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Sinan

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  • "Sinan" is male

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21

Wednesday, February 7th 2007, 9:14pm

auch pro

Steht es irgendwo geschrieben dass Veranstaltungen nur von voll eingeschriebenen Studenten besucht werden dürfen?
Ist nicht alles erlaubt was nicht verboten ist? oder war das andersrum???
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  • "Joachim" is male

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22

Thursday, February 8th 2007, 9:15am

RE: pro Beurlaubung

Quoted

Original von yv
Für gewöhnlich nimmt man während des letzten Semesters als Leistung von der Uni nur die Betreuung seiner Arbeit in Anspruch. Natürlich ist Betreuung meist Aufwand, aber das betreuende Institut bekommt ja auch eine hoffentlich verwendbare Leistung dafür, speziell im Bereich Informatik.
Das Schreiben einer Abschlußarbeit ist so ein Grenzfall, dort habe habe ich ja auch gar nichts gegen eine Beurlaubung. Ich finde es nur etwas seltsam, im Urlaubssemester auch noch Vorlesungen zu besuchen. Mit diesem Ansatz kommen dann einige "ganz schlaue" auf die Idee, erstmal ein paar Semester lang beurlaubt Vorlesungen zu hören, und sich dann für ein Semester zurückzumelden, um dort die Prüfungen abzulegen. Auch nicht schön ... Das spart diesen Leuten zwar eine ganze Menge Geld, aber das fehlt der Uni dann wieder.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

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23

Friday, February 9th 2007, 3:25pm

pro Beurlaubung

Quoted

Original von Joachim
Mit diesem Ansatz kommen dann einige "ganz schlaue" auf die Idee, erstmal ein paar Semester lang beurlaubt Vorlesungen zu hören, und sich dann für ein Semester zurückzumelden, um dort die Prüfungen abzulegen. Auch nicht schön ... Das spart diesen Leuten zwar eine ganze Menge Geld, aber das fehlt der Uni dann wieder.


Also ich hab das schon von einigen aus diversen Studiengaengen gehoert. und das schon seit dem ich studiere. das ist nichts neues. das hat denen keine menge geld erspart, sondern ermoeglicht ueberhaupt zu studieren.

Sich ein paar Semester deswegen zu beurlauben, benoetigt jedoch auch die entsprechenden gruende, die du dann vorlegen musst. ein semester geht gerade vielleicht noch ohne begruendung. aber danach musst du dann auch was vorlegen.

und wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!) und es auf dich nimmst im naechsten semester, in dem du wieder voll-studi bist, mehr pruefungen abzulegen als du nach regl brauchst, was ziemlich stressig sein kann, ist nach meiner meinung nicht verwerflich, da du ja nichts wirklich geschenkt bekommst...

umsonst vorlesungen zu hoeren hier zu verurteilen ist ja wohl eine schande. vorher wuerde ich diejenigen anprangern, welche zeit und moeglichkeit haben interessante vorlesungen zu besuchen, jedoch zu faul sind diese zu hoeren oder nur an ihrem laptop sitzen oder sich in die forderste reihe setzten und die ganze zeit quatschen...

solange es durch die "schnorrer" nicht zu ueberfuellten hoersaelen kommt, gibt es nichts schlechtes. es ist doch einfach "sinnvoll", wenn ein dozent sein wissen an meoglichst viele weitergeben kann, die dann auchnoch freiwillig erscheinen.

DrChaotica

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  • "DrChaotica" is male

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24

Friday, February 9th 2007, 4:46pm

RE: pro Beurlaubung

Quoted

und wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!) und es auf dich nimmst im naechsten semester, in dem du wieder voll-studi bist, mehr pruefungen abzulegen als du nach regl brauchst, was ziemlich stressig sein kann, ist nach meiner meinung nicht verwerflich, da du ja nichts wirklich geschenkt bekommst...
Naja. Das war bisher vielleicht so (und auch nur unter der Voraussetzung, dass man niemanden durch Überfüllung der Hörsäle daran gehindert hat, zu seinen Vorlesungen zu kommen), da man ja bloß einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt hat, und man von der Uni im beurlaubten Status auch keinerlei Leistungen empfangen hat. Dass sich dies nun mit der Einführung der Studiengebühren grundsätzlich ändert, sollte einem dann schon bewusst sein bevor man auf diese Weise fortfährt...könnte ja immerhin sein, dass dadurch irgendwann die Beurlaubungsregeln mal deutlich verschärft werden. Stelle ich mir auch nicht gerade schön vor, wenn man's dann mal wirklich in Anspruch nehmen muss/will.

