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Norton

Trainee

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1

Saturday, January 13th 2007, 1:13am

p2p-heute.com Rechnung

Hallo

ich habe im p2p-heute.com mit miene richtige Addresse und Name registiert und nach genau 14 Tage habe ich ein Rechnung gekriegt (84 Euro fuer ein Jahr) und sie haben gesagt dass ich diese IP Adresse habe und ich kann nicht luegen und ich muss auf jeden Fall innerhalb einer Woche das Geld bezahlen oder Sie rufen Anwalt an!!!

Ich wollte nur p2p-heute.com probieren und ich wollte nicht bezahlen. Ich weiss es nicht, ob ich das bezahlen muss oder nicht. Hat jemand solche Probleme gehabt?

Ich glaube diese Leute haben viele Web site mit ...-heute.com registiert, um Geld zu kriegen.

vielen Dank fuer Hinweise!

Neutrino

masselos

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2

Saturday, January 13th 2007, 2:01am

hast du beim registrieren zwischendurch auf "ich akzeptiere blabla" geklickt? hast du dir das alles mal durchgelesen, bevor du auf den Button geklickt hast? Z.B. die AGB? Tu dies! Dort steht was die von dir wollen, was du "unterschrieben" hast, welche Ansprüche wer hat etc.Wenn da steht du musst bezahlen und du hast auf "akzeptieren" geklickt, musst du wohl zahlen....

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denial

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3

Saturday, January 13th 2007, 3:30am

Laut AGB hättest du schon vor 7 Tagen überwiesen haben sollen.
Bei der dritten Zahlungserinnerung werden die den Betrag für die gesamte Vertragslaufzeit, also 168 Euro verlangen.

Verbraucherzentrale fragen? Die sollten die Schmidtleins bereits kennen...

root

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4

Saturday, January 13th 2007, 9:05am

Quoted

Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.


Ich bin kein Anwalt und habe eigentlich auch kein großes juristisches Hintergrundwissen, aber dieser Absatz hört sich nicht sehr gesetzeskonform an.
Wie wiederruft man das ganze denn? Und die Zeit ist doch arg kurz.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, gleich anrufen. Wenn nicht, Würde ich auf den Mahnbescheid warten und dann einen Anwalt nehmen.
Das ist aber nur meine persöniche Meinung, ich will Dich nicht weiter reinreiten.

Benjamin

Segelnder Alter Hase

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5

Saturday, January 13th 2007, 9:30am

Da findet sich doch schon eine Menge zu im Netz, vieles in Foren und Co. zum Thema Verbraucherschutz/-recht. Bist wohl alles andere als allein mit dem Problem.

Foren und Co.
Newsgroups

Bietet Herr Bode in der Vorlesungs Ausgewählte Kapitel des Rechts für Informatiker nicht immernoch diese netten kleinen Tipps an? :)
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Currywurst mit Pommes

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6

Saturday, January 13th 2007, 1:01pm

Ich will ja nich mosern...aber dass diese Seite stinkt, sieht man doch auf dem ersten Blick - zumindest für einen Informatiker sollte das doch deutlich sein :D .

Reale Daten angeben ist immer mist, wenn man es nicht unbedingt muss. Übersolche Seiten wurde auch schon öfter im Fernsehen berichtet.

Im Internet findet sich zu solchen Seiten (und wie man vorgehen kann) sicher auch einiges an Infos. Aber nicht wieder bei der Suche reale Daten angeben ;-)

Markus

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7

Saturday, January 13th 2007, 1:15pm

Ich würde auch die Foren mal durchstöbern und denials Rat folgen und bei der Verbraucherzentrale mal nachfragen, was die dazu sagen, vlt. ist das dort sogar schon bekannt...
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

Norton

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8

Saturday, January 13th 2007, 6:57pm

Ja, ich habe leider AGB geklikt, aber nicht gelesen. Sonst koennte ich nicht Mitglied werden.

Ich habe Rechnung per email gekriegt. Ich habe auch im Internet gesucht. Viele Leute haben diese Problem gekriegt. Alle haben gesagt dass man nicht reagieren muss, weil Sie nicht gewinnen zu koennen, wenn Sie Anwalt kriegen.

