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uni-hannover

Praktikant

  • "uni-hannover" started this thread

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1

Wednesday, December 27th 2006, 7:34pm

Darlehen bei der NBank

Hallo Mitstudierende,

Ihr habt bestimmt auch einen Infozettel von der Uni bekommen bzgl. Studienbeiträgen. Ich hätte ein paar Fragen dazu:

Was ist der Unterschied zwischen "KfW-Studienkredit" und "Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen"? url
Kann man irgendein davon auswählen?

Auf diese Seite steht "Finanziert werden die Studienbeiträge für das Erststudium an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung."
Wie ist es mit dem Master? Werden Master-Studenten auch unterstützt?

  • "Joachim" is male

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2

Wednesday, December 27th 2006, 7:48pm

RE: Darlehen bei der NBank

Quoted

Original von uni-hannover
Auf diese Seite steht "Finanziert werden die Studienbeiträge für das Erststudium an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung."
Wie ist es mit dem Master? Werden Master-Studenten auch unterstützt?
Ja. Lies Dir mal § 11a (3) des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) durch. Dort stehen die genauen Regelungen.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

uni-hannover

Praktikant

  • "uni-hannover" started this thread

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Wednesday, January 3rd 2007, 7:05pm

RE: Darlehen bei der NBank

hätte noch eine Frage, und zwar, hier steht

Quoted


Für bereits eingeschriebene Studierende: Kopie einer gültigen Studienbescheinigung. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.

Was ist damit gemeint? Ich kenne nur die Immatrikulationsbescheinigung und das Semestercard ?(

  • "Joachim" is male

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4

Wednesday, January 3rd 2007, 9:17pm

RE: Darlehen bei der NBank

Quoted

Original von uni-hannover

Quoted


Für bereits eingeschriebene Studierende: Kopie einer gültigen Studienbescheinigung. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.

Was ist damit gemeint?
Damit ist eine der Immatrikulationsbescheinigungen gemeint, die zu Beginn jedes Semesters vom Immatrikulationsamt zusammen mit dem Studierendenausweis verschickt werden. "Einfach" bedeutet dabei, daß nicht die mitgeschickte BAFöG-Immatrikulationsbescheinigung benötigt wird (die einige Zusatzinformationen enthält), sondern eine der anderen.
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Richard Hamming, 1962