Quoted

umsonst vorlesungen zu hoeren hier zu verurteilen ist ja wohl eine schande. vorher wuerde ich diejenigen anprangern, welche zeit und moeglichkeit haben interessante vorlesungen zu besuchen, jedoch zu faul sind diese zu hoeren oder nur an ihrem laptop sitzen oder sich in die forderste reihe setzten und die ganze zeit quatschen...
schande?, also wirklich. Vielleicht waren ja gerade diejenigen am lautesten, die sich nur so just for fun in die Vorlesungen gesetzt haben? Außerdem, sind wir hier in Japan?, wenn sie keine Lust dazu haben, who cares...das ist nicht nur Studium, sondern auch IHR Studium. Wer meint, dass es etwas bringt seine Zeit parallel am Laptop zu vergurken, bitte...

25

Friday, February 9th 2007, 10:06pm

pro Beurlaubung

Quoted

Original von DrChaotica

Quoted

Original von Julesund wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!) und es auf dich nimmst im naechsten semester, in dem du wieder voll-studi bist, mehr pruefungen abzulegen als du nach regl brauchst, was ziemlich stressig sein kann, ist nach meiner meinung nicht verwerflich, da du ja nichts wirklich geschenkt bekommst...
Naja. Das war bisher vielleicht so (und auch nur unter der Voraussetzung, dass man niemanden durch Überfüllung der Hörsäle daran gehindert hat, zu seinen Vorlesungen zu kommen), da man ja bloß einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt hat, und man von der Uni im beurlaubten Status auch keinerlei Leistungen empfangen hat. Dass sich dies nun mit der Einführung der Studiengebühren grundsätzlich ändert, sollte einem dann schon bewusst sein bevor man auf diese Weise fortfährt...könnte ja immerhin sein, dass dadurch irgendwann die Beurlaubungsregeln mal deutlich verschärft werden. Stelle ich mir auch nicht gerade schön vor, wenn man's dann mal wirklich in Anspruch nehmen muss/will.

grundsätzlich??? durch einfuerung der studiengebuehren aenderungen???
1. der grundsatz, dass man als beurlaubter student keine pruefungsleistungen ablegen darf, ist geblieben
2. der grundsatz, dass man seine rechte und pflichten behaelt und vorlesungen besuchen kann, ist geblieben
3. hinzugekommen: man darf nun als beurlaubter student keine abschlussarbeit bearbeiten oder abgeben abgeben

Das was du als Grundsatz (oder vielleicht das was man den urlaubsstudenten selbst nicht goennen moechte) beschreiben moechtest ist wohl eher eine art moral (oder neid, egoismus...). dadurch dass man mehr selbst bezahlt (bemerke: der betrag der reel ausgegeben wird ist der selbe, nur das ein student nun teilweise selbst dafuer aufkommt). nun haben das lange zeit viele gemacht. niemand hat sich beschwert.

jetzt wo wir bezahlen, wollen wir das natuerlich nicht anderen umsonst goennen...daher hat sich das natuerlich "grundsaetzlich" durch studiengebuehren geaendert.

bitte gib mir den grundsatz!?

Quoted

Quoted

Original von Jules
umsonst vorlesungen zu hoeren hier zu verurteilen ist ja wohl eine schande. vorher wuerde ich diejenigen anprangern, welche zeit und moeglichkeit haben interessante vorlesungen zu besuchen, jedoch zu faul sind diese zu hoeren oder nur an ihrem laptop sitzen oder sich in die forderste reihe setzten und die ganze zeit quatschen...

schande?, also wirklich. Vielleicht waren ja gerade diejenigen am lautesten, die sich nur so just for fun in die Vorlesungen gesetzt haben? Außerdem, sind wir hier in Japan?, wenn sie keine Lust dazu haben, who cares...das ist nicht nur Studium, sondern auch IHR Studium. Wer meint, dass es etwas bringt seine Zeit parallel am Laptop zu vergurken, bitte...

da ich schnorrende urlaubsstudenten nicht verurteile, habe ich ja auch noch nicht die leute angeprangert, die ihre zeit verschwenden. ich habe auch nicht die parallel zum laptop guckenden beshcrieben, sondern diejenigen, die quasi so garnicht aufpassen.
ich sage ja nur, dass deren plaetze als zuhoerer sinnvoll durch die schnorrer aufgefuellt werden. die IHREN grundsaetzlich nicht verbotenen weg durchs studium gewaehlt haben...