Ich wohne im Wohnheim und mein IP ist dynamisch und ich kann einfach sagen dass jemand andere diese IP Addrese gehabt hat.

Lucky

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9

Sunday, January 14th 2007, 12:55am

Quoted

Original von Norton
Ja, ich habe leider AGB geklikt, aber nicht gelesen. Sonst koennte ich nicht Mitglied werden.

Ich habe Rechnung per email gekriegt. Ich habe auch im Internet gesucht. Viele Leute haben diese Problem gekriegt. Alle haben gesagt dass man nicht reagieren muss, weil Sie nicht gewinnen zu koennen, wenn Sie Anwalt kriegen.

Ich wohne im Wohnheim und mein IP ist dynamisch und ich kann einfach sagen dass jemand andere diese IP Addrese gehabt hat.


Nicht reagieren ist ganz schlecht. Spätestens wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet ist und man nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegt akzeptierst Du damit indirekt die Rechnung und muss in jedem Fall viel Geld abdrücken!!! Versuche es ersteinmal mit Widerspruch und versuche es mal kulanzmäßig, da kommen die Dir bestimmt entgegen.
Und dynamische IP: Du meinst die werden nicht zentral geloggt? Da wär ich mir nicht all zu sicher, sonst könnte man ja im Wohnheim immer Internetstraftaten anonym begehen!!!

Wenn Du Dich allerdings richtig abgezockt fühlst, dann geh zum Verbraucherschutz, die beraten Dich da gratis. Vor allem sind nicht immer AGB's vertragsbindend, falls Sie "unerwartetes" enthalten. Grade bei Internet AGB's sind viele Punkte nicht rechtskräftig... Man kann da nicht einfach ne Jahresmitgliedschaft reinpacken...
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Kaos

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10

Sunday, January 14th 2007, 4:21am

Quoted

Original von Norton

Ich wohne im Wohnheim und mein IP ist dynamisch und ich kann einfach sagen dass jemand andere diese IP Addrese gehabt hat.


Blubb, ich war auch nen Weilchen innem Wohnheim, musste da aber die MAC-Adresse von meiner Netzwerkkarte angeben, über die ich ins Internet wollte.
Die wurde dann freigeschaltet, solange konnte ich nit übers Wohnheimnetz ins Internet. Würd mich wundern, wenn's sowas bei dir nicht gab.
Eventuell schon vergessen?

Kaos

Quoted

Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

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Currywurst mit Pommes

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11

Sunday, January 14th 2007, 11:42am

Ich glaube die Grundaussage der Empfehlungen war:
- Nicht reagieren oder Widerspruch einlegen
- Bei gerichtlichem Mahnverfahren REAGIEREN ! Widersprechen.

Diese Seiten haben es auf Abzocke abgesehen und scheuen meistens eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es reicht ja, wenn es bei einem von zehn "Dummen" klappt.

Lucky

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12

Sunday, January 14th 2007, 11:56am

Quoted

Original von Currywurst mit Pommes
Ich glaube die Grundaussage der Empfehlungen war:
- Nicht reagieren oder Widerspruch einlegen
- Bei gerichtlichem Mahnverfahren REAGIEREN ! Widersprechen.

Diese Seiten haben es auf Abzocke abgesehen und scheuen meistens eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es reicht ja, wenn es bei einem von zehn "Dummen" klappt.


Zum Verbraucherschutz gehen nicht vergessen, die helfen da weiter!

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.

Adressen von Beratungsstellen, Verbraucherinformationen zu den Bereichen Kauf/Recht, Geld/Versicherungen, Ernährung, Umwelt, Bauen
Herrenstraße 14, 30159 Hannover, Tel.: 0511 / 911 96-01 , info@vzniedersachsen.de
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Neutrino

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13

Sunday, January 14th 2007, 4:06pm

ich versteh gar nich wo das Problem liegt, er hat nen Vertrag unterschrieben, die AGB's sind deutlich auf der Website, der Preis war klar und offensichtlich...Ich weiß gar nich warum man sich jetzt beschwert?!

