Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Ja. Lies Dir mal § 11a (3) des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) durch. Dort stehen die genauen Regelungen.Quoted
Original von uni-hannover
Auf diese Seite steht "Finanziert werden die Studienbeiträge für das Erststudium an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung."
Wie ist es mit dem Master? Werden Master-Studenten auch unterstützt?
Quoted
Für bereits eingeschriebene Studierende: Kopie einer gültigen Studienbescheinigung. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Damit ist eine der Immatrikulationsbescheinigungen gemeint, die zu Beginn jedes Semesters vom Immatrikulationsamt zusammen mit dem Studierendenausweis verschickt werden. "Einfach" bedeutet dabei, daß nicht die mitgeschickte BAFöG-Immatrikulationsbescheinigung benötigt wird (die einige Zusatzinformationen enthält), sondern eine der anderen.Quoted
Original von uni-hannover
Quoted
Für bereits eingeschriebene Studierende: Kopie einer gültigen Studienbescheinigung. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.
Was ist damit gemeint?