Senior Schreiberling
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Guru
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Das Schreiben einer Abschlußarbeit ist so ein Grenzfall, dort habe habe ich ja auch gar nichts gegen eine Beurlaubung. Ich finde es nur etwas seltsam, im Urlaubssemester auch noch Vorlesungen zu besuchen. Mit diesem Ansatz kommen dann einige "ganz schlaue" auf die Idee, erstmal ein paar Semester lang beurlaubt Vorlesungen zu hören, und sich dann für ein Semester zurückzumelden, um dort die Prüfungen abzulegen. Auch nicht schön ... Das spart diesen Leuten zwar eine ganze Menge Geld, aber das fehlt der Uni dann wieder.Quoted
Original von yv
Für gewöhnlich nimmt man während des letzten Semesters als Leistung von der Uni nur die Betreuung seiner Arbeit in Anspruch. Natürlich ist Betreuung meist Aufwand, aber das betreuende Institut bekommt ja auch eine hoffentlich verwendbare Leistung dafür, speziell im Bereich Informatik.
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Original von Joachim
Mit diesem Ansatz kommen dann einige "ganz schlaue" auf die Idee, erstmal ein paar Semester lang beurlaubt Vorlesungen zu hören, und sich dann für ein Semester zurückzumelden, um dort die Prüfungen abzulegen. Auch nicht schön ... Das spart diesen Leuten zwar eine ganze Menge Geld, aber das fehlt der Uni dann wieder.
Naja. Das war bisher vielleicht so (und auch nur unter der Voraussetzung, dass man niemanden durch Überfüllung der Hörsäle daran gehindert hat, zu seinen Vorlesungen zu kommen), da man ja bloß einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt hat, und man von der Uni im beurlaubten Status auch keinerlei Leistungen empfangen hat. Dass sich dies nun mit der Einführung der Studiengebühren grundsätzlich ändert, sollte einem dann schon bewusst sein bevor man auf diese Weise fortfährt...könnte ja immerhin sein, dass dadurch irgendwann die Beurlaubungsregeln mal deutlich verschärft werden. Stelle ich mir auch nicht gerade schön vor, wenn man's dann mal wirklich in Anspruch nehmen muss/will.Quoted
und wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!) und es auf dich nimmst im naechsten semester, in dem du wieder voll-studi bist, mehr pruefungen abzulegen als du nach regl brauchst, was ziemlich stressig sein kann, ist nach meiner meinung nicht verwerflich, da du ja nichts wirklich geschenkt bekommst...
schande?, also wirklich. Vielleicht waren ja gerade diejenigen am lautesten, die sich nur so just for fun in die Vorlesungen gesetzt haben? Außerdem, sind wir hier in Japan?, wenn sie keine Lust dazu haben, who cares...das ist nicht nur Studium, sondern auch IHR Studium. Wer meint, dass es etwas bringt seine Zeit parallel am Laptop zu vergurken, bitte...Quoted
umsonst vorlesungen zu hoeren hier zu verurteilen ist ja wohl eine schande. vorher wuerde ich diejenigen anprangern, welche zeit und moeglichkeit haben interessante vorlesungen zu besuchen, jedoch zu faul sind diese zu hoeren oder nur an ihrem laptop sitzen oder sich in die forderste reihe setzten und die ganze zeit quatschen...
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Original von DrChaotica
Naja. Das war bisher vielleicht so (und auch nur unter der Voraussetzung, dass man niemanden durch Überfüllung der Hörsäle daran gehindert hat, zu seinen Vorlesungen zu kommen), da man ja bloß einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt hat, und man von der Uni im beurlaubten Status auch keinerlei Leistungen empfangen hat. Dass sich dies nun mit der Einführung der Studiengebühren grundsätzlich ändert, sollte einem dann schon bewusst sein bevor man auf diese Weise fortfährt...könnte ja immerhin sein, dass dadurch irgendwann die Beurlaubungsregeln mal deutlich verschärft werden. Stelle ich mir auch nicht gerade schön vor, wenn man's dann mal wirklich in Anspruch nehmen muss/will.Quoted
Original von Julesund wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!) und es auf dich nimmst im naechsten semester, in dem du wieder voll-studi bist, mehr pruefungen abzulegen als du nach regl brauchst, was ziemlich stressig sein kann, ist nach meiner meinung nicht verwerflich, da du ja nichts wirklich geschenkt bekommst...