Markus

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14

Sunday, January 14th 2007, 4:08pm

Weil solche Abosachen oft einfach Abzocke sind und oft nicht im Rahmen der Deutschen Gesetze sind. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist es oft nicht.
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

Neutrino

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15

Sunday, January 14th 2007, 4:37pm

Quoted

Original von Markus
Weil solche Abosachen oft einfach Abzocke sind und oft nicht im Rahmen der Deutschen Gesetze sind. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist es oft nicht.


Was meinst du denn damit? Was könnte denn nicht "im Rahmen der [d]eutschen Gesetze" liegen? Was meinst du mit Abzocke? Wer wird denn abgezockt?oO

Markus

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16

Sunday, January 14th 2007, 5:12pm

Frag mal beim Verbraucherschutz nach solchen Sachen, die können dir so einiges Husten ...
PS.: Ich habe beschlossen, dass man durchaus Deutsche Gesetze als gesamtheitliches Eigenwort benutzen kann ;)
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

Lucky

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17

Sunday, January 14th 2007, 5:21pm

Quoted

Original von Neutrino
ich versteh gar nich wo das Problem liegt, er hat nen Vertrag unterschrieben, die AGB's sind deutlich auf der Website, der Preis war klar und offensichtlich...Ich weiß gar nich warum man sich jetzt beschwert?!


Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?

Ach übrigens kann man Onlineverträge noch bis zu 2 Wochen danach kündigen! Aber es dürfte wohl zu spät sein...
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Neutrino

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18

Sunday, January 14th 2007, 6:26pm

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Original von Lucky

Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?


Warum nicht? stelle mer uns mal vor, wir gehen einen PC kaufen. Der Händler meint:"Sie können das Ding, wenn sie's nich wollen, innerhalb von 2Wochen zurückgeben" Wir freuen uns, bezahlen und nach [irgendein Zeitraum ÜBER 2 Wochen] wollen wir den PC nich mehr. Welches Recht sollte denn jetzt uns erlauben den PC zurückzugeben? (jetzt mal davon ausgegangen, dass kein Garantiefall vorliegt etc.)

Quoted

Original von Lucky
Ach übrigens kann man Onlineverträge noch bis zu 2 Wochen danach kündigen! Aber es dürfte wohl zu spät sein...


Richtig, das is sogar auf der Website nochmal ganz ausführlich beschrieben mit den Paragraphen. Ich hab bis jetzt noch nix gefunden, was den P2P-Anbieter unseriös erscheinen lässt.
Bitte berichtigt mich, wenn ich irgendwas überlesen habe / falsch verstanden hab.
MfG
Neutrino

Lucky

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19

Sunday, January 14th 2007, 8:27pm

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Original von Neutrino

Quoted

Original von Lucky

Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?


Warum nicht? stelle mer uns mal vor, wir gehen einen PC kaufen. Der Händler meint:"Sie können das Ding, wenn sie's nich wollen, innerhalb von 2Wochen zurückgeben" Wir freuen uns, bezahlen und nach [irgendein Zeitraum ÜBER 2 Wochen] wollen wir den PC nich mehr. Welches Recht sollte denn jetzt uns erlauben den PC zurückzugeben? (jetzt mal davon ausgegangen, dass kein Garantiefall vorliegt etc.)


Ich hab das bisher so verstanden, dass innerhalb der AGB unsichtbar vertragslaufzeiten oder sonstige Gebühren aufgeführt waren, die so nicht ersichtlich waren. Dann wäre es serwohl richtig den Gang zur Verbraucherzentrale anzutreten und die Rechnung zu bezweifeln. Dass Dein obiger Beispielfall mit dem PC Händler trivialerweise keine Fragen aufwirft, sollte klar sein.
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Rick

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20

Monday, January 15th 2007, 8:43am

Es gibt eine Klausel wonach die 14 Tage Widerrufsrecht verfallen, sobald man ausserhalb der Testzeit die Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder hinnimmt, dass der Dienstleister die Dienstleistung leistet....
Das halte ich für eine recht gewagte Äußerung in einer AGB.

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