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Original von Rick
Es gibt eine Klausel wonach die 14 Tage Widerrufsrecht verfallen, sobald man ausserhalb der Testzeit die Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder hinnimmt, dass der Dienstleister die Dienstleistung leistet....
Das halte ich für eine recht gewagte Äußerung in einer AGB.
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Original von Rick
Es gibt eine Klausel wonach die 14 Tage Widerrufsrecht verfallen, sobald man ausserhalb der Testzeit die Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder hinnimmt, dass der Dienstleister die Dienstleistung leistet....
Das halte ich für eine recht gewagte Äußerung in einer AGB.
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Original von Bundesregierung
§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die-se selbst veranlasst hat.
This post has been edited 2 times, last edit by "neweb" (Jan 18th 2007, 9:16am)
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Original von neweb
Als Student solltest du allgemein einen Beratungshilfeschein bekommen, wenn du nicht zu viel nebenbei verdienst. Damit musst du für eine Rechtsberatung nichts zahlen.
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Wenn du einen Beratungshilfeschein bekommst, zahlt der Staat für dich die Anwaltskosten (bzw. der Anwalt darf noch 10 Euro von dir nehmen und muss sich mit insgesammt 40 Euro zufrieden geben).
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Leider gibt es viele Anwälte die einen versuchen los zu werden, wenn man mit einem solchen Schein bei ihnen auftaucht, auch wenn sie einen damit beraten müssen.
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Original von Jules
Du zahlst 10 Euro. Jedoch der Anwalt bekommt 70 Euro plus Umsatzsteuer etc.
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Das soll eher die Ausnahme sein. Jedoch wuerde ich das schon bei der Anmeldung beim Anwalt anmerken.
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Das stimmt. Man geht zur:
Rechtsantragsstelle
im Amtsgericht Hannover (hinterm Hauptbahnhof)
Volgersweg 1
Zimmer 2004 (Altbau)
30175 Hannover
Tel. 0511 / 347 - 23 30
Sprechzeiten:
Mo–Fr 9.00–12.00 Uhr
Wenn du nicht viel Geld verdienst, Student bist und keine Aktien, Wertpapiere... hast, kiregst du nen Beratungsschein.
Am besten schon vor 9 Uhr hin und ne Nummer ziehen.
War gestern da und eben beim Anwalt.
This post has been edited 1 times, last edit by "neweb" (Jan 18th 2007, 4:40pm)
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Original von neweb
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Original von Jules
Du zahlst 10 Euro. Jedoch der Anwalt bekommt 70 Euro plus Umsatzsteuer etc.
Das ist falsch. Für eine reine Beratung bekommt der Anwalt nur 10 Euro vom Staat.
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Original von Jules
Man ich war doch gestern beim Rechtspruefer von der Rechtsstelle im Amtsgericht und hab mit ihm ueber alles geschnakt.
Fuer den Beratungsschein kriegt der Anwalt bis zu 70 Euro erstattet!!!!!
Du zahlst selbst eine Schutzgebuehr von 10 Euro direkt an den Anwalt!!!!!!!!
Wenn der Anwalt natuerlich 700 Euro verlangt ist es ja verstaendlich, dass er dich nicht beraten will.
This post has been edited 1 times, last edit by "neweb" (Jan 19th 2007, 4:10pm)