  • "Joachim" is male

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26

Saturday, February 10th 2007, 12:31pm

RE: pro Beurlaubung

Quoted

Original von Jules
und wenn du die gruende hast und trotzdem die moeglichkeit hast vorlesungen zu hoeren (was von der beurlaubungsregelung grundsaetzlich nicht verboten ist!!!)
Unfug. Auf dem Beurlaubungsbogen ist sogar ein Auszug aus der Immatrikulationsordnung abgedruckt. § 8 (5) besagt:

"Während der Beurlaubung behält der Student/die Studentin seine/ihre Rechte als Mitglied; er/sie ist jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Lehrveranstaltungen zu besuchen und Leistungsnachweise zu erbringen. [...]"
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DrChaotica

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27

Saturday, February 10th 2007, 1:20pm

RE: pro Beurlaubung

Quoted

grundsätzlich??? durch einfuerung der studiengebuehren aenderungen???
2. der grundsatz, dass man seine rechte und pflichten behaelt und vorlesungen besuchen kann, ist geblieben
Ok, das war dann nach § 8 (5) offenbar vorher schon niemals so. Was allerdings auch etwas merkwürdig ist...naja, aber auch dafür gibts Gründe.

Quoted

Das was du als Grundsatz (oder vielleicht das was man den urlaubsstudenten selbst nicht goennen moechte) beschreiben moechtest ist wohl eher eine art moral (oder neid, egoismus...). dadurch dass man mehr selbst bezahlt (bemerke: der betrag der reel ausgegeben wird ist der selbe, nur das ein student nun teilweise selbst dafuer aufkommt). nun haben das lange zeit viele gemacht. niemand hat sich beschwert.

jetzt wo wir bezahlen, wollen wir das natuerlich nicht anderen umsonst goennen...daher hat sich das natuerlich "grundsaetzlich" durch studiengebuehren geaendert.

bitte gib mir den grundsatz!?
Wie nett, argumentierst Du immer so zackig? :) Mir ist das was die da machen eigentlich völlig egal, ich würde auch keinen der sich um die Studiengebühren drücken will als unsozial beschreiben (hey, willst du meine Einkäufe von heute bezahlen?, der Betrag, der reell dabei ausgegeben wird, ist derselbe ;) ).

Was soll ich da noch erklären? Die Gebühren sind jetzt eben da, die Studenten müssen sie tragen. Wenn nun Leute kommen und (aus welchen Gründen auch immer) die Beurlaubung zu Sparzwecken so nutzen, dass sie in dieser Zeit ihre Vorlesungen hören, dann kann man sich ja denken dass dies nicht im Sinn der Erfinder ist. Denn die Uni rechnet mit dem Geld, und wird, wenn jetzt ausreichend viele auf diesen 'Geheimtipp' kommen, dieses Verhalten sicher nicht tolerieren können.

Wo ist der Grundsatz?, wir bezahlen die Uni nun für in Anspruch genommene Leistungen. Diese Urlaubsidee läuft daher wieder auf einen Boykott der Gebühren hinaus...ok, ist vielleicht auch 'ne Möglichkeit. Was nur leider z.B. dazu führen kann, dass es für alle eben ein bisschen schneller noch teurer werden könnte, damit diese Löcher gestopft werden können. Oder eben zu einer Änderung der Beurlaubungsregeln. Was weiss ich, kreativen could-be-Mist kann sich ja dann jeder selbst ausdenken...

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28

Saturday, February 10th 2007, 7:24pm

pro Beurlaubung

ihr habt natuerlich recht, dass das ueberhauptnicht foerderlich ist.
mir war es nur ein dorn im auge, dass man sich nun aufregt und es als ganz schlaue idee tituliert, obwohl das schon seit jahren so gemacht wird. nun jedoch wo man selbst geld ausgibt darauf aufmerksam wird.

einfach ein typisches beispiel fuer deutsches(oder europaeisches) ueber den zaun gegucke und niemals zufrieden zu sein mit dem was man macht. man moechte immer das haben was der nachbar hat und ihm natuerlich nicht umsonst das goennen, was man selbst hat.

auf jedenfall kann dieses verhalten dazu fuehren, dass die studiengebuehren steigen...

mein ansatzpunkt war nur, dass so viel lehrstundenkapazitaet einfach nicht ausgenutzt wird, da zu wenige erscheinen oder einfach wenige zuhoeren...

