1

Friday, October 20th 2006, 9:08pm

Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

So richtig klug bin ich aus meinen Recherchen bisher nicht geworden...

Unter gewissen Umständen kann man ja CP für den Master schon während des Bachelor-Studiums sammeln. Ich brauche noch einen ganzen Haufen "A"-Fächer und habe vor mich für noch mehr Klausuren anzumelden, wenn es richtig gut läuft könnte ich also mehr bestehen als ich brauche. Soweit ich das verstanden habe müssen Prüfungen für den Master als "zusätzliche Leistungen" deklariert angemeldet werden. Nun weiß ich natürlich noch nicht, was ich bestehen werde und was nicht, muss ich mich für jede Prüfung schon zur Anmelde-Phase entscheiden, ob ich sie als Prüfungsleistung für das Bc-Studium oder als zusätzliche PL anmelden soll. Oder kann Klausuren für beides eintragen?

Zusätzlich verunsichert hat mich dieser thread:
http://forum.finf.uni-hannover.de/thread.php?threadid=1941
Demnach könnte ich erst ein Semester nachdem ich genügend Punkte aus Katalog "A" habe anfangen Punkte für in Master-Studium zu sammeln. Ich hoffe mal, das bezieht sich nur auf die alte Studienordnung (A. Informatik)

Wie sieht das eigentlich mit der Anerkennung von Prüfungsleistungen durch andere Universitäten in Deutschland aus? Sollte ich also entscheiden, in einer anderen Stadt den Master zu machen, sind die Chancen ganz gut, dass meine evtl. vorher erbrachten Leistungen anerkannt werden?

  • "Joachim" is male

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2

Friday, October 20th 2006, 9:56pm

RE: Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

Die Prüfungsordnung ist in dieser Frage eindeutig. Ich erkläre es mal ausführlich.

§ 25 (8) der Prüfungsordnung verrät uns, welche Prüfungsleistungen aus dem Bachelor-Studiengang in den Masterstudiengang eingebracht werden können.

Quoted

§ 25 (8) der Prüfungsordnung
Es werden höchstens 30 CP aus Prüfungsleistungen anerkannt, die bereits im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Informatik an der Universität Hannover abgelegt wurden [...], welche aber nicht in die Bachelor-Prüfung einbezogen worden sind. [...]


Aha, also nur Prüfungen, die nicht bereits in die Bachelorprüfung eingegangen sind. Grundsätzlich geht dort nach § 15 (6) der Prüfungsordnung jede bestandene Prüfung ein.

Quoted

§ 15 (6) der Prüfungsordnung
Durch eine bestandene Prüfungsleistung wird dem Kreditpunktekonto des Prüflings die dieser Prüfungsleistung zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten gutgeschrieben. [...]


Die einzigen Ausnahmen stellen § 14 (8) und § 16 (2) der Prüfungsordnung dar.

Quoted

§ 14 (8) der Prüfungsordnung
Prüfungsleistungen, die erstmals abgelegt werden, nachdem für die betreffende Fachprüfung bereits in einem früheren Prüfungszeitraum die [...] vorgeschriebene Zahl von Kreditpunkten erreicht wurde, gehen nicht in die Bildung der zugehörigen Fachnote und der Gesamtnote ein.


Quoted

§ 16 (2) der Prüfungsordnung
Zusätzliche Prüfungsleistungen [...] müssen aus den Lehrveranstaltungskatalogen gewählt und nach den Regelungen dieser Prüfungsordnung abgelegt worden sein und dürfen nicht in die Bildung der Fachnoten und Gesamtnote der Prüfung eingehen. Als zusätzliche Prüfungsleistungen gelten Prüfungsleistungen nach § 14 (9) [Anmerkung: gemeint ist § 14 (8)] sowie solche Prüfungsleistungen, die spätestens innerhalb des Meldezeitraums [...] als zusätzlich deklariert worden sind. [...]


