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hohly

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1

Sunday, November 5th 2006, 1:26pm

Studiengebühren zurück

Hi, hab mal ne Frage und keine Ahnung wohin mit der oder wie man nach der googlen soll=)

Wenn man sich immatrukuliert hat und das Geld überwiesen hat und dann jetzt merkt, ääh das ist nichts für mich. Gibt es ne Frist wo man die Studiengebühren zurückbekommen kann? Oder ist es so: einmal überwiesen und das Geld ist endgültig weg?

Gruss

Benjamin

Segelnder Alter Hase

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2

Sunday, November 5th 2006, 1:29pm

Nicht verzagen, I-Amt fragen :)
Manchmal ist es doch das einfachste mal ins Service Center zu gehen und sowas zu fragen und dann natürlich hier auch davon zu berichten!
Meinst Du nur die Studiengebühren oder auch den Semesterbeitrag? Meinst Du Exmatrikulation oder Fachwechsel?

Auf der Uni-Seite findet man nur ein paar Worte, so dass ein persönlicher Besuch wohl nicht schaden kann.

Quoted

http://www.uni-hannover.de/de/service/faq/antworten/00464/

Bei Exmatrikulation im lfd. Semester wird der SemesterCard-Anteil vom AStA zeitanteilig erstattet. Außerdem ist bei der Exmatrikulation im lfd. Semester ggf. auf das Fortbestehen des Krankenversicherungsschutzes zu achten. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen. Grundsätzlich wird ein laufendes Prüfungsverfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch beendet.

Sofern Sie sich in einem Prüfungsverfahren befinden, müssen Sie unbedingt vor einer Exmatrikulation die Entlassung aus dem Prüfungsverfahren beim Akademischen Prüfungsamt beantragen.
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

yv

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3

Sunday, November 5th 2006, 1:31pm

Also, wie es mit den Studiengebühren ist , weiss ich nicht, aber Du kannst immerhin ca. 200 € zurückbekommen, wenn Du Dich noch für dieses Semester beurlauben lässt (da gibt es aber auch Fristen, bis wann, musst Du mal im I-Amt erfragen). Allerdings macht ein Großteil des Geldes, dass Du sparst, das Semesterticket der DBahn aus, das Du dann nicht mehr hast.

hohly

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4

Sunday, November 5th 2006, 1:54pm

neee, ist nicht für mich=)

ok danke für die mühe. ja wollt halt fragen, weil heute ja unser service center zu ist:D

Sinan

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5

Monday, November 6th 2006, 12:07am

Einen wunderschönen guten Morgen nach Hannover :)

Quoted


Ein Student/Eine Studentin kann bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn, auf seinen/ihren schriftlichen Antrag beurlaubt werden.

BEURLAUBUNGSBOGEN
Man bekommt 189,87 Euro zurück.
With great power comes great responsibility