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Original von Jules
umsonst vorlesungen zu hoeren hier zu verurteilen ist ja wohl eine schande. vorher wuerde ich diejenigen anprangern, welche zeit und moeglichkeit haben interessante vorlesungen zu besuchen, jedoch zu faul sind diese zu hoeren oder nur an ihrem laptop sitzen oder sich in die forderste reihe setzten und die ganze zeit quatschen...
schande?, also wirklich. Vielleicht waren ja gerade diejenigen am lautesten, die sich nur so just for fun in die Vorlesungen gesetzt haben? Außerdem, sind wir hier in Japan?, wenn sie keine Lust dazu haben, who cares...das ist nicht nur Studium, sondern auch IHR Studium. Wer meint, dass es etwas bringt seine Zeit parallel am Laptop zu vergurken, bitte...
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Unfug. Auf dem Beurlaubungsbogen ist sogar ein Auszug aus der Immatrikulationsordnung abgedruckt. § 8 (5) besagt:Quoted
Original von Jules
und wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!)
Ok, das war dann nach § 8 (5) offenbar vorher schon niemals so. Was allerdings auch etwas merkwürdig ist...naja, aber auch dafür gibts Gründe.Quoted
grundsätzlich??? durch einfuerung der studiengebuehren aenderungen???
2. der grundsatz, dass man seine rechte und pflichten behaelt und vorlesungen besuchen kann, ist geblieben
Wie nett, argumentierst Du immer so zackig? Mir ist das was die da machen eigentlich völlig egal, ich würde auch keinen der sich um die Studiengebühren drücken will als unsozial beschreiben (hey, willst du meine Einkäufe von heute bezahlen?, der Betrag, der reell dabei ausgegeben wird, ist derselbe ).Quoted
Das was du als Grundsatz (oder vielleicht das was man den urlaubsstudenten selbst nicht goennen moechte) beschreiben moechtest ist wohl eher eine art moral (oder neid, egoismus...). dadurch dass man mehr selbst bezahlt (bemerke: der betrag der reel ausgegeben wird ist der selbe, nur das ein student nun teilweise selbst dafuer aufkommt). nun haben das lange zeit viele gemacht. niemand hat sich beschwert.
jetzt wo wir bezahlen, wollen wir das natuerlich nicht anderen umsonst goennen...daher hat sich das natuerlich "grundsaetzlich" durch studiengebuehren geaendert.
bitte gib mir den grundsatz!?
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Alter Hase
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Liebe Räte, lieber AStA,
im Anhang findet ihr einen Erlass des MWKs, den ich vom rechtsdezernat
bekommen habe. Demnach gilt, dass Studierende sich einen Monat nach
Semesterbeginn rückwirkend exmatrikulieren können und gezahlte Beiträge
zurückerhalten. Es ist somit noch einen Monat lang möglich Prüfungen
abzulegen, ohne Studiengebühren zu zahlen (d.h. man muss sie schon zahlen,
bekommt sie aber zurück).
Außerdem hat mir die Rechtdezernentin mitgeteilt, dass die Uni Hannover es
noch ein bis zwei Semester zulassen werde, dass Studierende Prüfungen
ablegen, wenn sie zur Anmeldung immatrikuliert waren und während der Prüfung
beurlaubt sind, auch wenn seit dem 24. Januar im Service-Center anders
beraten wird. (Vorsichtshalber sollte sich jedoch niemand persönlich im
Service-Center gegensätzlich beraten lassen.) Generell bittet sie darum,
dass Studierende erst eine gütliche Einigung im Rechtsdezernat suchen, bevor
sie gegen die durch den Vizepräsidenten Scholz verschärften Regeln im
Service-Center gerichtlich vorgehen. (Indirekt äußerte die
Rechtsderzernentin, dass sie nicht sicher sei, dass die Uni entsprechende
Gerichtsprozesse gewinnen werde.)
Außerdem gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass Studierende einen Antrag
auf wirtschaftliche Notlage im Abschlussemester stellen und dann von der
Zahlung der Studiengebühren befreit werden. Dies ist insbesondere einer
Beurlaubung vorzuziehen, weil dann im Gegensatz zur Beurlaubung Kindergeld
weitergezahlt wird, die Krankenversicherung günstiger ist und das
Semesterticket nicht wegfällt. Eine wirtschaftliche Notlage wird anerkannt,
wenn das Einkommen auf einem eigenen Girokonto in den letzten 3 Monaten
nicht höher als der BAFöG-Höchstsatz betrug. Als Nachweis werden
entsprechende Kontoauszüge anerkannt. Da dies eine Regelung des Präsidiums
ist, findet eine Prüfung des weiteren Finanzvermögens nicht statt, wie es
z.B. bei der Vermögensprüfung beim BAFöG möglich ist. Ein Antrag dazu
befindet sich hier:
http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co…ienbeitr_ge.pdf
bzw. für Langzeitstudiengebühren hier:
http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co…e/gebuehren.pdf
Ich wäre Euch dankbar, wenn ihr eure Studierenden entsprechend beraten
könntet.
Viele Grüße
Jan Fleischhauer