Damit können nur zusätzliche Prüfungsleistungen (sowie Prüfungsleistungen aus den Katalogen LS und T, siehe dazu die Durchführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung) aus dem Bachelorstudiengang in die Masterprüfung übernommen werden. Und diese Prüfungsleistungen sind im Meldezeitraum eindeutig als solche zu deklarieren, sofern die zugehörige Fachprüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden ist.
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Richard Hamming, 1962

Panschk[FP]

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3

Friday, October 20th 2006, 10:16pm

Danke für die schnelle Antwort. Das heißt ich werde wohl einen kleinen Teil der Klausuren als Zusätzliche Leistungen anmelden. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich diese Klausuren dann nicht bestehe(Ich bin über das 5. Semester hinaus :rolleyes:). Zählen die Fehlversuche dann zu den magischen 9 dazu?

edit: okay, ich denke das hab ich noch selbst rausgefunden-_-

Quoted


§ 23 Endgültiges Nichtbestehen
Die Bachelorprüfung ist ungeachtet des § 24 endgültig
nicht bestanden, sobald 10 Prüfungsversuche
mit "nicht ausreichend" bewertet wurden oder
als mit "nicht ausreichend" bewertet gelten oder
sobald die Bachelorarbeit endgültig nicht bestanden
ist. Freiversuche nach § 15 Abs. ( 8 ) und zusätzliche
Prüfungsleistungen nach § 16 Abs. (2)
bleiben dabei unberücksichtigt.

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3St@n

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4

Friday, October 20th 2006, 10:59pm

RE: Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

Kann mir jemand sagen was dieser Abschnitt hier in den Durchführungsbestimmungen der Prüfungsordnung bedeutet:

Quoted

Vorgezogene Prüfungsleistungen der Kataloge LS und T werden im Rahmen von §25(9) BMPO auf Grund von Bescheinigungen der Prüfenden anerkannt.


Was für Bescheinigungen der Prüfenden sind gemeint? Welche Bedingungen müssen diese erfüllen?

migu

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5

Friday, October 20th 2006, 11:15pm

RE: Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

Quoted

Original von 3St@n
Kann mir jemand sagen was dieser Abschnitt hier in den Durchführungsbestimmungen der Prüfungsordnung bedeutet:

Quoted

Vorgezogene Prüfungsleistungen der Kataloge LS und T werden im Rahmen von §25(9) BMPO auf Grund von Bescheinigungen der Prüfenden anerkannt.


Was für Bescheinigungen der Prüfenden sind gemeint? Welche Bedingungen müssen diese erfüllen?
Da Prüfungen aus LS- oder T-Katalog nicht in dem Katalog für das Bachelorstudium enthalten sind, kann man sich als Bachelorstudent nicht im Prüfungsamt dafür anmelden. Man kann diese Lehrveranstaltungen aber dennoch belegen. Dazu lässt man sich vom Prüfer eine Bescheinigung ("Schein") über das Bestehen ausstellen. Diese Scheine kann man dann bei der ersten (!) Anmeldung zu Prüfungen im Masterstudium anerkennen lassen.
(Das impliziert, dass man sie nicht anerkennen lassen muss.)
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

Informatik Minister

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6

Saturday, October 21st 2006, 4:49am

RE: Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

Genau wie migu sagt, erlaubt einem dieses, dass man im Bachelor schon LS/T Veranstaltungen absolvieren kann, obwohl sie nirgends auftauchen. Zumindest bei den Veranstaltungen im LS Katalog ist aber anzumerken, dass dort meistens und aus gutem Grunde Masterstudenten bevorzugt werden, wenn die Plaetze knapp werden. Darauf muss man sich einrichten.
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7

Saturday, October 21st 2006, 10:55am

RE: Anerkennung Klausuren aus dem Bachelor- im Masterstudium

Quoted

Original von Informatik Minister
Zumindest bei den Veranstaltungen im LS Katalog ist aber anzumerken, dass dort meistens und aus gutem Grunde Masterstudenten bevorzugt werden, wenn die Plaetze knapp werden.
Zudem ist es bei Seminaren von Vorteil, wenn man schon ein paar Semester studiert hat. Das erhöht die Qualität des eigenen Vortrags und erleichtert das Verstehen der anderen Vorträge. Daher: Lieber nicht bereits im Bachelor-Studium Seminare machen, nur weil das möglich und vielleicht "cool" ist. Im Master-Studium ist dafür noch genug Zeit und es bringt allen Beiteiligten mehr.
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