Ray-D

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Location: Zimbabwe-Island Ost Beiträge: 3.427

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29

Wednesday, February 28th 2007, 9:56pm

zur Kenntnisnahme, das sind ca. 10% der Studierenden der FH.
"ob ich alles weiss, was wir wissen, weiss ich auch nicht, aber ich weiss natürlich niemand von uns weiss etwas was er nicht weiss" - Wolgang Schäuble
Freiheit wird nicht erbettelt, sondern erkämpft


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denial

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Location: Göttingen

Occupation: Linux Coder (ex Mathe SR Inf Student)

30

Thursday, March 8th 2007, 8:25am

Im ersten Monat eines Semesters abgeben bzw. prüfen lassen und dann exmatrikulieren um das Geld zurück zu bekommen geht:
http://www.fs-maphy.uni-hannover.de/file…07142933803.pdf

Benjamin

Segelnder Alter Hase

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Location: Region Hannover

Occupation: Alumni

31

Thursday, March 8th 2007, 8:37am

Ok, dann doch mal schnell die Email von Jan Fleischhauer unaufbereitet als Zusatzinfo dazu. Diese erreichte uns gestern:

Quoted

Liebe Räte, lieber AStA,

im Anhang findet ihr einen Erlass des MWKs, den ich vom rechtsdezernat
bekommen habe. Demnach gilt, dass Studierende sich einen Monat nach
Semesterbeginn rückwirkend exmatrikulieren können und gezahlte Beiträge
zurückerhalten. Es ist somit noch einen Monat lang möglich Prüfungen
abzulegen, ohne Studiengebühren zu zahlen (d.h. man muss sie schon zahlen,
bekommt sie aber zurück).

Außerdem hat mir die Rechtdezernentin mitgeteilt, dass die Uni Hannover es
noch ein bis zwei Semester zulassen werde, dass Studierende Prüfungen
ablegen, wenn sie zur Anmeldung immatrikuliert waren und während der Prüfung
beurlaubt sind, auch wenn seit dem 24. Januar im Service-Center anders
beraten wird. (Vorsichtshalber sollte sich jedoch niemand persönlich im
Service-Center gegensätzlich beraten lassen.) Generell bittet sie darum,
dass Studierende erst eine gütliche Einigung im Rechtsdezernat suchen, bevor
sie gegen die durch den Vizepräsidenten Scholz verschärften Regeln im
Service-Center gerichtlich vorgehen. (Indirekt äußerte die
Rechtsderzernentin, dass sie nicht sicher sei, dass die Uni entsprechende
Gerichtsprozesse gewinnen werde.)

Außerdem gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass Studierende einen Antrag
auf wirtschaftliche Notlage im Abschlussemester stellen und dann von der
Zahlung der Studiengebühren befreit werden. Dies ist insbesondere einer
Beurlaubung vorzuziehen, weil dann im Gegensatz zur Beurlaubung Kindergeld
weitergezahlt wird, die Krankenversicherung günstiger ist und das
Semesterticket nicht wegfällt. Eine wirtschaftliche Notlage wird anerkannt,
wenn das Einkommen auf einem eigenen Girokonto in den letzten 3 Monaten
nicht höher als der BAFöG-Höchstsatz betrug. Als Nachweis werden
entsprechende Kontoauszüge anerkannt. Da dies eine Regelung des Präsidiums
ist, findet eine Prüfung des weiteren Finanzvermögens nicht statt, wie es
z.B. bei der Vermögensprüfung beim BAFöG möglich ist. Ein Antrag dazu
befindet sich hier:
http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co…ienbeitr_ge.pdf
bzw. für Langzeitstudiengebühren hier:
http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co…e/gebuehren.pdf

Ich wäre Euch dankbar, wenn ihr eure Studierenden entsprechend beraten
könntet.

Viele Grüße

Jan Fleischhauer
Benjamin has attached the following file:
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.